
Hast du die MPU bestanden, hast du ein wichtiges Ziel erreicht.
Dein Gutachten ist positiv ausgefallen und damit weißt du, dass du die MPU bestanden hast. Natürlich sind die Freude und die Erleichterung nun groß, denn die ganze Arbeit war nicht umsonst und du bist dem Wiedererhalt deines Führerscheins ein ganzes Stück näher. Doch wie geht es jetzt eigentlich weiter? Bekommst du den Führerschein automatisch wieder? Und was ist, wenn du die MPU zwar bestanden hast, aber mit Auflagen?


Wenn du die Begutachtungsstelle mit der Durchführung der MPU beauftragst, solltest du auf dem Formular immer angeben, dass beide Ausfertigungen des Gutachtens an dich geschickt werden. Es mag zwar bequemer erscheinen, wenn die Begutachtungsstelle ein Exemplar direkt an die Behörde weiterleitet. Nur tust du dir damit keinen Gefallen. Denn du kannst im Vorfeld nicht wissen, welches Ergebnis das Gutachten haben wird. Und falls du die MPU nicht bestehen solltest, ist es besser, wenn die Behörde nichts von dem negativen Gutachten erfährt.
Hast du die MPU hingegen bestanden, legst du das positive Gutachten natürlich der Behörde vor, damit dir eine Fahrerlaubnis erteilt oder dein Führerschein erst gar nicht entzogen wird. Als dritte Variante ist aber auch möglich, dass in deinem MPU-Gutachten eine bedingte Fahreignung festgestellt wird.
In diesem Beitrag erklären wir, was das alles bedeutet und wie es weitergeht, wenn du die MPU bestanden hast.
MPU nicht bestanden
Hast du ein negatives MPU-Gutachten erhalten, solltest du es nicht an die Behörde weitergeben. Je nachdem, warum du durchgefallen bist, ob du die MPU in absehbarer Zeit wiederholen willst und welche Fristen du beachten musst, kann es sinnvoll sein, wenn du deinen Führerscheinantrag zurückziehst. Dafür genügt ein kurzes, formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht notwendig.
Durch die Rücknahme deines Antrags vermeidest du, dass die Behörde einen Ablehnungsbescheid erlässt und diesen im Fahreignungsregister einträgt. Einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kannst du jederzeit stellen. Allerdings solltest du damit abwarten, bis du die bemängelten Punkte und empfohlenen Maßnahmen aus dem Gutachten umgesetzt hast.
Bist du noch im Besitz deines Führerscheins, aber steht der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum, solltest du das negative MPU-Gutachten ebenfalls für dich behalten. Die Behörde wird die Fahrerlaubnis dann zwar wahrscheinlich einziehen. Aber du kannst die MPU zwischenzeitlich wiederholen, jederzeit einen Antrag auf Neuerteilung stellen und in diesem Zuge das neue, positive Gutachten als Eignungsnachweis einreichen.
MPU bestanden
Hast du ein positives MPU-Gutachten erhalten, kannst und solltest du dich natürlich erst einmal freuen. Denn eine große Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein hast du damit erfolgreich genommen. Doch ein bisschen Arbeit hast du noch vor dir. Denn allein ein positives MPU-Gutachten ist noch keine Garantie dafür, dass du wieder eine Fahrerlaubnis bekommst oder einfach zur Behörde gehen und deinen Führerschein abholen kannst.
Das Antragsverfahren zu Ende bringen
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ordnet die Behörde eine MPU an, wenn du ein paar Monate vor Ablauf deiner Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragst. Ein positives Gutachten gehört dann zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit dein Antrag weiter bearbeitet und letztlich bewilligt werden kann.
Hast du die MPU bestanden, kannst du das Gutachten bei der Behörde einreichen. Damit ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann, brauchst du aber noch ein paar weitere Unterlagen. Sofern du diese noch nicht abgegeben hast, solltest du folgendes mitnehmen, wenn du zur Behörde gehst:
- Personalausweis oder Reisepass, um deine Identität zu bestätigen
- Antragsformular für Neuerteilung der Fahrerlaubnis, ausgefüllt und unterschrieben
- aktuelles biometrisches Passbild
- MPU-Gutachten im Original
- Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs; diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit nicht. Deshalb kannst du den Nachweis nehmen, den du bekommen hast, als du seinerzeit den Führerschein gemacht hast.
