Alle Fakten zur MPU Sperrfrist verständlich erklärt

MPU Grundlagen

Infos zu Sperrfrist MPU

Im Zusammenhang mit der Sperrfrist musst du zwischen der Erteilung der Fahrerlaubnis und der MPU unterscheiden.

Zusammen mit dem Entzug des Führerscheins wird meist auch eine Sperrfrist verhängt. Die Sperrfrist legt fest, wie lange dir die Behörde keine Fahrerlaubnis erteilen darf. Du kannst die Sperrfrist aber nutzen, um dich auf die MPU vorzubereiten. Und möglicherweise hilft dir die Vorbereitung auf die MPU sogar dabei, die Sperrfrist zu verkürzen.

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Eine Geldbuße kann zwar wehtun, noch weit schlimmer ist aber oft, wenn du deinen Führerschein abgeben musst. Allerdings macht es an dieser Stelle einen Unterschied, ob es sich um ein Fahrverbot handelt oder ob die Behörde den Führerschein entzieht. Denn ein Entzug der Fahrerlaubnis geht in aller Regel mit einer Sperrfrist einher. Und erst wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und du die MPU erfolgreich hinter dich gebracht hast, bekommst du wieder eine Fahrerlaubnis.

Was hat es mit der Sperrfrist auf sich?

Eine Trunkenheitsfahrt, die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen, verkehrsrechtliche Straftaten, aggressives Verhalten, zu viele Punkte in Flensburg und diverse andere Auffälligkeiten können zur Folge haben, dass dein Führerschein eingezogen wird.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis handelt es sich dann nicht mehr nur um ein Fahrverbot. Je nach Vorfall kann zwar auch ein Fahrverbot dazu führen, dass die Behörde eine MPU anordnet. Aber bei einem Fahrverbot bleibt dein Führerschein gültig. Du gibst den Führerschein also ab und nach Ablauf des Fahrverbots wird er dir wieder ausgehändigt.

Entzieht dir die Behörde die Fahrerlaubnis, ist das anders. Um dann wieder einen Führerschein zu bekommen, musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen. Allerdings ist das nicht sofort möglich. Denn ein Entzug der Fahrerlaubnis ist üblicherweise an eine Sperrfrist geknüpft.

Die Sperrfrist wird im Rahmen deines Strafverfahrens verhängt. Sie dauert mindestens drei Monate, oft ist sie aber deutlich länger. Meistens bewegt sie sich in einem Rahmen zwischen sechs und 15 Monaten. Je nach Schwere des Delikts kann das Gericht auch eine mehrjährige und in Ausnahmefällen sogar eine lebenslange Sperrfrist anordnen.

Solange die Sperrfrist besteht, ist der Zugang zu einer Fahrerlaubnis gesperrt. Die Behörde darf dir also erst eine Fahrerlaubnis erteilen, wenn die Sperrfrist vorbei ist.

Das gilt übrigens nicht nur für die Führerscheinstellen in Deutschland. Denkst du über einen EU-Führerschein nach, kann dir auch die Behörde im EU-Ausland erst nach Ablauf der Sperrfrist einen gültigen Führerschein ausstellen. Auf diese Weise schneller wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu kommen, wird deshalb nicht funktionieren. Denn die Behörden tauschen die Daten untereinander aus.

Welchen Zweck hat die Sperrfrist?

Möglicherweise fragst du dich, wieso zusätzlich auch noch eine Sperrfrist verhängt wird. Durch die Geldbuße oder Haftstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis und die MPU, die später auch noch auf dich zukommt, wurde dein Fehlverhalten schließlich schon ausreichend bestraft.

Tatsächlich versteht sich die Sperrfrist aber gar nicht als zusätzliche Strafmaßnahme. Vielmehr verfolgt sie einen ähnlichen Sinn und Zweck wie die MPU. Die Sperrfrist soll dir genug Zeit geben, um dich mit dem Vorfall, seinen Ursachen und seinen Hintergründen auseinanderzusetzen.

Es geht darum, dass du nachvollziehst und für dich ergründest, warum dein Fehlverhalten entstanden ist und wie es sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Hast du verstanden, was schiefgelaufen ist, kannst du umdenken und dein Verhalten ändern. Du kannst Muster und Strategien aufbauen, die dich davor bewahren, rückfällig zu werden und dein Fehlverhalten zu wiederholen.

