Auf die MPU könnte vermutlich jeder Betroffene gut und gerne verzichten. Denn wer möchte sich schon bei einer Untersuchung, die im Volksmund auch Idiotentest heißt, von Ärzten und Psychologen durchleuchten lassen, die anschließend die Fahreignung beurteilen? Zumal von der Beurteilung auch noch abhängt, ob du deinen Führerschein wiederbekommst. Einfach abzuwarten, bis die ganze Angelegenheit verjährt ist, scheint da eine Überlegung wert zu sein. Doch wie funktioniert das in der Praxis?
Hat die Behörde eine MPU angeordnet, kommen nicht nur ordentliche Kosten auf dich zu. Vielmehr verursacht auch die Vorbereitung viel Aufwand. Wenn du Abstinenznachweise brauchst, kann es außerdem langwierig und lästig sein, die Kontrolltermine zu organisieren. Und über all dem steht, dass du nicht wissen kannst, ob sich die ganzen Mühen lohnen und du die MPU tatsächlich bestehst. Oder ob am Ende nicht alles umsonst war und du das ganze Prozedere wiederholen musst.
Vor diesem Hintergrund klingt es nach einer interessanten Lösung, auf die Verjährungsfrist zu setzen und abzuwarten, bis sich die MPU von selbst erledigt hat. Aber welche Verjährungsfrist gilt für die MPU? Und ist es wirklich möglich, die MPU auf diesem Weg zu vermeiden? Wir klären auf!
Was genau ist mit der Verjährungsfrist der MPU gemeint?
Wenn im Zusammenhang mit der MPU von der Verjährung oder einer Verjährungsfrist die Rede ist, dann ist damit gemeint, dass du nach einer gewissen Zeit den Führerschein beantragen kannst, ohne dass du zur MPU musst. Nach Ablauf der Frist erteilt dir die Behörde auf deinen Antrag hin wieder eine Fahrerlaubnis. Das gilt auch dann, wenn die Behörde seinerzeit ein MPU-Gutachten gefordert hat, du aber bei keiner medizinisch-psychologischen Untersuchung warst.
Allerdings ist das Wort Verjährungsfrist nicht ganz richtig. Denn weder die MPU als solche noch die Anordnung der Behörde, dass du zur MPU musst, unterliegen einer Verjährungsfrist. Anordnungen von Behörden verjähren generell nicht. Stattdessen geht es hier um die Tilgungsfrist. Und die Tilgungsfrist bezieht sich auf den Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister, der neben dem Führerscheinentzug auch die Anordnung der MPU zur Folge hatte.
Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, wird die eingetragene Tat aus dem Register gelöscht. Ab diesem Moment darf die Behörde den Eintrag auch nicht mehr zu deinem Nachteil verwenden.
Welche Verjährungsfrist gilt mit Blick auf die MPU?
Die rechtliche Grundlage dafür, dass du eine Verjährungsfrist nutzen kannst, um die MPU zu umgehen, ergibt sich aus § 29 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Dieser Paragraf regelt, dass und wann Einträge im Fahreignungsregister getilgt werden. Außerdem steht in Absatz 7, dass dir die Tat und die dazugehörige Entscheidung nicht mehr vorgehalten oder zu deinem Nachteil verwendet werden dürfen, wenn der entsprechende Eintrag gelöscht ist.
