Um festzustellen, ob die Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr in vollem Umfang gegeben ist, setzt sich die MPU aus drei Abschnitten zusammen. Die Bewertung der Erkenntnisse aus den drei Teilen erfolgt anhand von verbindlich festgelegten Kriterien. Durch die Richtlinien soll eine Gleichbehandlung, einheitliche Begutachtung und gerechte Bewertung aller Teilnehmer sichergestellt sein. Gleichzeitig sollen die Beurteilungskriterien zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, begutachtet die Kraftfahreignung in gesundheitlicher, geistiger und charakterlicher Hinsicht. Dafür umfasst sie drei Abschnitte, nämlich eine medizinische Untersuchung, einen computergestützten Reaktions- und Leistungstest sowie ein psychologisches Gespräch. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Bild, das Rückschlüsse auf eventuell bestehende körperliche oder psychische Einschränkungen zulässt.
Die Gutachter in der MPU-Stelle schätzen deine Fahreignung aber nicht aus ihrem persönlichen Eindruck, ihrer subjektiven Wahrnehmung oder einem Gefühl heraus ein. Stattdessen orientieren sie sich an verbindlichen Richtlinien für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit.
Die Grundlage der Richtlinien für die Bewertung der Fahrtauglichkeit bei der MPU
Das Bundesverkehrsministerium gibt schon seit 1973 die sogenannten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung heraus. Sie werden als Grundlage und als Orientierungshilfe eingesetzt, um die Eignung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, fachlich zu beurteilen.
Im Jahr 2000 wurden die Richtlinien in größerem Umfang überarbeitet. Denn im Vorjahr war die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten. Durch sie wurde in Deutschland die zweite EU-Richtlinie zum Führerschein in nationales Recht umgesetzt. Die überarbeitete Auflage der Begutachtungsleitlinien verknüpfte die beiden Gutachten „Psychologisches Gutachten Kraftfahreignung“ und „Krankheit und Kraftverkehr“ miteinander, die bis dahin eigenständige Gutachten waren.
Neue Erkenntnisse zur Begutachtung der Fahrtauglichkeit, aktuelles Wissen über bestimmte Erkrankungen als Risiko für Verkehrsunfälle und weiterentwickelte Therapiemöglichkeiten machen es erforderlich, die Richtlinien regelmäßig anzupassen. Auch gesetzliche Neuregelungen und nicht zuletzt die Entwicklungen im Straßenverkehr können eine Überarbeitung notwendig machen. Das Bundesverkehrsministerium beauftragt damit die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Seit dem Jahr 2000 wurden die Richtlinien mehrfach überarbeitet und in angepassten Versionen veröffentlicht. Die Begutachtungsleitlinien werden inzwischen kapitelweise fortgeschrieben; zuletzt traten überarbeitete Kapitel zum 19. August 2026 in Kraft, darunter die Abschnitte zu Alkohol und Cannabis sowie zu Betäubungs- und Arzneimitteln.
Davon zu unterscheiden sind die Beurteilungskriterien, nach denen die Gutachter im Einzelfall urteilen. Sie stammen nicht von der BASt, sondern von den Fachgesellschaften DGVP und DGVM. Maßgeblich ist dort seit März 2026 die 5. Auflage, die die 4. Auflage von 2022 ablöst. Sie war nötig geworden, weil das Konsumcannabisgesetz die Maßstäbe für Cannabiskonsumenten verändert hat.
Die Begutachtungsleitlinien sind als Anlage 4a in der Fahrerlaubnis-Verordnung verankert. Aus diesem Grund haben sie normativen Charakter. Anpassungen treten aber nicht unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Verkehrsblatt in Kraft. Stattdessen werden sie erst dann wirksam, wenn auch die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend geändert wurde.
Die Richtlinien sind Grundlage bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei der MPU
Die Beurteilungskriterien sind verbindlich und bilden die Basis, wenn deine Kraftfahreignung bei der MPU bewertet wird. Halten sich die Gutachter an die Richtlinien, müssen sie keine zusätzlichen, ausdrücklichen Begründungen abgeben.
Allerdings können die Gutachter in gewissem Umfang nach ihrem Ermessen bewerten. Außerdem können sie im Einzelfall in ihrer fachlichen Beurteilung auch von den Richtlinien abweichen. In diesem Fall müssen sie aber ausführlich erläutern, warum sie die Begutachtungsleitlinien nicht angewendet haben.