- aktueller Sehtest
- polizeiliches Führungszeugnis
Beantragst du einen neuen Lkw-Führerschein oder einen Personenbeförderungsschein, brauchst du weitere Bescheinigungen. Welche das sind, sollte auf dem Antragsformular stehen. Frage andernfalls in der Behörde nach.
Und: Falls du befürchtest, dass im Fahreignungsregister doch noch ein Eintrag vorhanden sein könnte, der gegen eine Erteilung der Fahrerlaubnis spricht, solltest du im Vorfeld einen Auszug beantragen. Das ist über die Webseite des Kraftfahrtbundesamts möglich und kostet nichts. Auch die Führerscheinstelle wird nämlich das Fahreignungsregister einsehen, bevor sie über deinen Antrag entscheidet. Und es wäre ärgerlich, wenn dein Antrag scheitert, bloß weil du einen Eintrag nicht mehr auf dem Schirm hast.
Keine Fahrerlaubnis trotz bestandener MPU
Mit dem positiven MPU-Gutachten ist zwar eine wesentliche Auflage der Behörde erfüllt. Trotzdem ist nicht ausgeschlossen, dass die Behörde deinen Führerscheinantrag ablehnt, obwohl du die MPU bestanden hast. Denkbar ist das vor allem in zwei Fällen:
- Während der Sperrfrist oder in der Zeit, in der das Verfahren rund um die MPU lief, hast du dir etwas zuschulden kommen lassen, was verkehrsrechtlich relevant ist. Der dazugehörige Eintrag im Fahreignungsregister oder im polizeilichen Führungszeugnis kann zur Folge haben, dass dir die Behörde trotz bestandener MPU keine Fahrerlaubnis erteilt.
- Dein Führerschein war für einen vergleichsweise langen Zeitraum entzogen. Nachdem du mehrere Jahre lang kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr geführt hast, kann die Behörde Zweifel an deinen Kenntnissen haben. Aus diesem Grund kann sie veranlassen, dass du die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung noch einmal ablegen musst, bevor sie über deinen Antrag entscheidet.
Kann auch das positive Gutachten die Bedenken der Behörde nicht vollends ausräumen oder sind zwischenzeitlich Tatsachen dazugekommen, die gegen deine Fahreignung sprechen, kann die Behörde deinen Antrag also ablehnen. In der Praxis passiert das aber so gut wie nie. Vielmehr ist es so, dass die Bewilligung des Führerscheinantrags eher eine Formsache ist, wenn du die angeordnete MPU bestanden hast.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener MPU
Liegen alle Unterlagen bei der Behörde vor und spricht auch sonst nichts gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis, bewilligt sie deinen Antrag. Wie lange es dauert, bis du den Bewilligungsbescheid bekommst und dann auch der neue Führerschein ausgestellt ist, ist je nach Behörde und Wohnort verschieden. Manchmal vergehen nur wenige Tage, in anderen Fällen musst du mehrere Wochen lang warten.
Allerdings kann auch deine Sperrfrist noch eine Rolle spielen. Den Führerscheinantrag kannst du bereits während der Sperrfrist stellen. In den meisten Bundesländern ist das rund drei Monate vor Ablauf möglich. Dauert die Bearbeitung sehr lang, kann der Antrag auch früher erfolgen. Frage also ruhig nach. Denn die letzten Monate der Sperrfrist kannst du nutzen, um die MPU zu absolvieren.
Hast du das Gutachten schon vor Ablauf der Sperrfrist, brauchst du dann aber noch etwas Geduld. Denn die Behörde darf dir neue Fahrerlaubnis erst ausstellen, wenn die Sperrfrist vorbei ist. Den Führerschein bekommst du somit frühestens am Tag nach Ablauf der Sperrfrist wieder.
MPU mit Auflage bestanden
Ein MPU-Gutachten kann nicht nur positiv oder negativ sein. Stattdessen kann das Ergebnis auch „bedingt geeignet“ lauten. Bedingt geeignet bedeutet, dass du die MPU zwar grundsätzlich bestanden hast, der Gutachter aber noch Mängel an deiner Fahreignung sieht.
