Führerschein ohne MPU? Vorsicht ist geboten

Rechtliches & Gutachten

Infos zum Führerschein ohne MPU

Legale Wege zum Führerschein ohne MPU sind umständlich.

Dass nach einem Vorfall im Straßenverkehr der Führerschein weg ist, kann jedem schnell passieren. Doch nicht immer kannst du deinen Führerschein nach einer gewissen Zeit einfach wieder bei der Behörde abholen. Wie aber kriegst du deine Fahrerlaubnis zurück? Musst du zwangsläufig eine MPU absolvieren oder ist es möglich, den Führerschein auch ohne den gefürchteten Idiotentest zu erhalten? Wir klären auf!

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann die Behörde eine MPU anordnen, muss aber nicht.
  • Anstelle oder zusätzlich zur MPU kann die Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an Auflagen knüpfen.
  • Durch einen EU-Führerschein und nach Verjährung kannst du die Fahrerlaubnis ohne MPU wiederbekommen.
  • Ist die Fahrerlaubnis entzogen, darfst du weiterhin Fahrzeuge fahren, die nicht-erlaubnispflichtig sind.

Fahrverbot und Führerscheinentzug sind nicht das Gleiche

Bist du beruflich auf deinen Führerschein angewiesen, aus familiären Gründen oder durch deinen Wohnort ohne fahrbaren Untersatz echt in der Klemme oder einfach nur ein leidenschaftlicher Autofahrer, schmerzt es sehr, wenn dein Fahrzeug stehen bleiben muss. Allerdings musst du zwischen einem Fahrverbot und einem Fahrerlaubnis-Entzug unterscheiden. Denn wenn dein Führerschein nur für eine gewisse Zeit eingezogen wird, ist deine Fahrerlaubnis dadurch nicht erloschen.

Zeitlich befristetes Fahrverbot

Warst du mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, hast den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten oder bist über eine rote Ampel gefahren, droht neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot. Gleiches gilt bei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten und anderen Substanzen.

Die Behörde muss aber nicht gleich in die Vollen gehen und eine MPU anordnen. Vor allem in weniger schwerwiegenden Fällen und bei Ersttätern kann sie es bei einem Fahrverbot belassen. Das Fahrverbot kann einen bis sechs Monate andauern.

Für die Zeit des Fahrverbots verlierst du die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Das bedeutet in der Praxis, dass du deinen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist für eine gewisse Zeit abgeben musst. Ist das Fahrverbot abgelaufen, händigt dir die Behörde deinen Führerschein wieder aus, ohne dass du eine MPU machen musst. Denn mit Ablauf des Fahrverbots hast du auch deine zeitweise ausgesetzte Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen wieder.

Fahrverbot als nachgeordnete Sanktion

Gemäß § 44 StGB (Strafgesetzbuch) kommt ein Fahrverbot auch dann in Betracht, wenn du infolge einer Straftat zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt wurdest. Dabei muss die Straftat nicht im Straßenverkehr passiert sein oder damit zusammenhängen, dass du gegen deine Pflichten als Kraftfahrer verstoßen hast. Das Fahrverbot kann für einen bis sechs Monate verhängt werden.

Unabhängig von einem Verkehrsdelikt soll das Fahrverbot vor allem dann als nachgeordnete Strafe verhängt werden, wenn zu erwarten ist, dass auf diese Weise positiv auf dich eingewirkt werden kann. Außerdem kann es angewendet werden, um so zu vermeiden, dass eine Freiheitsstrafe verhängt oder vollstreckt werden muss.

Entzug der Fahrerlaubnis

Dass die Behörde deinen Führerschein nicht nur einzieht, sondern dir die Fahrerlaubnis entzieht, geht in aller Regel auf eine richterliche Anordnung zurück. Auslöser für diese Maßnahme können zum Beispiel schwerwiegende oder wiederholte Verkehrsverstöße, Fahrten mit mehr als 1,6 Promille Alkohol, Drogendelikte oder Straftaten im Straßenverkehr sein.

Im Strafverfahren wird dir nicht nur die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aberkannt, sondern auch eine Sperrfrist verhängt. Die Sperrfrist kann, je nach Vorfall, bis zu fünf Jahre betragen. Während der Sperrfrist darf dir die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis hat zur Folge, dass du sie nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen musst.

Im Zuge des Antrags entscheidet die Behörde, ob sie dir die Fahrerlaubnis ohne weitere Auflagen wieder erteilt oder ob sie deine Fahreignung durch eine MPU klären lassen möchte. Es kann also sein, dass du zur MPU musst, bevor dein Führerscheinantrag bewilligt wird. Aber genauso kann dein Führerschein auch ohne MPU ausgestellt werden.

Ein Wort zur Fahrerlaubnispflicht

Die Unterscheidung zwischen dem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis ist auch mit Blick auf die sogenannte Fahrerlaubnispflicht wichtig. Die Fahrerlaubnispflicht beinhaltet, dass Kraftfahrzeuge, die ihr unterliegen, nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen.

Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, bist du also nicht dazu berechtigt, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen. Aber du darfst auch weiterhin die Fahrzeuge fahren, die nicht der Erlaubnispflicht unterliegen. Dazu zählen Elektrokleinfahrzeuge wie E-Scooter, E-Fahrräder oder auch forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen. Bist du vor dem 1. April 1965 geboren, darfst du auch ein Mofa mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern fahren.

Trotz Entzug der Fahrerlaubnis kannst du also Fahrzeuge nutzen, für die die Fahrerlaubnispflicht nicht gilt. Es sei denn, die Behörde hat etwas anderes bestimmt und dir auch das Führen dieser Fahrzeuge untersagt.

Bei einem zeitlich befristeten Fahrverbot ist das anders. Denn Fahrverbot bedeutet, dass du keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darfst. Folglich musst du für den Zeitraum des Fahrverbots auch Fahrzeuge stehen lassen, die von der Erlaubnispflicht nicht erfasst sind.

Führerschein kann auch ohne MPU wieder erteilt werden

In § 11 Abs. 3 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist geregelt, dass die Behörde eine MPU anordnen kann, wenn Zweifel an deiner Fahreignung bestehen. Dabei nennt der Paragraf zwar konkrete Fälle, die ein MPU-Gutachten notwendig machen können. Dazu zählen unter anderem:

  • erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt oder wegen erheblichen Verkehrsverstößen oder Straftaten entzogen wurde
  • körperliche oder geistige Einschränkungen, die die Fahreignung beeinflussen

Das unscheinbare Wörtchen „kann“ bringt es aber mit sich, dass die Behörde eine MPU nicht zwingend anordnen muss. Es liegt also letztlich im Ermessen der Behörde, ob die Zweifel an deiner Fahreignung eine MPU notwendig machen oder ob sie davon absieht, dass du ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen musst.

Ausnahmen gelten allerdings, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Bei Alkohol ist eine MPU verpflichtend vorgeschrieben, wenn du mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut gefahren bist oder es Hinweise darauf gibt, dass ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit besteht. Diese Vorgabe steht in § 13 FeV. Auch der Konsum von Drogen bringt gemäß § 14 FeV eine MPU mit sich, bevor du deinen Führerschein wiederbekommst.

Anordnung der MPU als Einzelfallentscheidung

Grundsätzlich entscheidet die Behörde immer im Einzelfall, ob sie eine MPU anordnet oder ob nicht. Es ist also nicht zwangsläufig so, dass du nach einem Führerscheinentzug immer und ausnahmslos zur Fahreignungsprüfung musst.

Die Anordnung einer MPU erfolgt, wenn die Behörde berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung hat.

Das bedeutet aber auch, dass vermeintlich harmlosere Vergehen die Behörde ebenso dazu veranlassen können, deine Fahreignung durch eine MPU überprüfen zu lassen. Außerdem kann die Behörde anstelle oder neben der MPU weitere Auflagen vorgeben, bevor du wieder einen Führerschein bekommst. Bei diesen Auflagen kann es sich zum Beispiel um Abstinenznachweise von einer akkreditierten Stelle oder eine Nachschulung handeln.

Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU gibt es nicht. Das liegt daran, dass die Anordnung der MPU nur eine vorbereitende Handlung für die darauffolgende Verwaltungsentscheidung ist. Die eigentliche Entscheidung der Behörde besteht nämlich darin, dass sie deinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bewilligt oder ablehnt. Die MPU ist lediglich eine Maßnahme, die für diese Entscheidung notwendig ist.

Du wiederum absolvierst die MPU gewissermaßen freiwillig. Du bist nicht dazu verpflichtet, dich der Begutachtung zu unterziehen. Deshalb kannst du rechtlich auch nicht dagegen vorgehen. Weigerst du dich und legst das geforderte Gutachten nicht vor, wird dein Führerscheinantrag abgelehnt. Und gegen diese Entscheidung kannst du dann Rechtsmittel einlegen. In der Praxis stehen die Erfolgsaussichten allerdings schlecht.

Positives MPU-Gutachten oder Führerschein kaufen

Hast du deinen Führerschein verloren und möchtest ihn am liebsten MPU-frei so schnell wie möglich zurück, könntest du auf die Idee kommen, dir eine Fahrerlaubnis oder ein positives MPU-Gutachten zu kaufen. Entsprechende Angebote lassen sich im Internet schließlich problemlos finden.

Doch von solchen Geschäften solltest du die Finger lassen! Die MPU mag es zwar in dieser Form nur in Deutschland geben. Doch für einen Führerschein musst du überall auf der Welt eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Wenn also jemand anbietet, dass du eine Fahrerlaubnis einfach so kaufen kannst, dann kannst du ziemlich sicher sein, dass der Führerschein gefälscht ist.

