Die Richtlinien für die Fahrtauglichkeit verständlich erklärt

MPU Grundlagen

Richtlinien Fahrtauglichkeit

Die Richtlinien für die Fahrtauglichkeit werden regelmäßig überarbeitet.

Um festzustellen, ob die Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr in vollem Umfang gegeben ist, setzt sich die MPU aus drei Abschnitten zusammen. Die Bewertung der Erkenntnisse aus den drei Teilen erfolgt anhand von verbindlich festgelegten Kriterien. Durch die Richtlinien soll eine Gleichbehandlung, einheitliche Begutachtung und gerechte Bewertung aller Teilnehmer sichergestellt sein. Gleichzeitig sollen die Beurteilungskriterien zur allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, begutachtet die Kraftfahreignung in gesundheitlicher, geistiger und charakterlicher Hinsicht. Dafür umfasst sie drei Abschnitte, nämlich eine medizinische Untersuchung, einen computergestützten Reaktions- und Leistungstest sowie ein psychologisches Gespräch. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Bild, das Rückschlüsse auf eventuell bestehende körperliche oder psychische Einschränkungen zulässt.

Die Gutachter in der MPU-Stelle schätzen deine Fahreignung aber nicht aus ihrem persönlichen Eindruck, ihrer subjektiven Wahrnehmung oder einem Gefühl heraus ein. Stattdessen orientieren sie sich an verbindlichen Richtlinien für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit.

Die Grundlage der Richtlinien für die Bewertung der Fahrtauglichkeit bei der MPU

Das Bundesverkehrsministerium gibt schon seit 1973 die sogenannten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung heraus. Sie werden als Grundlage und als Orientierungshilfe eingesetzt, um die Eignung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, fachlich zu beurteilen.

Im Jahr 2000 wurden die Richtlinien in größerem Umfang überarbeitet. Denn im Vorjahr war die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten. Durch sie wurde in Deutschland die zweite EU-Richtlinie zum Führerschein in nationales Recht umgesetzt. Die überarbeitete Auflage der Begutachtungsleitlinien verknüpfte die beiden Gutachten „Psychologisches Gutachten Kraftfahreignung“ und „Krankheit und Kraftverkehr“ miteinander, die bis dahin eigenständige Gutachten waren.

Neue Erkenntnisse zur Begutachtung der Fahrtauglichkeit, aktuelles Wissen über bestimmte Erkrankungen als Risiko für Verkehrsunfälle und weiterentwickelte Therapiemöglichkeiten machen es erforderlich, die Richtlinien regelmäßig anzupassen. Auch gesetzliche Neuregelungen und nicht zuletzt die Entwicklungen im Straßenverkehr können eine Überarbeitung notwendig machen. Das Bundesverkehrsministerium beauftragt damit die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Seit dem Jahr 2000 wurden die Richtlinien mehrfach überarbeitet und in angepassten Versionen veröffentlicht. Die aktuelle Fassung für die Richtlinien zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei der MPU ist seit dem 1. Juni 2022 gültig.

Die Begutachtungsleitlinien sind als Anlage 4a in der Fahrerlaubnis-Verordnung verankert. Aus diesem Grund haben sie normativen Charakter. Anpassungen treten aber nicht unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Verkehrsblatt in Kraft. Stattdessen werden sie erst dann wirksam, wenn auch die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend geändert wurde.

Die Richtlinien sind Grundlage bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei der MPU

Die Beurteilungskriterien sind verbindlich und bilden die Basis, wenn deine Kraftfahreignung bei der MPU bewertet wird. Halten sich die Gutachter an die Richtlinien, müssen sie keine zusätzlichen, ausdrücklichen Begründungen abgeben.

Allerdings können die Gutachter in gewissem Umfang nach ihrem Ermessen bewerten. Außerdem können sie im Einzelfall in ihrer fachlichen Beurteilung auch von den Richtlinien abweichen. In diesem Fall müssen sie aber ausführlich erläutern, warum sie die Begutachtungsleitlinien nicht angewendet haben.

Gleiches gilt, wenn sich das Verfahren rund um deine MPU längere Zeit hinzieht. Haben sich die Richtlinien zwischenzeitlich geändert, sollen aber bei dir die vorhergehenden Kriterien beibehalten werden, muss der jeweilige Gutachter diese Vorgehensweise ebenfalls plausibel begründen.

Die aktuellen Begutachtungsleitlinien findest du online auf der Webseite der BASt. Dort kannst du sie dir als PDF herunterladen.

