Die Regelungen zum Erste-Hilfe-Kurs bei der MPU

MPU Vorbereitung

MPU Erste-Hilfe-Kurs

Ob du für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Kurs machen musst, hängt von deinem vorhandenen Nachweis ab.

Wenn du den Führerschein zum ersten Mal machst, legst du nach dem Unterricht in der Fahrschule eine theoretische und eine praktische Fahrprüfung ab. Der Behörde musst du dann neben den Nachweisen über die bestandenen Prüfungen auch einen aktuellen Sehtest und eine Bescheinigung über eine Schulung in Erster Hilfe vorlegen. Doch was ist, wenn dir die Fahrerlaubnis zwischendurch entzogen wurde? Brauchst du nach der MPU einen neuen Nachweis oder reicht die alte Bescheinigung vom Erste-Hilfe-Kurs aus?

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Musstest du deinen Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben und beantragst gegen Ende der Sperrfrist wieder eine Fahrerlaubnis, läuft das Antragsverfahren etwas anders ab als beim ersten Mal. So musst du in den meisten Fällen nicht noch einmal in die Fahrschule, um die Theorie- und die Praxisprüfung abzulegen. Stattdessen fordert dich die Behörde dazu auf, ein MPU-Gutachten vorzulegen.

Je nachdem, was genau vorgefallen ist und zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, kann auch ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig werden. Manchmal verlangt die Behörde außerdem einen aktuellen Sehtest. Und dann gibt es da noch die Bescheinigung über einen besuchten Erste-Hilfe-Kurs. Was du dazu wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist die rechtliche Grundlage zum Erste-Hilfe-Kurs beim Erwerb des Führerscheins?

Ohne Erste-Hilfe-Kurs bekommst du hierzulande keinen Führerschein. Damit dir eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann, musst du der Führerscheinstelle deshalb einen Nachweis dafür vorlegen, dass du eine Schulung in erster Hilfe besucht hast. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Darin heißt es im ersten Absatz:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.[…]“

Dabei ist der geforderte Erste-Hilfe-Kurs inzwischen für alle Führerscheinklassen gleich. Früher reichte für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T eine Art kurzer Grundkurs aus, bei dem lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort geschult wurden. Ein umfangreicherer Erste-Hilfe-Kurs war für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E notwendig.

Die Unterscheidung zwischen einer Schulung zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einem Kurs in Erster Hilfe wird seit 2016 nicht mehr vorgenommen. Jetzt ist immer ein Erste-Hilfe-Kurs notwendig, der neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten und damit eine Gesamtdauer von 7,5 Stunden umfassen muss.

Die Regelung bezieht sich aber auf die Ersterteilung. Hast du zum Beispiel schon einen Pkw-Führerschein und machst später noch den Motorrad-Führerschein, ist für die Erweiterung deiner Fahrerlaubnis keine neue Kursteilnahme notwendig.

Muss der Erste-Hilfe-Kurs für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erneuert werden?

Wenn du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis warst, hast du seinerzeit alle notwendigen Nachweise eingereicht. Dazu gehörte auch die Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe. Aber was gilt, wenn dir die Fahrerlaubnis zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer, eines Drogendelikts oder einer verkehrsrechtlichen Straftat entzogen wurde und du nun kurz vor Ablauf der Sperrfrist die Wiedererteilung beantragst? Brauchst du dann neben dem positiven MPU-Gutachten und eventuellen Abstinenznachweisen auch eine neue Bescheinigung über einen besuchten Erste-Hilfe-Kurs?

Juristen würden an dieser Stelle mit ihrem Lieblingsspruch antworten, der da lautet: „Kommt darauf an.“ Denn die Fahrerlaubnis-Verordnung wurde abgeändert.