Im ersten Moment kannst du diesem Ansatz vielleicht nicht viel abgewinnen. Verständlicher wird es aber, wenn du dir vor Augen führst, dass sich allein dadurch, dass du eine Geldstrafe bezahlt hast, an der Ausgangssituation nichts verändert hat. Geht es in deinem Fall zum Beispiel um Alkohol oder Drogen, besteht das Grundproblem nach wie vor. Dass du ein paar Euro weniger auf dem Konto hast, spielt dabei keine Rolle. Denn es macht dich nicht zu einem anderen Menschen.

Hinterfragst du hingegen selbstkritisch, warum du Alkohol getrunken oder Drogen genommen hast, was der Rauschzustand bei dir ausgelöst hat und was du mit dem Konsum erreichen wolltest, erkennst du die tieferen Ursachen. Setzt du hier an und entwickelst für dich andere, neue Denk- und Verhaltensmuster, kann dir das in vielen Lebensbereichen zugutekommen.

Und die Sperrfrist ist dazu angedacht, dir eben die Zeit zu geben, die notwendig ist, damit du an dir arbeiten kannst.

Ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen?

Das Gericht hat die Möglichkeit, die verhängte Sperrfrist auf Antrag zu verkürzen oder sogar vorzeitig aufzuheben. In Betracht kommt das immer dann, wenn es neue, konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass deine Fahreignung wiederhergestellt ist. Es muss also die begründete Aussicht bestehen, dass du dein Fehlverhalten stabil abgestellt hast und dich in Zukunft an die Verkehrsregeln halten wirst.

Eine Verkürzung der Sperrfrist musst du bei Gericht beantragen. Das kannst du selbst erledigen oder einen Anwalt damit beauftragen. Allerdings reicht es nicht aus, wenn du dem Gericht nur erklärst, dass du dich zum Positiven verändert hast. Stattdessen musst du dem Gericht plausible und nachvollziehbare Argumente vorlegen. Möglich ist das zum Beispiel, wenn du eine verkehrspsychologische Maßnahme absolviert hast.

Eine verkehrspsychologische Maßnahme ähnelt vom Grundprinzip her einem MPU-Vorbereitungskurs. Im Kern geht es darum, das frühere Verhalten zu reflektieren, ein neues Verhalten zu erarbeiten und im Alltag zu verankern. Die Bescheinigung über die Teilnahme an so einer Maßnahme kannst du dem Antrag beilegen. Das Gericht entscheidet daraufhin, ob es deine Sperrzeit verkürzt oder ob sie in voller Länge bestehen bleibt.

Doch selbst wenn dein Antrag bei Gericht erfolglos bleibt, war die Maßnahme nicht umsonst. Denn du hast damit schon einen großen Teil der Vorbereitung auf die MPU hinter dir. Im psychologischen Teil der MPU geht es um ähnliche Aspekte und auch der Gutachter will sehen, dass du deine Problematik aufgearbeitet hast. Eine Maßnahme, mit der du eigentlich die Sperrzeit verkürzen wolltest, hilft dir somit auch bei der MPU.

Wie kann ich die Sperrfrist mit Blick auf die MPU nutzen?

Bevor du deinen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist wiederbekommst, musst du dich in aller Regel einer MPU unterziehen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist eine Begutachtung, die abklären soll, ob deine Fahreignung wiederhergestellt ist. Dazu umfasst die Fahreignungsprüfung verschiedene Tests, die sich auf deine körperliche Gesundheit, deine geistige Leistungsfähigkeit und deine charakterliche Eignung beziehen.

Dass zu zur MPU musst, erfährst du spätestens, wenn du den Führerschein beantragst. Denn die Behörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen. Hält die Behörde eine MPU für notwendig, fordert sie dich dazu auf, ein entsprechendes Gutachten vorzulegen.

Du kannst aber bereits die Sperrfrist nutzen, um dich auf die MPU vorzubereiten und dich der Begutachtung zu unterziehen.

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kannst du in den meisten Bundesländern drei Monate vor Ende deiner Sperrfrist stellen. Anschließend suchst du dir eine MPU-Stelle aus und informierst die Behörde darüber. Die Behörde schickt deine Akte zusammen mit der Eignungsfrage für das Gutachten daraufhin an die von dir benannte MPU-Stelle.

Liegt deine Akte vor, setzt sich die MPU-Stelle mit dir in Verbindung und lässt dir eine Zahlungsaufforderung zukommen. Nachdem du die Zahlung geleistet hast, kannst du den Termin für deine Begutachtung vereinbaren. Und wenn alles glattgeht, kannst du der Behörde das positive Gutachten vorlegen und dir deinen Führerschein direkt nach Ablauf der Sperrfrist abholen.

