MPU umgehen: welche Wege legal sind

Ömer BekarFachlich verantwortetZuletzt geprüft9. October 2026Lesezeit10 Minuten

Legal an der MPU vorbei kommst du auf drei Wegen, und alle drei haben einen Haken. Erstens kann die Behörde von einer Anordnung absehen – § 11 Absatz 3 FeV ist eine Kann-Vorschrift, bei Alkohol nach § 13 FeV und bei Betäubungsmitteln nach § 14 FeV muss sie dagegen anordnen. Zweitens kannst du die Tilgung im Fahreignungsregister abwarten, was nach § 29 StVG rund 15 Jahre ohne Fahrerlaubnis bedeutet. Drittens gibt es die EU-Fahrerlaubnis nach einem echten Wohnsitzwechsel – nach einer deutschen Entziehung musst du das Recht, sie hier zu nutzen, aber nach § 28 Absatz 5 FeV beantragen, und genau dort kann erneut ein Gutachten verlangt werden.

Infos zu MPU umgehen

Es gibt tatsächlich Möglichkeiten, um die MPU legal zu umgehen.

Was nicht funktioniert: ein Gutachten kaufen – das ist Urkundenfälschung nach § 267 StGB, und schon der Versuch ist strafbar. Und eine MPU im Ausland: Die Behörde schickt deine Akte selbst an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle, ein anderswo erstelltes Gutachten wird nicht anerkannt.

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Wann die Behörde anordnen muss und wann sie darf

Der Unterschied entscheidet darüber, ob überhaupt Spielraum besteht. § 11 Absatz 3 FeV zählt Fälle auf, in denen die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen kann – unter anderem bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften und bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. „Kann“ heißt: Es ist eine Ermessensentscheidung, und sie kann auch anders ausfallen.

Bei zwei Anlässen ist dieser Spielraum weg:

  • Alkohol. § 13 FeV formuliert kein Ermessen, sondern ein „ordnet an“. Eine MPU ist unter anderem vorgeschrieben, wenn ein Fahrzeug mit 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol oder mehr geführt wurde, wenn wiederholt unter Alkoholeinfluss gefahren wurde oder wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen.
  • Betäubungsmittel und Arzneimittel. Nach § 14 Absatz 2 FeV ist die MPU anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war, wenn zu klären ist, ob noch eine Abhängigkeit oder ein fortgesetzter Konsum besteht, oder nach wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG.

Daraus folgt die einzige belastbare Faustregel dieser Seite: Bei Punkten und bei Verkehrsverstößen ohne Alkohol oder Drogen lohnt es sich, mit der Behörde zu reden. Bei Alkohol ab 1,6 Promille und bei Betäubungsmitteln ist die Anordnung vorgezeichnet, und jeder Umweg kostet mehr Zeit als die Vorbereitung.

Die Wege im Vergleich

Im Netz kursieren immer dieselben Vorschläge. Filtere sie danach, was rechtlich überhaupt trägt.



Weg Trägt rechtlich Zeitaufwand Der Haken
Behörde ordnet nichts an ja sofort Nur wo § 11 Absatz 3 FeV Ermessen lässt. Bei § 13 und § 14 FeV ausgeschlossen.
Widerspruch gegen die Anordnung nein – Die Anordnung ist eine vorbereitende Maßnahme, kein eigener Bescheid. Angreifbar ist erst die Ablehnung deines Antrags.
Tilgung abwarten ja rund 15 Jahre Die zehnjährige Tilgungsfrist beginnt nach § 29 Absatz 5 StVG spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft. So lange fährst du nicht.
EU-Fahrerlaubnis nach Wohnsitzwechsel ja, mit Bedingungen ab etwa einem halben Jahr Mindestens 185 Tage tatsächlicher Wohnsitz, Sperrfrist abgelaufen, und nach § 28 Absatz 5 FeV ein Antrag in Deutschland – dort kann erneut ein Gutachten kommen.
Gutachten kaufen strafbar – Urkundenfälschung nach § 267 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar.
MPU im Ausland nein – Die Behörde schickt deine Akte selbst an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle. Ein anderswo erstelltes Gutachten wird nicht anerkannt.
Alle sechs Einträge werden angezeigt.

