Wann wird eine MPU angeordnet? Die gesetzlichen Grundlagen!

MPU Grundlagen

Infos zu wann MPU

Aus gesetzlichen Vorgaben leitet sich ab, wann die Behörde eine MPU anordnet.

Wenn du im Straßenverkehr auffällig geworden bist, kann die Behörde eine MPU anordnen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung soll überprüfen und einschätzen, ob du gesundheitlich, geistig und charakterlich dazu geeignet bist, als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Teilnahme an der MPU ist freiwillig. Allerdings wird dir die Behörde keine Fahrerlaubnis erteilen, wenn du das geforderte MPU-Gutachten nicht vorlegst.

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Die MPU gibt es in Deutschland seit Mitte der 1950er-Jahre. Sie soll die Fahreignung beurteilen und eine Prognose dazu abgeben, wie groß das Risiko ist, dass es erneut zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr kommt. Dazu wird im Rahmen der MPU ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellt.

Das MPU-Gutachten dient der Behörde als Grundlage für die Entscheidung, ob sie eine Fahrerlaubnis erteilt. Fällt das Gutachten positiv aus, ist das zwar keine Garantie dafür, dass du deinen Führerschein wiederbekommst oder behalten kannst. Denn theoretisch kann die Behörde deinen Führerscheinantrag trotzdem ablehnen, wenn ihre Bedenken nicht ausgeräumt sind. In der Praxis kommt das aber so gut wie nie vor.

Nur: Wann wird eigentlich eine MPU angeordnet? Wann erfährst du, dass du zur MPU musst? Und gibt es Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU? Wir klären auf!

Wann ordnet die Behörde eine MPU an?

Eines vorweg: Ob du ein MPU-Gutachten vorlegen musst, damit dir eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann, entscheidet immer die zuständige Führerscheinstelle. Die MPU wird also nicht von einem Gericht angeordnet, sondern von der Behörde. Hält die Behörde eine Begutachtung deiner Kraftfahreignung für notwendig, fordert sie dich dazu auf, ein Gutachten vorzulegen.

Ausgangspunkt für die Anordnung einer MPU ist immer, dass Zweifel an deiner Kraftfahreignung aufgekommen sind. Es ist also etwas vorgefallen, das bei der Behörde Bedenken daran hervorgerufen hat, ob du dazu geeignet und befähigt bist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Nun trifft die Behörde diese Entscheidung aber nicht einfach aus dem Bauch heraus. Stattdessen gibt es gesetzliche Grundlagen. Dabei ist an dieser Stelle zunächst § 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) wichtig. Darin ist nämlich geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Und in Absatz 8 dieses Paragrafen heißt es ausdrücklich:

Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.“

Damit ist klar geregelt, dass die Behörde dazu berechtigt ist, ein MPU-Gutachten zu verlangen, wenn begründete Zweifel an deiner Fahreignung bestehen.

Wann solche Bedenken aufkommen, hängt davon ab, was genau vorgefallen ist. Konkrete Regelungen dazu wiederum sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung verankert.

Anordnung einer Begutachtung gemäß der Regelungen aus der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die wesentlichen Vorgaben, wann die Behörde die Erteilung der Fahrerlaubnis an eine MPU knüpfen kann, ergeben sich aus § 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung). Gemäß Absatz 3 ist eine MPU insbesondere gerechtfertigt bei:

  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential
  • körperlichen oder geistigen Einschränkungen infolge bestimmter Krankheitsbilder

Hast du dir Fehltritte geleistet und hat sich dadurch zum Beispiel dein Punktekonto in Flensburg stetig gefüllt, musst du also davon ausgehen, dass du dich einer MPU unterziehen musst, um deinen Führerschein wiederzubekommen oder zu behalten.

Während § 11 FeV eher allgemein Verkehrsverstöße verschiedener Art behandelt, befassen sich die § 13 FeV speziell mit Alkohol und § 14 FeV mit Drogen und Medikamenten. Bist du unter dem Einfluss von Betäubungsmittel gefahren oder wurdest du mit harten Drogen erwischt, ist dir die MPU so gut wie sicher. Bei Alkohol schreibt der Gesetzgeber zwingend eine MPU vor, wenn du mehr als 1,6 Promille hattest, es sich nicht um den ersten Vorfall dieser Art handelt oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegen könnte.

