Fristen für die Verjährung der MPU verständlich erklärt

Rechtliches & Gutachten

Infos zur Verjährung der MPU

Die Verjährung der MPU ergibt sich aus der Löschung des Eintrags im Fahreignungsregister.

Die Aussicht, sich in absehbarer Zeit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen zu müssen, ist alles andere als berauschend. Immerhin entscheiden irgendwelche Gutachter darüber, ob du deinen Führerschein wiederbekommst. Und neben dem organisatorischen Aufwand und der notwendigen Vorbereitung verursacht die Fahreignungs-Untersuchung auch noch saftige Kosten. Da klingt es umso verlockender, wenn davon die Rede ist, dass du einfach die Verjährung der MPU abwarten kannst. Doch verjährt die MPU tatsächlich? Und wenn ja, wann?

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Hat die Behörde eine MPU angeordnet, kannst du dagegen nichts unternehmen. Denn es gibt keine Rechtsmittel, die du einlegen kannst. Das liegt daran, dass die Anordnung eine sogenannte Vorbereitungshandlung ist. Die eigentliche Entscheidung bezieht sich auf deinen Führerscheinantrag. Und damit die Behörde entscheiden kann, ob sie deinem Antrag stattgibt und dir die Fahrerlaubnis wieder erteilt oder ob nicht, fordert sie ein MPU-Gutachten an.

Du bist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dich der MPU zu unterziehen. Nur wird die Behörde deinen Antrag ablehnen, wenn du kein Gutachten vorlegst. Andererseits könntest du mit deinem Antrag auch einfach so lange warten, bis die Verjährung greift und sich die MPU von selbst erledigt hat.

Was hat es mit der Verjährungsfrist der MPU auf sich?

Wenn von einer MPU-Verjährung gesprochen wird, dann ist damit gemeint, dass du deine Fahrerlaubnis nach einer gewissen Zeit wieder beantragen kannst, ohne zuvor an der medizinisch-psychologischen Untersuchung teilgenommen zu haben. Nach Ablauf der Frist bewilligt die Behörde deinen Antrag und stellt dir einen neuen Führerschein aus. Das ist auch dann der Fall, wenn die Behörde eigentlich angeordnet hatte, dass du ein MPU-Gutachten vorlegen musst.

Allerdings ist es etwas irreführend, wenn von einer Verjährungsfrist für die MPU die Rede ist. Denn die MPU als solche unterliegt keiner Verjährung und auch die Anordnung der Behörde, dass du eine MPU machen musst, verjährt nicht. Bei behördlichen Anordnungen gibt es grundsätzlich keine Verjährung.

Maßgeblich an dieser Stelle ist vielmehr die sogenannte Tilgungsfrist. Sie bezieht sich auf den Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister, der dazu geführt hat, dass dir die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen und für eine Wiedererteilung eine MPU angeordnet hat. Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Eintrag aus dem Register entfernt. Das Verkehrsdelikt darf ab dann auch nicht mehr zu deinem Nachteil verwendet werden.

Ist der Eintrag über den Verkehrsverstoß aus dem Register verschwunden, ist gleichzeitig auch der Anlass für die Begutachtung deiner Fahreignung weggefallen. Im erweiterten Sinne hat sich somit die MPU durch Verjährung erledigt. Deshalb kannst du deinen Führerschein beantragen, ohne dich einer MPU unterziehen zu müssen.

Welche Fristen gelten bei der Verjährung der MPU?

Dass du dir im Zusammenhang mit der MPU eine Verjährung zunutze machen kannst, leitet sich aus § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ab. Dieser Paragraf enthält die gesetzlichen Regelungen dazu, dass und mit welchen Fristen Einträge aus dem Fahreignungsregister entfernt werden.

Wichtig für dich ist außerdem Absatz 7. Denn darin heißt es:

„Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.“

Das bedeutet also, dass die Behörde das Verkehrsdelikt nicht mehr als Grundlage nehmen darf, um vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU zu verlangen, wenn der dazugehörige Eintrag nicht mehr im Register steht.

Im ersten Moment klingen diese Regelungen natürlich ziemlich gut. Denn letztlich musst du einfach nur abwarten, bis die Tilgungsfrist deines Eintrags abgelaufen ist. Hat die Verjährung für das Verkehrsdelikt gegriffen, hat sich damit auch die MPU erübrigt.

In der Praxis hat die Sache aber zwei Haken.

Der erste Haken ist die Tilgungsfrist des Eintrags. Verkehrsdelikte, die einen Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU zur Folge haben, bleiben in aller Regel zehn Jahre lang im Register eingetragen. Die Tilgungsfrist und damit die Löschung des Eintrags greift also, wenn seit dem Vorfall zehn Jahre vergangen sind.

Der zweite Haken ist, dass die Tilgungsfrist nicht sofort beginnt. Die Regelung dazu ist ebenfalls in § 29 StVG enthalten, und zwar konkret in Absatz 5. Demnach setzt die Tilgungsfrist ein, nachdem die Fahrerlaubnis neu oder wieder erteilt wurde, spätestens aber fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Im Klartext heißt das nichts anderes, als dass der Tilgungsfrist eine Wartezeit von fünf Jahren vorausgeht.