Warum ein Widerspruch gegen die Anordnung ins Leere geht

Die Anordnung, ein Gutachten beizubringen, ist kein Bescheid, gegen den du vorgehen könntest – sie ist eine vorbereitende Maßnahme für die eigentliche Entscheidung, nämlich die über deinen Antrag auf Neuerteilung. Der Vergleich, der das am besten trifft: Wer einen Personalausweis beantragt, muss ein Passbild abgeben. Gegen die Aufforderung, ein Foto einzureichen, kann man nicht widersprechen – man kann sie nur nicht erfüllen, und dann gibt es keinen Ausweis.

Du bist tatsächlich nicht verpflichtet, dich untersuchen zu lassen. § 11 Absatz 8 FeV regelt die Folge: Weigerst du dich oder bringst du das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung auf deine Nichteignung schließen. Auf diese Folge muss sie dich in der Anordnung ausdrücklich hinweisen. Erst gegen die daraufhin ergehende Ablehnung stehen dir Rechtsmittel offen.

Ein negatives Gutachten musst du der Behörde übrigens nicht vorlegen – nur ohne Vorlage wird der Antrag eben abgelehnt. Wer den Rechtsweg beschreiten will, macht das Gutachten damit selbst aktenkundig.

Ein Gutachten kaufen: Urkundenfälschung

Im anonymen Teil des Internets werden MPU-Gutachten und Abstinenznachweise gehandelt. Der Tatbestand dafür steht in § 267 Absatz 1 StGB:

„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Absatz 2 stellt den Versuch unter Strafe, in besonders schweren Fällen liegt die Strafe nach Absatz 3 bei Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Dasselbe gilt für die zum Kauf angebotenen „EU-Führerscheine“, die ohne Fahrschule und ohne Prüfung versprochen werden: Das sind Fälschungen, nicht etwa günstige Amtswege.

Der praktische Punkt neben dem strafrechtlichen: Du verbaust dir damit den Weg zur Fahrerlaubnis, um den es dir eigentlich geht. Ein aufgeflogenes Gutachten steht in derselben Akte, aus der die Behörde später deine Eignung beurteilt.

Eine MPU im Ausland machen

Dass es auch anderswo Ärzte, Psychologen und ähnliche Testverfahren gibt, stimmt. Nur hängt es nicht an dir, wohin die Untersuchung geht – der Ablauf ist behördengesteuert:

  • Du beantragst rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
  • Ist eine MPU angeordnet, benennst du eine Begutachtungsstelle. Wählen kannst du bundesweit, aber nur unter amtlich anerkannten Begutachtungsstellen.
  • Die Behörde schickt deine Führerscheinakte zusammen mit der Fragestellung dorthin – nicht du.
  • Die Stelle bestätigt den Eingang und fordert die Gebühr an.
  • Nach der Zahlung bekommst du den Termin für die Begutachtung.

Hinzu kommt die inhaltliche Seite: Anlage 4a FeV schreibt vor, wie zu untersuchen und wie das Gutachten zu erstellen ist, und die Beurteilung folgt den Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften. Ein Gutachten, das außerhalb dieses Rahmens entstanden ist, erfüllt diese Vorgaben nicht.

Die Tilgung abwarten – der Weg, der wirklich funktioniert

Die Anordnung selbst verjährt nicht. Was verjährt, ist der Eintrag, auf den sie sich stützt. Ist der Eintrag getilgt, dürfen die Tat und die Entscheidung dir nach § 29 Absatz 7 StVG nicht mehr vorgehalten und nicht zu deinem Nachteil verwertet werden – damit fällt die Grundlage für die Anordnung weg.