In den Fällen, die gesetzlich klar benannt sind, hat die Behörde keinen Ermessensspielraum. Sie muss vielmehr ein MPU-Gutachten von dir verlangen, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis erteilen kann. Ansonsten hat die Führerscheinbehörde das letzte Wort. Wenn sie begründete Zweifel an deiner Fahreignung hat und diese abklären lassen möchte, kann sie eine MPU anordnen. Das gilt auch dann, wenn das Gesetz die Begutachtung nicht zwingend vorschreibt.

Neue Rechtsprechung bei einer MPU wegen Alkohol

Gesetzlich ist festgelegt, dass eine MPU angeordnet werden muss, wenn du mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurdest. Bei einem Blutalkoholwert zwischen 1,1 und 1,59 Promille drohte nur dann eine MPU, wenn weitere Auffälligkeiten dazukamen, die nach dem Konsum von Alkohol typisch sind. Lallen und Torkeln oder in Schlangenlinien fahren sind Beispiele für solche Auffälligkeiten.

Im März 2021 gab es aber eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Demnach ist eine MPU schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille notwendig. Aktuellen Erkenntnissen aus der Wissenschaft zufolge ist nämlich davon auszugehen, dass jemand an den Konsum von Alkohol gewöhnt ist, wenn er trotz 1,1 Promille keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt.

Und jemand, der regelmäßig viel Alkohol trinkt, neigt dazu, seine Fahrtauglichkeit falsch einzuschätzen und sich betrunken ans Steuer zu setzen. Die Führerscheinbehörde muss deshalb die aufgekommenen Zweifel an der Kraftfahreignung durch ein MPU-Gutachten klären lassen (Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 17. März 2021, Az. BverwG 3 C 3.20).

Wann informiert die Behörde über die geforderte MPU?

Ist der Bußgeldbescheid bei einer Ordnungswidrigkeit oder das Urteil bei einem Strafverfahren rechtskräftig, kann die Behörde dir deine Fahrerlaubnis entziehen. Die Behörde kann dir aber auch eine Frist setzen, bis wann du ein MPU-Gutachten vorlegen musst. Kommst du der Aufforderung nicht nach und reichst innerhalb der Frist kein Gutachten ein, zieht die Behörde den Führerschein ein.

Möglich ist aber auch, dass dein Führerschein schon weg ist, bevor eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn du bei einer Verkehrskontrolle mit mehr als 2 Promille erwischt wurdest. Dann behält die Polizei deinen Führerschein gleich ein und im anschließenden Verfahren verhängt das Gericht meist eine Sperrfrist. Während dieser Sperrfrist darf dir die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Wenn du deinen Führerschein noch hast und im Raum steht, ob dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, meldet sich die Behörde wegen der medizinisch-psychologischen Untersuchung bei dir. Üblicherweise ist das innerhalb von einem bis drei Monaten der Fall, nachdem die Entscheidung über das Delikt rechtskräftig ist.

Wurde dir die Fahrerlaubnis bereits entzogen, kann dich die Behörde zwar ebenfalls darüber informieren, dass eine MPU fällig werden wird. Allerdings ist das die Ausnahme. In aller Regel ist es so, dass du erst einmal nichts von der Führerscheinstelle hörst. Erst wenn du kurz vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellst, teilt dir die Behörde mit, dass sie ein Gutachten verlangt.

Diese Praxis kann zum Problem werden. Denn viele Betroffene gehen davon aus, dass sie keine MPU absolvieren müssen, wenn in ihrem Urteil nichts davon steht. Folglich ist die Überraschung groß, wenn die Behörde doch eine Begutachtung verlangt. Zumal es dann oft kaum möglich ist, sich noch innerhalb der Sperrfrist gut auf die MPU vorzubereiten, um nicht noch länger warten zu müssen.

Frage am besten nach!

Den Führerscheinantrag kannst du in den meisten Bundesländern etwa drei Monate vor Ende der Sperrfrist stellen. Doch drei Monate sind für eine solide Vorbereitung knapp bemessen.

Wenn du nicht weißt, ob du eine MPU brauchen wirst oder ob nicht, solltest du deshalb bei der Behörde nachfragen. Dort bekommst du Auskunft, ob ein Gutachten verlangt wird. Auch ein Anwalt für Verkehrsrecht oder ein Verkehrspsychologe kann dir sagen, ob in deinem Fall eine MPU anstehen wird.

Mit diesem Wissen kannst du die Sperrfrist nutzen, um mit der Vorbereitung auf die MPU und einem eventuell notwendigen Abstinenzprogramm zu beginnen. Stellst du dann den Führerscheinantrag, kannst du die Untersuchung zeitnah durchführen lassen. So sicherst du dir die Chance, deinen Führerschein direkt nach Ablauf der Sperrfrist wiederzubekommen.