Nachdem das Urteil in deinem Strafverfahren und die Anordnung der MPU rechtskräftig sind, beginnt also erst einmal eine fünfjährige Wartezeit. Auf diese Wartezeit folgt die zehnjährige Tilgungsfrist. Bis du mit Blick auf die MPU von der Verjährung profitieren kannst, musst du also in aller Regel insgesamt 15 Jahre warten.

Ein Rechenbeispiel zum besseren Verständnis: Angenommen, die Entscheidung zu deinem Verkehrsdelikt ist mit dem 15. März 2023 rechtskräftig geworden. Dann läuft ab diesem Tag die Wartezeit von fünf Jahren.

Lässt du dir innerhalb der fünf Jahre nichts zuschulden kommen, folgt ab dem 15. März 2028 die Tilgungsfrist für den Eintrag im Register. Zehn Jahre später, also am 15. März 2038, läuft die Tilgungsfrist ab und der Eintrag wird aus dem Register gelöscht. Du könntest nun eine Fahrerlaubnis beantragen und hättest dir die MPU gespart.

Kann sich die Verjährung der MPU zusätzlich hinauszögern?

Insgesamt 15 Jahre sind schon eine lange Zeit. Doch es kann passieren, dass es sogar noch länger dauert, bis die Verjährung für die MPU greift. Denn vor allem in zwei Fällen werden die Fristen unterbrochen:

  • Während der Wartezeit, also innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, leistest du dir im Straßenverkehr eine erneute Auffälligkeit.
  • Du beantragst deinen Führerschein, bevor die Tilgungsfrist abgelaufen ist.

Natürlich darfst du ohne Führerschein keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen. Aber solange die fünfjährige Wartezeit läuft, darfst du dir auch sonst nichts zuschulden kommen lassen, was bei der Behörde Zweifel an deiner Fahreignung wecken könnte. Und dabei muss es sich gar nicht um größere Sachen handeln, zum Beispiel, dass du mit Drogen erwischt wirst.

Es kann schon ausreichen, dass du betrunken Fahrrad fährst oder bei Rot über eine Ampel gehst. Auch vermeintlich harmlose Verstöße gegen die Verkehrsregeln können dir Ärger einbringen, die Wartezeit unterbrechen und so die Zeit bis zur Verjährung der MPU noch weiter in die Länge ziehen.

Daneben musst du unbedingt die insgesamt 15 Jahre abwarten, bevor du deinen Führerschein neu beantragst. Stellst du den Antrag zu früh, verlängert sich die Frist bis zu einer Verjährung. Denn solange der Eintrag noch im Fahreignungsregister steht, hat auch die Anordnung der MPU Bestand. Und die Behörde wird deinen Antrag nur dann bewilligen, wenn du das geforderte positive MPU-Gutachten vorlegst.

Stellt die Behörde den Führerschein nach Ablauf der Frist ohne Weiteres aus?

Liegt der Vorfall, der dich deine Fahrerlaubnis gekostet hat, mindestens 15 Jahre zurück, kannst du bei der Führerscheinstelle, die für deinen Wohnort zuständig ist, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis einreichen. Weil zu diesem Zeitpunkt die Tilgungsfrist abgelaufen und der Eintrag aus dem Register entfernt ist, kann die Behörde das Verkehrsdelikt nicht mehr gegen dich verwenden. Und sie kann auch nicht mehr verlangen, dass du deswegen eine MPU absolvierst.

Eine Garantie, dass die Behörde deinen Antrag bewilligt, gibt es zwar nicht. Aber solange keine anderen Gründe gegen deine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen, stehen die Chancen sehr gut, dass du deinen Führerschein infolge der Verjährung des Eintrags auch ohne MPU wiederbekommst.

Eine Sache musst du allerdings wissen: Wenn jemand anderthalb Jahrzehnte lang selbst nicht mehr gefahren ist, geht die Rechtsprechung davon aus, dass er aus der Übung ist. Deshalb wirst du in aller Regel deine Fahrtauglichkeit gemäß § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter Beweis stellen müssen. Diesen Nachweis erbringst du, indem du die theoretische und die praktische Fahrprüfung wiederholst.

Grundsätzlich reicht es aus, wenn du die beiden Prüfungen noch einmal ablegst. Eine Verpflichtung, vorab den Theorieunterricht zu besuchen oder Fahrstunden zu nehmen, gibt es nicht. Allerdings entscheidet letztlich die Fahrschule, ob sie dich ohne Vorbereitung direkt für die Prüfung anmeldet.

Die Gebühren für die theoretische und die praktische Fahrprüfung musst du bezahlen. Eventuell kommen dann noch die Kosten für den Theorieunterricht und die Fahrstunden in der Fahrschule dazu. Bedenkst du dann noch den sehr langen Zeitraum, bis du dir die Verjährung überhaupt zunutze machen kannst, stellt sich die Frage, ob die Teilnahme an der MPU nicht doch die sinnvollere Lösung ist.