Gleiches gilt, wenn sich das Verfahren rund um deine MPU längere Zeit hinzieht. Haben sich die Richtlinien zwischenzeitlich geändert, sollen aber bei dir die vorhergehenden Kriterien beibehalten werden, muss der jeweilige Gutachter diese Vorgehensweise ebenfalls plausibel begründen.
Die Richtlinien für die Begutachtungsstellen
Hat die Führerscheinstelle eine MPU angeordnet, verlangt sie vor dir, dass du ein Gutachten vorlegst. Ein positives MPU-Gutachten bestätigt, dass du dazu geeignet bist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Damit ist es eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Behörde deinen Führerscheinantrag bewilligt und dir (wieder) eine Fahrerlaubnis erteilt.
Die Behörde veranlasst aber nicht, dass eine MPU durchgeführt wird. Sie fordert dich lediglich dazu auf, das Gutachten einzureichen. Das Gutachten in Auftrag geben, musst du. Und als Auftraggeber kannst du frei wählen, wo die MPU stattfinden soll. Die einzige Vorgabe ist, dass es sich um eine akkreditierte Begutachtungsstelle handeln muss.
Damit die Begutachtungsstellen für Fahreignung medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen dürfen, müssen sie bestimmten Anforderungen gerecht werden. Zu diesen Kriterien gehört, dass sie von der zuständigen Landesbehörde amtlich zugelassen sein müssen. Die Zulassung wird erteilt, wenn die jeweilige MPU-Stelle ein hohes Qualitätsniveau gewährleistet.
Für die Qualitätssicherung ist die BASt zuständig. Im Rahmen der fachlichen Begutachtung kontrolliert die BASt regelmäßig, ob insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine MPU erfolgt unter Anwendung der verbindlichen und einheitlichen Begutachtungsleitlinien.
- Sowohl was die Räumlichkeiten betrifft als auch was die technische und sachliche Ausstattung angeht, wird die Begutachtungsstelle den Anforderungen gerecht.
- Nur Gutachter mit einer fundierten Ausbildung führen die MPU durch. Außerdem bilden sich die Gutachter regelmäßig weiter.
- Die MPU-Gutachten sind nachvollziehbar und in sich schlüssig.
Die Träger der Begutachtungsstellen sind außerdem dazu verpflichtet, eine jährliche Statistik zu erstellen. Darin müssen die Anzahl, die Anlässe und die Ergebnisse der durchgeführten Begutachtungen aufgeführt sein. Auf der Webseite der BASt findest du eine Liste mit allen akkreditierten Begutachtungsstellen in Deutschland, sortiert nach Träger und Postleitzahl.
Deine Vorbereitung auf die MPU mit Blick auf die Richtlinien für Fahrtauglichkeit
Die MPU ohne eine gezielte Vorbereitung zu bestehen, ist kaum möglich. Denn es reicht nicht aus, wenn du einen Fehler einräumst und Besserung gelobst. Der Gutachter erwartet, dass du den Vorfall und seine Ursachen gründlich aufgearbeitet, deine Grundeinstellung verändert und dir neue Verhaltensweisen angeeignet hast.
Wie du deine Vorbereitung gestaltest, bleibt dir selbst überlassen. Je nach Anlass deiner MPU, den Umständen in deinem Fall und deiner Vorgeschichte können zum Beispiel Einzelsitzungen oder ein Gruppenkurs in einer Beratungsstelle der richtige Weg sein. Vielleicht bist du aber auch eher der Typ, der von einer Online-Vorbereitungsmaßnahme oder einem Üben allein in Eigenregie am meisten profitiert.
Wichtig ist jedenfalls, dass du systematisch und gezielt vorgehst. Und dabei kommt es vor allem auf fünf Punkte an:
- Wissen: Wichtig ist, dass du dich zunächst über die Abläufe rund um die MPU informierst. Kläre außerdem ab, ob du Abstinenznachweise und andere Unterlagen brauchst.
- Analyse: Du solltest dir vor Augen führen, was genau am Tattag passiert ist. Reflektiere danach selbstkritisch, welche Ursachen das Delikt hatte und wie die Zusammenhänge deines Verhaltens sind.
- Maßnahmen: Wenn dir bewusst ist, welche Gründe dein Verhalten hatte und wie es sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln konnte, solltest du nach Ansatzpunkten für eine Verhaltensänderung suchen. Welche Maßnahmen eignen sich, um der Problematik zu begegnen?