Um diese Defizite zu beheben und die Fahreignung in vollem Umfang wiederherzustellen, empfiehlt er eine Maßnahme im Sinne von § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Meist handelt es sich dabei um eine Nachschulung. Aber auch ein Fahrsicherheitstraining, eine Psychotherapie oder eine medizinische Behandlung können zu den Auflagen gehören.
Die Behörde knüpft die Bewilligung des Antrags in diesem Fall in aller Regel daran, dass du die empfohlene Maßnahme absolvierst. Damit aus der bedingten Fahreignung eine uneingeschränkte Fahreignung wird, musst du also die im Gutachten angeregte Maßnahme umsetzen.
Dafür fallen dann noch einmal neue Kosten an. Wie hoch sie sind, hängt natürlich davon ab, um welche Maßnahme genau es sich handelt und an welchen Anbieter du dich dafür wendest. Im Schnitt solltest du aber um die 400 Euro einplanen. Die Begutachtungsstelle und auch die Behörde können dir Adressen nennen. Und du solltest die Preise vergleichen. Denn wie bei der MPU und den Abstinenznachweisen kann es hier durchaus größere Unterschiede geben.
Hast du die Nachschulung besucht und legst der Behörde den entsprechenden Nachweis vor, wird sie deinen Führerscheinantrag wie bei einem Gutachten, das von Anfang an positiv war, bewilligen.
Die Probezeit und das Punktekonto bei bestandener MPU
Einen Führerschein auf Probe gibt es nur, wenn dir die Fahrerlaubnis erstmals erteilt wird. Bekommst du den Führerschein nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wieder, setzt keine neue Probezeit ein. Die EU plant zwar eine Neuregelung der Probezeiten. Aber es dürfte noch eine Weile dauern, bis die Richtlinie beschlossen und in nationales Recht umgesetzt ist.
Etwas anders ist die Sachlage, wenn dir die Fahrerlaubnis noch während deiner Probezeit entzogen wurde. Solange die Sperrfrist, die MPU und der Führerscheinantrag laufen, ist die Probezeit ausgesetzt. Sie ist also unterbrochen. Hast du den Führerschein wieder, setzt die Probezeit wieder ein und läuft bis zu ihrem regulären Ende weiter.
Bekommst du deinen Führerschein wieder, nachdem du die MPU bestanden hast, wird mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis dein Punktekonto in Flensburg auf Null gesetzt. Die Punkte, die du bis dahin hattest, sind also weg. Die Einträge im Fahreignungsregister hingegen bleiben so lange stehen, bis ihre Tilgungsfrist erreicht ist.
Übrigens: Früher musstest du auf jeden Fall die theoretische und die praktische Fahrprüfung wiederholen, wenn dein Führerschein entzogen war und du zwei Jahre oder länger keine Fahrpraxis hattest. Diese Regelung gibt es inzwischen nicht mehr.
Stattdessen besagt § 20 FeV, dass die Behörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen kann, wenn die begründete Annahme besteht, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Wenn du die MPU bestanden hast und dein Führerschein nicht über viele Jahre hinweg entzogen war, solltest du die Fahrerlaubnis deshalb ohne einen erneuten Besuch der Fahrschule wiederbekommen.
Fazit zur bestandenen MPU
Hast du die MPU bestanden, reichst du das Gutachten bei der Führerscheinstelle ein. Theoretisch kann die Behörde deinen Antrag zwar trotzdem ablehnen, wenn nach wie vor Bedenken wegen deiner Fahreignung bestehen. In der Praxis ist das aber die Ausnahme. Stattdessen sorgt ein positives Gutachten dafür, dass dein Antrag bewilligt wird und du schon bald deinen Führerschein zurückhast.
Fällt dein Gutachten bedingt positiv aus, hast du die MPU bestanden, musst aber die empfohlene Maßnahme absolvieren, bevor die Behörde deinem Führerscheinantrag stattgibt. Meist handelt es sich dabei um eine Nachschulung. Hast du deine Fahrerlaubnis wieder, kannst du mit leerem Punktekonto in Flensburg und ohne erneute Probezeit am Straßenverkehr teilnehmen.