Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Allgemein

langsam fahren

Zu langsames Fahren kann die Verkehrssicherheit gefährden.

Mit zunehmender Geschwindigkeit steigen üblicherweise auch die Gefahren im Straßenverkehr. Doch andersherum kann zu langsames Fahren ebenso gefährliche Situationen verursachen. Aber warum ist das so? Welche Geschwindigkeit ist zu langsam? Und droht eine Strafe, wenn jemand unnötigerweise zu langsam fährt? Wir klären auf!

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Raser müssen mit rechtlichen Folgen rechnen. Je nachdem, um wie viel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei notorischem Rasen oder einem irgendwann zu prall gefüllten Punktekonto kann die Behörde sogar eine MPU anordnen, bevor sie entscheidet, ob du deinen Führerschein wiederbekommst oder behalten kannst.

Dass der Gesetzgeber zu rasantes Fahren bestraft, liegt daran, dass überhöhte Geschwindigkeiten schnell zur Gefahr für Leib und Leben von dir und anderen Verkehrsteilnehmern werden können. Aber andersherum ist auch zu gemächliches Fahren nicht ungefährlich. Viel zu langsam zu fahren, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, ist deshalb ebenfalls nicht erlaubt.

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Im Straßenverkehr und im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Verkehrsregeln spielt ein zu schnelles Fahren die weit größere Rolle. Schließlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und Richtgeschwindigkeiten. Auf Verkehrsschildern ist in aller Regel angegeben, wie schnell du maximal fahren darfst und geblitzt wirst du, wenn du zu flott unterwegs bist.

Mindestgeschwindigkeiten hingegen hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nennt nirgends und für keine Straßenart konkrete Zahlen dazu, welche Geschwindigkeit du nicht unterschreiten darfst.

Trotzdem darfst du im Straßenverkehr nicht unnötig langsam fahren. Die Frage nach dem Warum ist sogar eine offizielle Frage aus dem Katalog für die theoretische Führerscheinprüfung. Sie hat die Nummer 1.1.01-103 und zählt zum Grundwissen. Die richtige Antwort benennt drei Gründe:

1. Der Verkehrsfluss wird behindert.

Fährst du unnötig zu langsam, kann der Straßenverkehr ins Stocken geraten. So wirst du zur Verkehrsbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer.

2. Nachfolgende werden zu gefährlichen Überholmanövern verleitet.

Vor allem auf einspurigen Fahrbahnen wie zum Beispiel Landstraßen kann zu langsames Fahren den Verkehrsfluss erheblich stören. Verkehrsteilnehmer, die hinter dir fahren, sehen sich womöglich veranlasst, dich zu überholen. Aber Überholmanöver auf unübersichtlichen oder kurvigen Strecken können sehr gefährlich werden.

Noch größer wird die Gefahr, wenn der Überholende die Gegenfahrbahn benutzen muss oder sich angespornt fühlt, gleich mehrere Fahrzeuge auf einmal zu überholen. Das Unfallrisiko steigt und gefährdet die Sicherheit aller Beteiligten erheblich.

3. Die Gefahr von Auffahrunfällen steigt.

Fährt ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer nach Richtgeschwindigkeit und bemerkt er zu spät, dass du deutlich langsamer unterwegs bist, kann er möglicherweise nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Dadurch steigt die Gefahr, dass es zu einem Auffahrunfall kommt.

Wann fährt jemand zu langsam?

Für die erlaubte Geschwindigkeit gibt es klare Regeln. So darfst du innerorts maximal 50 Stundenkilometer fahren und auf Landstraßen außerorts maximal 100 Stundenkilometer. Auf deutschen Autobahnen gibt es kein Tempolimit. Hier liegt die empfohlene Richtgeschwindigkeit aber bei 130 Stundenkilometern.

Ansonsten regeln Verkehrsschilder die zulässigen Geschwindigkeiten. So ist möglich, dass zum Beispiel auf bestimmten Autobahnabschnitten, in Baustellen oder auf gewissen Landstraßen die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist. Gründe dafür können der Lärmschutz oder auch gehäufte Unfälle an den jeweiligen Stellen sein.