- Motivation: Damit sich deine neuen Denkmuster und Verhaltensweisen im Alltag stabilisieren können, brauchst du Ziele und motivierende Aussichten. Überlege dir deshalb, was sich zum Positiven verändert, wenn du deine Problematik in den Griff bekommst. Und führe dir vor Augen, was passieren kann, wenn du so weitermachst wie bisher.
- Risiken: Für eine positive Prognose bei der MPU musst du dir über die Rückfallrisiken im Klaren sein und über Strategien verfügen, um mit kritischen Situationen umzugehen.
Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie
Aus dem Entwurf, über den jahrelang diskutiert wurde, ist geltendes EU-Recht geworden. Das Europäische Parlament hat die vierte Führerscheinrichtlinie am 22. Oktober 2025 verabschiedet, am 25. November 2025 ist sie in Kraft getreten (Richtlinie (EU) 2025/2205). Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2029 Zeit für die Umsetzung, einzelne Regelungen greifen erst 2030.
Manches aus frühen Entwürfen hat es nicht ins Gesetz geschafft – etwa verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter. Diese Frage bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. In Deutschland gilt die Fahrerlaubnis für Autos und Motorräder weiterhin unbefristet, und eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit darf die Behörde nur bei begründeten Eignungszweifeln anordnen.
Was tatsächlich beschlossen wurde
- Eine einheitliche Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger, mit strengeren Sanktionen bei Alkohol- und Drogenfahrten. In Deutschland gibt es die zweijährige Probezeit längst.
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren in allen Mitgliedstaaten.
- Einen digitalen Führerschein bis 2030 – ergänzend, die Plastikkarte bleibt.
- Wohnmobile bis 4,25 Tonnen dürfen künftig mit der Klasse B gefahren werden.
- Entzüge der Fahrerlaubnis wegen schwerer Verstöße sollen EU-weit wirken und dem Ausstellungsstaat gemeldet werden.
Was das für die MPU bedeutet
Am MPU-Verfahren selbst ändert die Richtlinie nichts. Relevant ist vor allem der letzte Punkt: Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann bislang unter Umständen in einem anderen EU-Staat legal eine neue erwerben, sofern die Sperrfrist abgelaufen ist und der Wohnsitz tatsächlich dort liegt. Sobald die neuen Regeln umgesetzt sind, dürfte dieser Weg entfallen. Bis dahin bleibt es bei der gegenseitigen Anerkennung.
Fazit zu den Richtlinien für die Fahrtauglichkeit
Einheitliche und verbindlich festgelegte Bewertungskriterien schaffen die Grundlage dafür, dass bei der Begutachtung für alle Teilnehmer an einer MPU die gleichen Maßstände gelten. Die Richtlinien definieren die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit die Fahrtauglichkeit bestätigt und ein positives Gutachten erstellt werden kann.
Die Gutachter haben zwar einen gewissen Ermessensspielraum. Doch wenn sie in ihrer Einschätzung von den Beurteilungskriterien abweichen, müssen sie dies nachvollziehbar und schlüssig begründen.
Richtlinien legen außerdem die Standards und das Qualitätsniveau fest, denen die Begutachtungsstellen und die erstellten MPU-Gutachten gerecht werden müssen. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass alle Teilnehmer unabhängig vom Untersuchungsanlass gleich behandelt und objektiv begutachtet werden.
Neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung, Weiterentwicklungen im Straßenverkehr und gesetzliche Neuregelungen führen dazu, dass die Begutachtungsleitlinien regelmäßig überarbeitet werden. Eine neue Fassung tritt in Kraft, sobald die dazugehörige Anpassung in der Fahrerlaubnis-Verordnung wirksam ist.
Letzte inhaltliche Prüfung: 7. Oktober 2026
Methodik und was wir ausdrücklich nicht behaupten →
Ömer Bekar ist Performance-Marketing-Manager und SEO-Spezialist aus Bremen. Seit 2006 arbeitet er im Suchmaschinenmarketing und hat vier Führungsrollen als Head of SEO beziehungsweise Head of Performance Marketing verantwortet, inhouse wie auf Agenturseite, zuletzt für die Sit&Watch Media Group und Best Placed Media. Parallel konzipiert und betreibt er seit 2006 digitale Eignungsauswahlverfahren und Vorbereitungsportale für Behörden, Unternehmen und Bewerber, darunter polizeitest.de, bundeswehrtest.de und einstellungstest.de. Die technische Umsetzung übernimmt er selbst, von der Testplattform und der Auswertung bis zu strukturierten Daten und Tracking. Die fachliche Prüfung der Testinhalte liegt bei Diagnostikerinnen und erfahrenen Praktikern.