Gibt es neben der Verjährung eine andere Möglichkeit, um die MPU zu umgehen?

15 Jahre lang abzuwarten, nur um nicht an der MPU teilnehmen zu müssen, dürfte für kaum jemanden ernsthaft infrage kommen. Eine andere Möglichkeit, wie du legal ohne MPU zu einem Führerschein kommst, ergibt sich aus der europäischen Gesetzgebung.

Jeder Führerschein, der innerhalb der EU rechtmäßig erworben wurde, ist nämlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Du kannst also in ein EU-Nachbarland gehen und dort einen Führerschein machen. Doch auch hier gibt es ein Aber. Das jeweilige EU-Land stellt dir nämlich nur dann eine Fahrerlaubnis aus, wenn zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die gerichtlich oder behördlich festgesetzte Sperrfrist für eine Erteilung der Fahrerlaubnis ist vorbei. Solange die Frist läuft, während der für dich eine Fahrerlaubniserteilung gesperrt ist, darf dir keine Behörde in der EU einen Führerschein ausstellen. Und damit hier keine Schlupflöcher entstehen, tauschen die Behörden ihre Daten untereinander aus.
  • Du bist mindestens 185 Tage lang in dem jeweiligen EU-Land angemeldet. Damit du einen Führerschein bekommst, der tatsächlich überall in der EU gültig ist und bleibt, musst du also deinen Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr ins EU-Ausland verlegen.

Der Weg über einen EU-Führerschein ist legal, aber mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. Und auch hier brauchst du Geduld.

Von irgendwelchen zweifelhaften Angeboten solltest du die Finger lassen. Spiele erst gar nicht mit dem Gedanken, dir ein MPU-Gutachten zu kaufen. Gleiches gilt für Abstinenznachweise oder einen Führerschein. Allein durch den Versuch, gefälschte Dokumente zu kaufen und zu nutzen, machst du dich schon der Urkundenfälschung schuldig. Und das ist kein Kavaliersdelikt!

Stimmt es, dass die Verjährung und generell die MPU gesetzlich neu geregelt werden?

Es gibt immer wieder Gerüchte, dass die Verjährung bei Verkehrsdelikten geändert und insgesamt neue Regelungen bei der MPU eingeführt werden sollen. Gerne wird auch behauptet, dass die MPU verfassungswidrig ist und die EU die MPU abschaffen will. Solche Aussagen gehören aber ins Reich der Mythen und Legenden.

Es ist zwar richtig, dass die MPU kritisiert wird und verschiedene Stellen eine Überarbeitung der Regelungen fordern. Eine Projektgruppe, die sich mit der Thematik befasst und bereits einen Bericht mit Empfehlungen erarbeitet hat, ist schon seit mehreren Jahren im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums aktiv.

Dass es gesetzliche Neuregelungen rund um die MPU geben wird, ist durchaus wahrscheinlich. Wann das der Fall sein wird und wie sie aussehen werden, kann heute aber niemand voraussehen.

Jeder Staat hat seine eigenen Regelungen, wann eine Fahrerlaubnis entzogen und unter welchen Bedingungen sie erteilt wird. Bestimmungen, die EU-weit einheitlich sind, gibt es nicht und sind auch nicht im Gespräch.

In Deutschland ist die Behörde dazu berechtigt und in bestimmten Fällen sogar verpflichtet, eine MPU anzuordnen, um vor dem Erteilen einer Fahrerlaubnis die Fahreignung klären zu lassen. Für Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt es überhaupt keine Grundlage. Verlasse dich also nicht auf Spekulationen, in der Hoffnung, so um die MPU herumzukommen.

Fazit zur Verjährung der MPU

Weil Einträge im Fahreignungsregister nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht und danach nicht mehr verwertet werden dürfen, hat sich mit dem Entfernen des Eintrags auch die dazu angeordnete MPU erledigt. Bis dieses Szenario eintritt, vergehen aber mindestens 15 Jahre. Solange auf deinen Führerschein zu verzichten, wird wahrscheinlich keine Option sein.

Tatsächlich ist sinnvoller, wenn du der Behörde das Gutachten vorlegst. Lass dich von Halbwahrheiten nicht irritieren. Für eine erfolgreiche MPU ist entscheidend, dass du dich ernsthaft mit der Thematik befasst und die Ursachen für dein Fehlverhalten aufarbeitest. Du musst glaubhaft aufzeigen können, dass du deine Grundeinstellung geändert hast und nicht mehr in alte Muster verfallen wirst.

Eine vernünftige Vorbereitung hilft dir dabei. Dazu brauchst du aber nicht zwangsläufig eine Therapie oder einen Gruppenkurs. Du kannst auch mit Online-Tests sehr gut für die MPU üben. Das spart Zeit, Geld und bringt dir deinen Führerschein schneller wieder zurück als die Verjährung.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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