Gibt es Rechtsmittel gegen die Anordnung einer MPU?

Verlangt die Behörde ein Gutachten zur Abklärung der Fahreignung, handelt es sich dabei aus rechtlicher Sicht nicht um einen eigenständigen Verwaltungsakt. Die Anordnung der MPU ist vielmehr eine sogenannte Vorbereitungshandlung.

Vorbereitungshandlung deshalb, weil das MPU-Gutachten die Grundlage für die eigentliche Entscheidung bildet, diese also vorbereitet. Die Entscheidung besteht darin, ob die Behörde dir eine Fahrerlaubnis erteilt. Die Erteilung oder der Entzug der Fahrerlaubnis ist dann ein Verwaltungsakt und dagegen könntest du rechtlich vorgehen.

Weil die Anordnung der Fahreignungsbegutachtung nur eine Vorbereitungshandlung ist, gibt es dagegen keine Rechtsmittel. Die einzige Möglichkeit wäre, dass du eine Stellungnahme verfasst, in der du ausführlich beschreibst, warum eine MPU in deinem Fall unverhältnismäßig ist. Sofern der Behörde kein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist, dürften deine Erfolgsaussichten aber sehr überschaubar sein.

Das liegt daran, dass du grundsätzlich nicht dazu verpflichtet bist, dich der Fahreignungsbegutachtung zu unterziehen. Ob du die MPU machst oder nicht, ist deine eigene Entscheidung. Die Behörde zwingt dich nicht dazu, sondern verlangt lediglich ein Gutachten von dir.

Verständlicher wird die Sachlage, wenn du dir andere Antragsverfahren anschaust. Beantragst du zum Beispiel einen Personalausweis, brauchst du ein biometrisches Passbild. Auch hier kann dich niemand dazu zwingen, ein Foto einzureichen. Nur kann dein Antrag nicht bearbeitet und kein Ausweis erstellt werden, wenn du das Passbild verweigerst.

Beim Führerscheinantrag ist es ähnlich. Hier ist das positive MPU-Gutachten eine Voraussetzung dafür, dass dein Antrag bewilligt und dir ein Führerschein ausgestellt werden kann. Legst du kein Gutachten vor, wird die Behörde deinen Antrag ablehnen.

Wie geht es weiter, wenn die Behörde ein Gutachten verlangt?

Hast du deinen Führerschein noch, setzt dir die Behörde eine Frist, bis wann du das Gutachten vorlegen musst. Reichst du das Gutachten innerhalb dieser Frist nicht ein, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Musstest du deinen Führerschein schon abgeben, ist die Vorlage eines positiven Gutachtens die Voraussetzung dafür, dass dir die Behörde auf deinen Antrag hin wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.

Die Behörde verlangt aber nur ein MPU-Gutachten von dir, die Durchführung der MPU veranlasst sie nicht. Darum musst du dich kümmern. Du suchst dir dazu zunächst eine MPU-Stelle aus. Dabei hast du freie Wahl, die Behörde macht keine Vorgaben und hat auch kein Mitspracherecht. Es muss sich lediglich um eine amtlich zugelassene MPU-Stelle handeln.

Nachdem du der Behörde mitgeteilt hast, wo du den Fahreignungstest machen willst, schickt sie deine Akte dorthin. Außerdem formuliert sie eine konkrete Fragestellung, die das Gutachten beantworten soll. Ist zum Beispiel Alkohol der Untersuchungsanlass für deine MPU, kann die Eignungsfrage lauten: „Ist zu erwarten, dass Herr/Frau Name nochmals unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird?“

Die MPU-Stelle informiert dich darüber, dass deine Unterlagen eingegangen sind. Außerdem schickt sie dir die Rechnung für die MPU-Gebühr. Sobald du die Zahlung geleistet hast, bekommst du einen Termin für deine Begutachtung.

Fazit

Wann eine MPU angeordnet wird, ist gesetzlich geregelt. Je nach Verstoß oder Straftat definiert die Fahrerlaubnis-Verordnung, wann eine MPU verpflichtend vorgeschrieben ist. Ansonsten hat die Behörde einen gewissen Ermessensspielraum. Vor allem mit Blick auf die charakterliche Eignung entscheidet die Behörde, ob eine Begutachtung notwendig erscheint. Das Gutachten muss dann klären, ob die Zweifel an deiner Kraftfahreignung begründet sind oder ob dir guten Gewissens eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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