Die Tilgungsfrist für Delikte, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU führen, beträgt zehn Jahre. Sind seit dem Vorfall zehn Jahre vergangen, wird die Eintragung also aus deiner Akte gestrichen. Allerdings gibt es noch ein großes Aber. Denn wann die Sache mit der MPU verjährt ist, hängt davon ab, ab wann die Tilgungsfrist beginnt. Auch dazu enthält § 29 StVG in Absatz 5 eine Regelung. Sie besagt:
„Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. […]“
Was etwas kompliziert und umständlich formuliert ist, heißt nichts anderes, als dass zunächst einmal eine fünfjährige Wartezeit stattfindet. Diese Wartezeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Sind das Urteil in deinem Strafverfahren und die Anordnung der MPU rechtskräftig, läuft also zunächst eine Wartefrist von fünf Jahren. An die Wartefrist schließt sich die zehnjährige Tilgungsfrist an. Insgesamt dauert es also 15 Jahre, bis der Eintrag gelöscht ist und sich die MPU erledigt hat.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel
Angenommen, die Anordnung der MPU ist mit dem 23. Februar 2023 rechtskräftig. Ab diesem Datum läuft die fünfjährige Wartefrist. Kommt es innerhalb der fünf Jahre zu keinen weiteren Auffälligkeiten, startet am 23. Februar 2028 die zehnjährige Tilgungsfrist des Eintrags. Mit ihrem Ablauf am 23. Februar 2038 wird der Eintrag aus dem Register gelöscht. Dann könntest du einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ohne dich einer MPU unterziehen zu müssen.
Kann sich die Verjährungsfrist für die MPU verlängern?
Es kann durchaus passieren, dass sich der Verjährungszeitraum verlängert, weil die Fristen unterbrochen werden. Dieses Szenario tritt vor allem in zwei Fällen ein:
- Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis wirst du erneut im Straßenverkehr auffällig.
- Du beantragst den Führerschein vor Ablauf der Verjährungsfrist.
Dass du ohne gültige Fahrerlaubnis keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen darfst, versteht sich von selbst. Aber du darfst dir während der fünfjährigen Wartefrist auch keine anderen Verstöße gegen Verkehrsregeln und keine sonstigen Auffälligkeiten leisten, die zu Zweifeln an deiner Fahreignung führen.
Dazu gehört zum Beispiel, wenn du betrunken mit dem Fahrrad unterwegs bist, bei Rot eine Fußgängerampel überquerst oder mit Drogen erwischt wirst. Solche Dinge bringen nicht nur Ärger ein, sondern gefährden die Chance, die Verjährungsfrist zu nutzen, um die MPU zu vermeiden.
Wichtig ist aber auch, dass du tatsächlich die 15 Jahre abwartest, bis du die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragst. Stellst du den Antrag früher, verlängert sich die Frist. Das liegt ganz einfach daran, dass der Eintrag im Fahreignungsregister dann noch nicht getilgt ist. Damit hat auch die angeordnete MPU Bestand. Denn die Behörde knüpft die Bewilligung deines Antrags ja gerade an die Vorlage eines positiven Gutachtens.
Bekomme ich den Führerschein nach Ablauf der Frist einfach so wieder?
Sind seit dem Vorfall, durch den du deinen Führerschein verloren hast, 15 Jahre vergangen, kannst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Weil die Verjährungsfrist abgelaufen ist und das Delikt nicht mehr im Register steht, kann die Behörde deswegen keine MPU mehr von dir verlangen.
Allerdings wirst du in aller Regel noch einmal in die Fahrschule müssen. Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass jemand, der so viele Jahre lang aktiv keine Fahrzeuge im Straßenverkehr geführt hat, aus der Übung ist. Um gemäß § 15 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) deine Fahrtauglichkeit unter Beweis zustellen, wirst du deshalb sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung machen müssen.
Dass du vor der Prüfung den Theorieunterricht besuchst und Fahrstunden nimmst, ist keine Pflicht. Allerdings hängt es von der Fahrschule ab, ob sie dich ohne Unterricht zur Prüfung anmeldet. Für die Theorie- und Praxis-Prüfung werden Gebühren fällig. Dazu können noch die Kosten für Theorieunterricht und Fahrstunden kommen.
Welche Alternativen zur MPU-Verjährung gibt es?
Bei einer Verjährungsfrist von 15 Jahren dürfte es im realen Leben für die wenigsten eine echte Option sein, die MPU auf diese Weise zu umgehen. Aber welche Möglichkeiten gibt es noch?