Eine Übergangsvorschrift enthielt die § 76 FeV Abs. 11a folgende Regelungen:

Einer Schulung im Sinne des § 19 Absatz 1 steht eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in Erster Hilfe nach den bis zum Ablauf des 20. Oktober 2015 geltenden Vorschriften gleich.“

und

Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.“

Diese beiden Passagen sind mittlerweile gestrichen. Seitdem heißt es in § 76 Abs. 11a FeV nur noch:

Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.“

Und was bedeutet das für dich?

Hattest du deinen Führerschein vor dem 1. März 2019 und hattest seinerzeit einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert, musst du die Schulung nicht erneuern. Die damalige Bescheinigung liegt der Behörde vor und befindet sich in deiner Führerscheinakte. Zusammen mit deinem jetzigen Antrag kannst du zwar sicherheitshalber noch einmal eine Kopie beilegen, wenn du den Nachweis noch in deinen Unterlagen hast. Normalerweise sollte das aber nicht notwendig sein.

Anders sieht es hingegen aus, wenn du damals nur einen Kurs zu lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort gemacht hast. Durch die gesetzliche Neuregelung reicht der Nachweis davon nicht mehr aus. Stattdessen musst du einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, damit dir die Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Tipp: Bist du unsicher, kannst du einfach bei der Behörde nachfragen. Dort bekommst du Auskunft, ob es die notwendige Bescheinigung in deiner Akte gibt oder ob nicht. Und wenn du zwischendurch im Job an Seminaren als betrieblicher Ersthelfer teilgenommen hast, kann dir der Anbieter die Teilnahmebestätigung gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr für die Führerscheinstelle umschreiben.

Wie alt der Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe sein?

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs unbefristet gültig ist. Der Nachweis verfällt also nicht nach einer bestimmten Zeit. Wenn du damals einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast, zählt die Bestätigung auch mit Blick auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug. Ob deine Kursteilnahme zwei, fünf oder zwanzig Jahre her ist, spielt keine Rolle.

Allerdings kann durchaus eine Überlegung sein, den Kurs alle paar Jahre aufzufrischen. Schließlich gerät im Laufe der Zeit vieles in Vergessenheit. Doch zu wissen, wie du im Notfall richtig reagierst und welche Sofortmaßnahmen du in welcher Form einsetzen solltest, kann Leben retten. Das gilt nicht nur bei einem Unfall im Straßenverkehr, sondern immer und überall.

Welche Inhalte hat ein Erste-Hilfe-Kurs?

Bei einem Erste-Hilfe-Kurs erwirbst du theoretisches Wissen und lernst durch praktische Übungen wichtige Handgriffe. Verschiedene Inhalte sollen dazu beitragen, dass du im Notfall schnell und richtig reagieren kannst. Bei dem Kurs erfährst du, welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen es gibt und wie du sie einsetzt. Außerdem wirst du in das richtige Verhalten innerhalb der Rettungskette eingewiesen.

Der genaue Aufbau und Ablauf eines Kurses hängt natürlich immer vom Anbieter ab. Doch vor allem die einzelnen Bestandteile der Rettungskette spielen im Notfall eine maßgebliche Rolle. Die Rettungskette beschreibt die einzelnen Stationen der Ersten Hilfe ab der Alarmierung des Rettungsdienstes bis zum Krankenhaus. Und damit du schon vor dem Erste-Hilfe-Kurs einen ersten Überblick hast oder dein Wissen auffrischen kannst, beschreiben wir dir, wie eine Rettungskette aussehen kann. Beachte aber, dass die Reihenfolge der Schritte je nach Situation variieren kann.

Unfallstelle absichern

Wer als Erster am Unfallort ist, bildet das erste Glied der Rettungskette. Zur Aufgabe des Ersthelfers gehört, die Unfallstelle abzusichern, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Stelle aufmerksam zu machen. Die wesentlichen Maßnahmen beim Absichern der Unfallstelle bestehen darin, die Warnblinkanlage am eigenen Fahrzeug einzuschalten und ein Warndreieck aufzustellen.