Der Haken steckt im Fristbeginn. Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt die Tilgungsfrist nach § 29 Absatz 5 StVG erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis – spätestens jedoch fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer keine neue Fahrerlaubnis bekommt, wartet diese fünf Jahre also zuerst ab, und erst danach läuft die zehnjährige Tilgungsfrist für Straftaten mit Entziehung oder isolierter Sperre.

Zeitstrahl der Tilgung: fünf Jahre bis zum Fristbeginn, zehn Jahre Tilgungsfrist, ein Jahr Überliegefrist bis zur Löschung Wie lange es dauert, bis der Eintrag weg ist bis zum Fristbeginn 5 Jahre Tilgungsfrist 10 Jahre Überliegen 1 J. Rechtskraft Jahr 5 Jahr 15 gelöscht § 29 Absatz 5 StVG (Fristbeginn), Absatz 1 Nummer 3 (zehn Jahre), Absatz 6 (Überliegefrist von einem Jahr).

Ein Beispiel: Wird die Entscheidung im Januar 2026 rechtskräftig und bekommst du bis dahin keine neue Fahrerlaubnis, beginnt die Tilgungsfrist im Januar 2031 und endet im Januar 2041. Danach kommt nach § 29 Absatz 6 StVG noch eine Überliegefrist von einem Jahr, in der die Eintragung nur noch für eng umgrenzte Zwecke verwendet werden darf.

Rechnerisch funktioniert dieser Weg. Praktisch heißt er: rund 15 Jahre ohne Fahrerlaubnis, und in dieser Zeit darfst du dir nichts leisten, was einen neuen Eintrag auslöst.

Der EU-Führerschein und das Wohnsitzprinzip

Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten werden gegenseitig anerkannt. Daraus folgt aber nicht, dass eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis eine deutsche Entziehung aufhebt.

Der erste Haken ist das Wohnsitzprinzip. § 7 FeV definiert den ordentlichen Wohnsitz als den Ort, an dem jemand wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich wohnt, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr. Dieselbe Definition liegt der Erteilung in den anderen Mitgliedstaaten zugrunde. Eine Meldeadresse, an der niemand wohnt, erfüllt sie nicht – und die Behörden prüfen das inzwischen genau. Kommt heraus, dass der Wohnsitz nur auf dem Papier bestand, ist die Fahrerlaubnis hier nicht anzuerkennen.

Der zweite Haken kommt danach. Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer Entziehung oder Sperre im Inland Gebrauch zu machen, lebt nicht von selbst wieder auf. § 28 Absatz 5 FeV sagt: Es wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. Ob sie nicht mehr bestehen, prüft die deutsche Fahrerlaubnisbehörde – und genau an dieser Stelle kann sie wieder ein Gutachten verlangen. Der Umweg endet damit häufig dort, wo er anfangen sollte.

Wer ohne diesen Antrag losfährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Das ist nach § 21 StVG eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und sie erzeugt einen neuen Eintrag. Was beim EU-Führerschein sonst noch gilt, haben wir gesondert aufgeschrieben. Voraussetzung ist im Übrigen immer, dass eine im Strafverfahren verhängte Sperre abgelaufen ist; solange sie läuft, erteilt auch die ausländische Behörde nichts.

Fahrverbot ist nicht Entziehung

Wer nur ein Fahrverbot hat, braucht über das Umgehen einer MPU gar nicht nachzudenken – es kommt keine.

  • Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 25 Absatz 1 StVG: einen bis drei Monate. Du gibst den Führerschein ab und bekommst ihn danach zurück, ohne Antrag, ohne Gutachten.
  • Fahrverbot als Nebenstrafe nach § 44 StGB, wenn du wegen einer Straftat zu Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wirst: einen Monat bis zu sechs Monaten. Die Tat muss nicht im Straßenverkehr begangen worden sein; das Fahrverbot kommt namentlich in Betracht, wenn es zur Einwirkung auf den Täter erforderlich erscheint oder eine Freiheitsstrafe dadurch vermieden werden kann.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis erlischt. Ordnet ein Gericht sie an, bestimmt es zugleich eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69a StGB). Danach musst du neu beantragen – und erst in diesem Verfahren stellt sich die Frage nach der MPU.