Kaufst du einen gefälschten Führerschein, hast du nicht nur Geld für ein völlig nutzloses Dokument ausgegeben. Stattdessen machst du dich durch das illegale Geschäft auch noch strafbar. Und der Gesetzgeber versteht an dieser Stelle keinen Spaß:

  • Einen gefälschten Führerschein zu kaufen, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Gemäß § 267 StGB musst du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
  • Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen und bist du trotzdem mit einem Kraftfahrzeug auf der Straße unterwegs, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

In beiden Fällen kommt dazu, dass das Fahrverbot oder die Sperrfrist verlängert werden kann. Dein Führerschein rückt damit in weite Ferne.

Was für den Führerschein gilt, gilt auch für ein positives MPU-Gutachten oder Abstinenznachweise. Diese Dokumente sind ebenfalls Urkunden. Beschaffst du dir auf zweifelhaften Wegen ein Gutachten oder die Belege, machst du dich deshalb ebenfalls der Urkundenfälschung schuldig.

Führerschein aus dem EU-Ausland ohne MPU

Du kannst ganz legal einen Führerschein erwerben, ohne dass du dafür eine MPU absolvieren musst. Möglich ist das durch die europäische Gesetzgebung. Demnach ist jede Fahrerlaubnis, die innerhalb der EU rechtmäßig erteilt wurde, EU-weit gültig. Das heißt für dich, dass du ins EU-Ausland gehen und dort einen neuen Führerschein machen kannst. Und dein EU-Führerschein ist dann auch in Deutschland gültig.
Allerdings gibt es zwei wesentliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen:

  • Die verhängte Sperrfrist ist abgelaufen. Auch eine Behörde im EU-Ausland darf dir erst nach Ablauf der Sperrfrist, die in Deutschland gegen dich verhängt wurde, eine Fahrerlaubnis erteilen. Und die Behörden tauschen die Daten aus.
  • Du musst deinen Hauptwohnsitz mindestens 185 Tage lang im jeweiligen EU-Land haben. Das heißt, dass du mindestens ein halbes Jahr lang in dem Land gemeldet sein musst. Dich dort nur aufzuhalten, reicht nicht. Dieses sogenannte Wohnort-Prinzip wurde auf den Weg gebracht, um den Führerschein-Tourismus zu unterbinden.

Es gibt zwar nach wie vor Anbieter, die einen ausländischen Führerschein ohne MPU innerhalb weniger Tage versprechen. Doch solche Angebote sind nicht seriös und bei den Führerscheinen handelt es sich um illegale Fälschungen.

Wenn du einen legalen und gültigen EU-Führerschein haben willst, muss die Sperrfrist abwarten und deinen Wohnsitz für ein halbes Jahr ins EU-Ausland verlegen. So bekommst du deine Fahrerlaubnis ohne MPU wieder, nur ist dieser Weg zurück zum Führerschein eben entsprechend aufwändig und teuer.

Führerschein ohne MPU nach Verjährung

Wenn du nicht unbedingt auf deinen Führerschein angewiesen bist und sehr viel Geduld hast, kannst du dir die Verjährung zunutze machen. Hintergrund hierzu ist, dass Delikte, die im Fahreignungsregister eingetragen sind, nach einer gewissen Frist nicht mehr verwertet werden dürfen.

Bei Vergehen, die den Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU zur Folge hatten, beträgt die Frist zehn Jahre. Allerdings startet die Frist nicht sofort. Stattdessen geht ihr eine Wartezeit von fünf Jahren voraus.

Ist die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig, beginnt also zuerst eine fünfjährige Wartezeit. Und in diesen fünf Jahren darfst du dir nichts zuschulden kommen lassen. Ist die Wartezeit abgelaufen, schließt sich die zehnjährige Verjährungsfrist an.

Nach insgesamt 15 Jahren wird der Eintrag aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Weil mit der Löschung des Eintrags auch die Grundlage für die Anordnung der MPU weggefallen ist, kannst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Deinen Führerschein bekommst du dann wieder, ohne dass du dich der MPU stellen musstest. Doch in der Praxis werden vermutlich nur die wenigsten so lange abwarten können und wollen.

Fazit zum Führerschein ohne MPU

Ob du nach einem Verkehrsdelikt eine MPU absolvieren musst oder deinen Führerschein ohne die Fahreignungsprüfung zurückbekommst, entscheidet die Behörde. Ordnet sie eine MPU an, kannst du dagegen keine Rechtsmittel einlegen.

Ein EU-Führerschein und die Verjährung sind legale Wege, wie du die MPU umgehen kannst. Beide Wege sind aber umständlich und in der Praxis längst nicht für jeden geeignet. In den meisten Fällen ist daher tatsächlich die beste Lösung, dich der MPU zu unterziehen. Viele Geschichten, die sich um die MPU ranken, sind nichts als falsche Gerüchte. Mit einer guten Vorbereitung ist die MPU absolut machbar!

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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