Eine Mindestgeschwindigkeit, die ausdrücklich vorgeschrieben ist, kennt das deutsche Gesetz hingegen nicht. In § 3 Abs. 2 StVO heißt es lediglich:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es auch auf Autobahnen keine allgemeine Mindestgeschwindigkeit. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, welche Fahrzeuge auf Autobahnen fahren dürfen. In § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO heißt es dazu:

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“.

Möchtest du eine Autobahn benutzen, brauchst du also ein Fahrzeug, dass mindestens 60 Stundenkilometer schnell fahren kann. Aber das Gesetz besagt nicht, dass du diese Geschwindigkeit auch tatsächlich fahren musst.

Wann ist ein triftiger Grund für langsames Fahren gegeben?

Einfach so und ohne ersichtlichen Grund darfst du also nicht übertrieben langsam fahren. Denn wenn du den Verkehrsfluss durch deinen Schleichgang unnötig behinderst, verstößt du gegen die Verkehrsregeln. Doch damit stellt sich die Frage, was ein triftiger Grund für sehr langsames Fahren ist.

Zu den wesentlichen Gründen, die eine langsame Geschwindigkeit begründen, gehört eine schlechte Wetterlage. Wenn es zum Beispiel heftig regnet, stark schneit oder sehr neblig ist, ist es begründet und notwendig, dass du deine Geschwindigkeit deutlich reduzierst. Auch schwierige Straßenverhältnisse können sehr langes Fahren erklären.

Gleiches gilt, wenn du eine Ladung transportierst, die keine schnellere Fahrt zulässt. Technische Probleme am Fahrzeug oder einfach eine Motorleistung, die gering ist, können weitere Gründe sein. Obwohl du nicht unnötig langsam fahren darfst, kann es für dein langsames Tempo also einen triftigen Grund geben. Aus diesem Grund muss in jedem Einzelfall für sich beurteilt werden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt oder ob nicht.

Droht eine Strafe, wenn man unnötig zu langsam fährt?

Auch zu langsames Fahren kann dir ein Bußgeld einbringen. Fährst du ohne triftigen Grund so langsam, dass du den Verkehrsfluss behinderst, werden für den Verstoß mindestens 20 Euro fällig. Die Strafe kann bis zu 120 Euro gehen und dir zusätzlich einen Punkt in Flensburg einbringen.

Die Straßenverkehrsordnung definiert zwar nicht, wann genau eine Behinderung des Verkehrsflusses gegeben ist. Einen Anhaltspunkt liefert aber ein Urteil des Amtsgerichts Gemünden am Main.

In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Straße unterwegs, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erlaubt war. Er selbst fuhr über eine Distanz von drei Kilometern aber höchstens halb so schnell. Weil die Straße kurvig und von Bäumen eingerahmt war, bildete sich hinter ihm eine Schlange aus sieben weiteren Fahrzeugen, die nicht überholen konnten.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Autofahrer den Verkehrsfluss durch seine Fahrweise erheblich behindert hatte. Damit lag ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 StVO vor. Denn einen plausiblen Grund für das langsame Fahren konnte das Gericht nicht erkennen (Az. Owi 372 Js 59889/96, Beschluss vom 03.02.1997).

Zu geringe Geschwindigkeit beim Überholen

Fährst du auf einer Überholspur, musst du die Regelung beachten, die in § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO steht. Dort heißt es:

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“

Was der Gesetzgeber konkret unter einer wesentlich höheren Geschwindigkeit versteht, ist nicht näher definiert. Aber auch zu dieser Frage haben die Gerichte schon Urteile gesprochen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

In einem Fall überholte ein Lkw-Fahrer ein anderes Fahrzeug auf der Überholspur einer Autobahn. Der Lkw-Fahrer hatte eine Geschwindigkeit von etwa 91 Stundenkilometern auf dem Tacho, das Fahrzeug, das er überholte, fuhr ungefähr 80 Stundenkilometer schnell. Das Amtsgericht Ludwigshafen sah darin einen Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO und entschied, dass der Lkw-Fahrer ein Bußgeld über 40 Euro zahlen sollte.