Während eines Fahrverbots darfst du überhaupt kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Nach einer Entziehung ist dagegen nur die Fahrerlaubnis weg: Fahrzeuge, die keiner Fahrerlaubnispflicht unterliegen, darfst du weiter benutzen, solange die Behörde dir das nicht zusätzlich untersagt hat.

Fazit

Es gibt legale Wege an der MPU vorbei, aber keiner davon ist eine Abkürzung. Der Ermessensweg funktioniert nur dort, wo § 11 Absatz 3 FeV überhaupt Ermessen lässt – bei Alkohol ab 1,6 Promille und bei Betäubungsmitteln nicht. Die Tilgung kostet etwa 15 Jahre. Der EU-Führerschein verlangt einen echten Wohnsitz von mindestens 185 Tagen und endet nach § 28 Absatz 5 FeV wieder bei der deutschen Behörde.

Unterm Strich ist der kürzeste Weg zur Fahrerlaubnis meist der direkte. Was eine MPU kostet, lässt sich vorher abschätzen; wie lange die Alternativen dauern, ebenfalls – und der Vergleich fällt selten zugunsten des Umwegs aus. Und für die Vorbereitung braucht es keine teuren Einzelsitzungen: Eine MPU Vorbereitung Online ist genauso wirksam, kostengünstiger und zeitlich flexibel.

 

Quellen und Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut der Norm; im Einzelfall entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  • § 11 FeV – Anordnung eines Gutachtens als Ermessensentscheidung (Abs. 3), Folgen der Nichtbeibringung (Abs. 8)
  • § 13 FeV – zwingende MPU-Anordnung bei Alkoholproblematik, unter anderem ab 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol
  • § 14 FeV – Betäubungsmittel und Arzneimittel, MPU-Anordnung nach Absatz 2
  • § 7 FeV – ordentlicher Wohnsitz, mindestens 185 Tage im Jahr
  • § 28 FeV – Absatz 5: Recht zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis wird nach einer Entziehung nur auf Antrag erteilt
  • Anlage 4a FeV – Grundsätze für Untersuchung und Gutachten
  • § 29 StVG – Tilgungsfristen, Fristbeginn (Abs. 5), Überliegefrist (Abs. 6), Verwertungsverbot nach Löschung (Abs. 7)
  • § 25 StVG – Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten
  • § 44 StGB – Fahrverbot als Nebenstrafe, ein bis sechs Monate
  • § 69a StGB – Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
  • § 267 StGB – Urkundenfälschung, auch der Versuch ist strafbar
Verantwortlich für diesen Inhalt: Ömer Bekar
Letzte inhaltliche Prüfung: 9. Oktober 2026
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Verfasst und redaktionell verantwortet vonÖmer Bekar

Ömer Bekar ist Performance-Marketing-Manager und SEO-Spezialist aus Bremen. Seit 2006 arbeitet er im Suchmaschinenmarketing und hat vier Führungsrollen als Head of SEO beziehungsweise Head of Performance Marketing verantwortet, inhouse wie auf Agenturseite, zuletzt für die Sit&Watch Media Group und Best Placed Media. Parallel konzipiert und betreibt er seit 2006 digitale Eignungsauswahlverfahren und Vorbereitungsportale für Behörden, Unternehmen und Bewerber, darunter polizeitest.de, bundeswehrtest.de und einstellungstest.de. Die technische Umsetzung übernimmt er selbst, von der Testplattform und der Auswertung bis zu strukturierten Daten und Tracking. Die fachliche Prüfung der Testinhalte liegt bei Diagnostikerinnen und erfahrenen Praktikern.

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