Eine Alternative ergibt sich aus der europäischen Gesetzgebung. Eine Fahrerlaubnis, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedsstaat erworben wurde, ist nämlich in der gesamten EU gültig. Du kannst also ins EU-Ausland gehen und dort den Führerschein machen. Das ist legal. Damit dir das EU-Land eine Fahrerlaubnis erteilt und diese dann auch in Deutschland gültig ist, müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Deine Sperrfrist ist vorbei. Solange deine Sperrfrist noch läuft, die ein Gericht oder eine Behörde für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet hat, darf dir auch kein anderes Land in der EU einen Führerschein ausstellen. Und die Behörden fragen solche Daten untereinander ab.
- Dein Hauptwohnsitz muss sich mindestens 185 Tage lang in dem EU-Land befinden, in dem du den Führerschein machst. Es genügt nicht, wenn du dich dort nur aufhältst. Stattdessen musst du in dem Land gemeldet sein.
Auch der Umweg über einen EU-Führerschein erfordert also Geduld und ist aufwändig. Außerdem entstehen Kosten, die du nicht unterschätzen solltest.
Die MPU zu machen, ist die beste Lösung.
Damit du deinen Führerschein so schnell wie möglich wiederbekommst, wird tatsächlich der sinnvollste Weg sein, wenn du die MPU machst. Lass dich nicht von hohen Durchfallquoten, Halbwahrheiten und irgendwelchen Horrorgeschichten verunsichern. Mit einer soliden Vorbereitung schaffst du die Grundlage für ein erfolgreiches Abschneiden. Letztlich hängt eine positive Beurteilung deiner Fahreignung von folgenden Punkten ab:
- Ist dir klar, was du falsch gemacht hast und welche Ursachen dein Fehlverhalten hatte?
- Bringst du die psychischen und gesundheitlichen Voraussetzungen mit, um ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen?
- Bist du dir deiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer bewusst?
- Hast du deine Einstellung und dein Verhalten so geändert, dass du nicht wieder in alte Muster verfallen wirst?
Um dich vorzubereiten, kannst du eine Therapie machen, einen Kurs besuchen, ein Seminar belegen oder online mit einem MPU-Test üben. Wichtig ist, dass du die Sache ernst nimmst und die Thematik aufarbeitest. Dann wirst du den Gutachter überzeugen, dass deine Fahreignung (wieder) besteht.
Gibt es neue gesetzliche Regelungen zur Verjährungsfrist und zur MPU?
Vor allem im Internet machen immer wieder Gerüchte die Runde, nach denen die MPU gesetzlich neu geregelt oder andere Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte eingeführt werden sollen. Auch die Behauptung, dass die MPU verfassungswidrig ist oder von der EU abgeschafft werden soll, wird gerne aufgestellt. Doch solche Aussagen sind falsch.
Zwar steht die MPU schon lange in der Kritik und zum Beispiel Automobilverbände fordern eine Neuregelung. Das Bundesverkehrsministerium hat zu diesem Zweck auch eine Projektgruppe eingerichtet, die bereits 2014 einen Arbeitsbericht mit Empfehlungen vorlegte. Es ist davon auszugehen, dass die MPU gesetzlich neu geregelt wird. Doch wann das der Fall sein wird, kann heute niemand vorhersagen.
Die Bedingungen, wann die Fahrerlaubnis entzogen und wann sie wieder erteilt wird, regelt jedes Land für sich. Eine EU-weit einheitliche Regelung ist weder vorhanden noch geplant. Und in Deutschland kann die Behörde eine MPU anordnen, um Zweifel an der Fahreignung auszuräumen, bevor sie eine Fahrerlaubnis erteilt. Diese Vorgehensweise ist rechtmäßig. Lass dich von irgendwelchen Gerüchten oder Spekulationen also nicht beeindrucken.
Fazit zur Verjährungsfrist bei der MPU
Durch die Verjährungsfrist oder genauer die Tilgungsfrist von Einträgen im Fahreignungsregister kommst du auf legalem Weg um die MPU herum. Allerdings musst du dafür 15 Jahre lang abwarten, bevor du die Fahrerlaubnis wieder beantragen kannst. In der Praxis wird das als Option meist ausscheiden.
Sinnvoller ist, der Pflicht zur MPU nachzukommen. Mit einer guten Vorbereitung stehen die Chancen weit besser, deinen Führerschein deutlich früher zurückzuerhalten.