Tipp: Meistens weißt du bereits am Tattag oder spätestens nach dem Strafverfahren, dass eine MPU anstehen wird. Falls nicht, kannst du dich bei der Führerscheinstelle erkundigen. Dann kannst du die ganze Dauer der Sperrfrist nutzen, um dich intensiv auf die MPU vorzubereiten. Insbesondere wenn Drogen oder Alkohol im Spiel waren, wirst du Abstinenznachweise über sechs oder zwölf Monate brauchen. Auch das Abstinenzprogramm kannst du während der Sperrfrist durchlaufen, um nicht unnötig viel Zeit zu verlieren.

Gibt es bei der MPU selbst auch Sperrfristen?

Natürlich ist dein Ziel, die MPU gleich im ersten Anlauf mit einem positiven Gutachten abzuschließen. Aber es kann passieren, dass du durchfällst. In diesem Fall wird dir nicht viel anderes übrig bleiben, als den Fahreignungstest zu wiederholen. Du könntest zwar abwarten, bis die Verjährung greift. Nur müsstest du dann die nächsten 15 Jahre auf deinen Führerschein verzichten. Diese Option dürfte deshalb ausscheiden.

Für eine Wiederholung der MPU gibt es keine Sperrfrist. Auch die Anzahl der Versuche ist nicht begrenzt.

Du musst also keine Wartezeit einhalten und kannst die MPU so oft wiederholen, wie es eben notwendig ist. Deshalb könntest du theoretisch sofort den nächsten Termin vereinbaren, wenn du das negative Ergebnis erhalten hast. Dabei kannst du selbst entscheiden, ob du bei der gleichen MPU-Stelle bleibst oder zu einer anderen Begutachtungsstelle wechselst.

Lass dir besser Zeit!

Allerdings tust du dir meist keinen Gefallen damit, wenn du zu früh den nächsten Anlauf wagst. Das liegt daran, worauf die MPU abzielt und welchen Sinn sie verfolgt. Wie die gerichtlich angeordnete Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis versteht sich auch die MPU ausdrücklich nicht als Strafmaßnahme. Stattdessen will sie dir eine Gelegenheit bieten, die tieferen Ursachen für dein problematisches Verhalten aufzuspüren und abzustellen.

Voraussetzung dafür ist, dass du dich intensiv mit den Geschehnissen befasst, über dein Verhalten nachdenkst und deine Haltung änderst. Der Gutachter muss erkennen können, dass du einsichtig bist, die Entstehung deiner Problematik nachvollzogen und Wege gefunden hast, um nicht wieder in die alten Muster zu verfallen.

Hat dir der Gutachter deine Verhaltensänderung nicht abgenommen oder ein zu hohes Risiko für einen Rückfall gesehen, wirst du es schwer haben, deine Arbeit an dir selbst glaubhaft zu vermitteln, wenn du sofort wieder zur MPU antrittst. Besser ist deshalb, wenn du abwartest und die Zwischenzeit für eine solide Vorbereitung nutzt.

Durch das negative Gutachten weißt du, was der Gutachter bemängelt hat und welche Maßnahmen er für eine positive Einschätzung deiner Fahreignung empfiehlt. An diesen Punkten kannst du gezielt ansetzen.

Behalte aber dein Abstinenzprogramm im Blick. Brauchst du für die MPU Abstinenznachweise, dürfen zwischen der Abgabe der letzten Probe und der MPU nicht mehr als drei Monate liegen. Ist der zeitliche Abstand größer, verlieren die Belege ihre Gültigkeit und werden für die MPU nicht mehr anerkannt. Damit hättest du die Zeit und das Geld umsonst investiert. Setzte dich also zeitnah mit deinem Anbieter in Verbindung und verlängere dein Programm, damit keine Lücke entsteht.

Fazit zur Sperrfrist bei der MPU

Hast du dir einen größeren Fehltritt geleistet, kann der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge sein. Meist verhängt das Gericht im Strafverfahren dann auch eine Sperrfrist. Die Sperrfrist definiert den Zeitraum, in dem dir die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Durch eine geeignete verkehrsrechtliche Maßnahme kannst du die Sperrfrist aber möglicherweise verkürzen.

Ansonsten solltest du die Sperrfrist nutzen, um dich gut auf die MPU vorzubereiten. Den Führerscheinantrag kannst du etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen und anschließend zur MPU antreten. Hast du die MPU erfolgreich gemeistert und der Behörde das positive Gutachten vorgelegt, bekommst du deinen Führerschein sofort nach Ablauf der Sperrfrist wieder.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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