Der Lkw-Fahrer war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte eine Rechtsbeschwerde ein. Daraufhin befasste sich das Oberlandesgericht Zweibrücken mit dem Sachverhalt. Und es gab dem Lkw-Fahrer recht. Denn das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass eine um rund zehn Stundenkilometer höhere Geschwindigkeit beim Überholen in Ordnung war (Az. 1 Ss Rs 45/09, Beschluss vom 16.11.2019).

Andersherum gibt es aber auch ein Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Demnach reicht es nicht aus, wenn der Überholende nur zehn Stundenkilometer schneller fährt (Az. 25 U 42/92, Urteil vom 23.10.1992).

Ein anderer Fall befasste sich mit einem sogenannten Elefantenrennen auf einer Autobahn. Dabei überholte der Fahrer eines Sattelschleppers einen anderen Lkw. Seine Geschwindigkeit bewegte sich in einem Bereich zwischen 77 und 90 Stundenkilometern. Weil er nur wenig schneller war als der andere Lkw, brauchte der Sattelschlepper für den Überholvorgang zwei Kilometer und mindestens 80 Sekunden.

Weil das Amtsgericht Lüdinghausen darin eine Ordnungswidrigkeit sah, verhängte es eine Geldbuße von 80 Euro. Die Rechtsbeschwerde, die der Fahrer des Sattelschleppers dagegen einlegte, blieb ohne Erfolg. Denn auch das Oberlandesgericht Hamm war der Auffassung, dass der Überholvorgang zu lange gedauert hatte. Die Richter beriefen sich auf eine Faustformel, nach der das Überholen maximal 45 Sekunden dauern darf.

Langsames Fahren als Nötigung

Gibt es einen triftigen Grund, kannst du zwar deutlich unterhalb der Richtgeschwindigkeit bleiben. Doch das gilt natürlich nicht, wenn du deinen Hintermann zum Beispiel ausbremsen oder ärgern willst. Ganz im Gegenteil kann dir eine solche Fahrweise sogar ein Verfahren wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) einbringen.

Nur ein extrem langsames Fahren ist zwar noch keine Nötigung. Doch wenn besondere Umstände dazukommen, die der andere Verkehrsteilnehmer als Zwangseinwirkung wahrnimmt, kann der Straftatbestand erfüllt sein. Und so ein Fall wäre eben gegeben, wenn du absichtlich nur langsam rollst, um deinen Hintermann auszubremsen und ebenfalls zu einer langsamen Geschwindigkeit zu zwingen.

Ist es möglich, wegen zu langsamen Fahrens geblitzt zu werden?

Die Technik der Blitzer ist nicht darauf ausgelegt, zu geringe Geschwindigkeiten zu messen. Tatsächlich wäre das auch nicht besonders sinnvoll. Denn zum einen kommt es in der Praxis viel seltener vor, dass ein Verkehrsteilnehmer zu langsam unterwegs ist, als dass ein Verkehrsteilnehmer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet.

Und zum anderen wird es meistens einen triftigen Grund haben, wenn jemand viel langsamer fährt als er dürfte und könnte. Ein Blitzer kann aber nicht beurteilen, warum jemand langsamer fährt. Folglich müsste jedes Fahrzeug, das unterhalb einer bestimmten Geschwindigkeit fährt, geblitzt werden. Diese Grenze ist aber kaum festzulegen, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen.

Aus diesem Grund muss stets überprüft werden, ob im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände ein Verkehrsverstoß vorliegt oder nicht.

Fazit

Langsames Fahren kann die Verkehrssicherheit gefährden, weil es den Verkehrsfluss behindern, die Gefahr von Auffahrunfällen erhöhen und andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanövern verleiten kann. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, ohne schlüssigen Grund unnötig zu langsam zu fahren. Ob ein Verkehrsverstoß gegeben ist, muss aber immer im Einzelfall beurteilt werden.

Eine Mindestgeschwindigkeit ist in Deutschland gesetzlich nicht festgelegt, auch nicht auf Autobahnen. Wird das zu langsame Fahren als Verkehrsverstoß eingeordnet, droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wichtig ist außerdem, einen Überholvorgang zügig abzuschließen, um die nachfolgenden Autofahrer durch einen zu kleinen Geschwindigkeitsunterschied nicht zu behindern.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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