Unfallopfer aus dem Gefahrenbereich bringen

Befinden sich Personen auf der Straße oder in der Nähe eines Fahrzeugs, das brennt oder sich entzünden könnte, müssen sie aus der Gefahrenzone gebracht werden. Ein sicherer Ort ist zum Beispiel der Bereich hinter der Leitplanke.

Die eigene Sicherheit geht aber immer vor. Es bringt nichts, den Helden zu spielen. Denn wenn du dich selbst ernsthaft verletzt, kannst du auch keinem anderem mehr helfen.

Notruf absetzen

Rettungsleitstellen erreichst du in ganz Europa kostenfrei unter der Rufnummer 112. Wichtig bei deinem Notruf ist, dass du ruhig bleibst und die sogenannten W-Fragen beantwortest:

  • Wo hat sich der Unfall ereignet?
  • Was genau ist passiert?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Warte auf weitere Rückfragen und Anweisungen!

In den Leitstellen sitzen Profis, die wissen, was zu tun ist. Höre deshalb aufmerksam zu und befolge ihre Anleitungen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten

Bis der Rettungsdienst eintrifft, solltest du bei Bedarf mit Sofortmaßnahmen beginnen. Dazu kann gehören, einem Motorradfahrer den Helm abzunehmen, einen Verletzten in die stabile Seitenlage zu bringen oder eine Herz-Lungen-Massage zu starten. Auch starke Blutungen solltest du stoppen. Wie genau das alles geht und woran du merkst, dass lebensrettende Maßnahmen sofort notwendig sind, lernst du beim Erste-Hilfe-Kurs.

Auf den Rettungsdienst warten

Als Ersthelfer solltest du immer abwarten, bis der Rettungsdienst vor Ort ist. Die Sanitäter und der Notarzt kümmern sich um den Verletzten und stabilisieren ihn so weit, dass er ins Krankenhaus gebracht werden kann.

Das Krankenhaus bildet das letzte Glied der Rettungskette. Hier wird der Patient versorgt und behandelt.

Was kostet ein Kurs in Erster Hilfe?

Der Gesetzgeber schreibt für einen Erste-Hilfe-Kurs neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Weil das zusammen 7,5 Stunden sind, gestalten die meisten Anbieter die Kurse so, dass sie einen ganzen Tag dauern. Es gibt aber auch Kurse, die sich auf zwei Nachmittage oder Abende verteilen.

Die Kosten variieren je nach Anbieter. Im Durchschnitt fallen für einen Erste-Hilfe-Kurs aber 20 bis 40 Euro an. Zu den bekanntesten Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen gehören das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, die Johanniter und der ADAC.

Durchfallen kannst du bei dem Kurs nicht. Denn du legst am Ende keine Prüfung ab. Wenn du die gesamte Dauer absolviert hast, bekommst du eine Bescheinigung.

Neben dem normalen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kannst du bei vielen Anbietern auch noch andere Schulungen absolvieren. So gibt es zum Beispiel umfangreichere Erste-Hilfe-Kurse, die statt neun 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Andersherum kannst du einen kürzeren Auffrischungskurs besuchen oder an einem speziellen Kurs teilnehmen. Solche speziellen Kurse befassen sich zum Beispiel mit Erster Hilfe bei Kindern, Senioren oder Sportlern.

Fazit zum Erste-Hilfe-Kurs nach der MPU

Wenn du erstmals eine Fahrerlaubnis beantragst, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweisen musst. Dieser Kurs muss neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen.

Warst du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis und hast deinen Führerschein verloren, brauchst du im Rahmen des Antragsverfahrens auf Wiedererteilung keine neue Bescheinigung. Der Nachweis von deinem damaligen Kurs ist nach wie vor gültig.

Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn du nur eine Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort besucht hattest. Denn diese Bescheinigung reicht seit März 2019 nicht mehr aus. In diesem Fall musst du bei der Behörde deshalb neben einem positiven MPU-Gutachten auch eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs einreichen.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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