Die Richtlinien für die Begutachtungsstellen

Hat die Führerscheinstelle eine MPU angeordnet, verlangt sie vor dir, dass du ein Gutachten vorlegst. Ein positives MPU-Gutachten bestätigt, dass du dazu geeignet bist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Damit ist es eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Behörde deinen Führerscheinantrag bewilligt und dir (wieder) eine Fahrerlaubnis erteilt.

Die Behörde veranlasst aber nicht, dass eine MPU durchgeführt wird. Sie fordert dich lediglich dazu auf, das Gutachten einzureichen. Das Gutachten in Auftrag geben, musst du. Und als Auftraggeber kannst du frei wählen, wo die MPU stattfinden soll. Die einzige Vorgabe ist, dass es sich um eine akkreditierte Begutachtungsstelle handeln muss.

Damit die Begutachtungsstellen für Fahreignung medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen dürfen, müssen sie bestimmten Anforderungen gerecht werden. Zu diesen Kriterien gehört, dass sie von der zuständigen Landesbehörde amtlich zugelassen sein müssen. Die Zulassung wird erteilt, wenn die jeweilige MPU-Stelle ein hohes Qualitätsniveau gewährleistet.

Für die Qualitätssicherung ist die BASt zuständig. Im Rahmen der fachlichen Begutachtung kontrolliert die BASt regelmäßig, ob insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eine MPU erfolgt unter Anwendung der verbindlichen und einheitlichen Begutachtungsleitlinien.
  • Sowohl was die Räumlichkeiten betrifft als auch was die technische und sachliche Ausstattung angeht, wird die Begutachtungsstelle den Anforderungen gerecht.
  • Nur Gutachter mit einer fundierten Ausbildung führen die MPU durch. Außerdem bilden sich die Gutachter regelmäßig weiter.
  • Die MPU-Gutachten sind nachvollziehbar und in sich schlüssig.

Die Träger der Begutachtungsstellen sind außerdem dazu verpflichtet, eine jährliche Statistik zu erstellen. Darin müssen die Anzahl, die Anlässe und die Ergebnisse der durchgeführten Begutachtungen aufgeführt sein. Auf der Webseite der BASt findest du eine Liste mit allen akkreditierten Begutachtungsstellen in Deutschland, sortiert nach Träger und Postleitzahl.

Deine Vorbereitung auf die MPU mit Blick auf die Richtlinien für Fahrtauglichkeit

Die MPU ohne eine gezielte Vorbereitung zu bestehen, ist kaum möglich. Denn es reicht nicht aus, wenn du einen Fehler einräumst und Besserung gelobst. Der Gutachter erwartet, dass du den Vorfall und seine Ursachen gründlich aufgearbeitet, deine Grundeinstellung verändert und dir neue Verhaltensweisen angeeignet hast.

Wie du deine Vorbereitung gestaltest, bleibt dir selbst überlassen. Je nach Anlass deiner MPU, den Umständen in deinem Fall und deiner Vorgeschichte können zum Beispiel Einzelsitzungen oder ein Gruppenkurs in einer Beratungsstelle der richtige Weg sein. Vielleicht bist du aber auch eher der Typ, der von einer Online-Vorbereitungsmaßnahme oder einem Üben allein in Eigenregie am meisten profitiert.

Wichtig ist jedenfalls, dass du systematisch und gezielt vorgehst. Und dabei kommt es vor allem auf fünf Punkte an:

  • Wissen: Wichtig ist, dass du dich zunächst über die Abläufe rund um die MPU informierst. Kläre außerdem ab, ob du Abstinenznachweise und andere Unterlagen brauchst.
  • Analyse: Du solltest dir vor Augen führen, was genau am Tattag passiert ist. Reflektiere danach selbstkritisch, welche Ursachen das Delikt hatte und wie die Zusammenhänge deines Verhaltens sind.
  • Maßnahmen: Wenn dir bewusst ist, welche Gründe dein Verhalten hatte und wie es sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln konnte, solltest du nach Ansatzpunkten für eine Verhaltensänderung suchen. Welche Maßnahmen eignen sich, um der Problematik zu begegnen?
  • Motivation: Damit sich deine neuen Denkmuster und Verhaltensweisen im Alltag stabilisieren können, brauchst du Ziele und motivierende Aussichten. Überlege dir deshalb, was sich zum Positiven verändert, wenn du deine Problematik in den Griff bekommst. Und führe dir vor Augen, was passieren kann, wenn du so weitermachst wie bisher.
  • Risiken: Für eine positive Prognose bei der MPU musst du dir über die Rückfallrisiken im Klaren sein und über Strategien verfügen, um mit kritischen Situationen umzugehen.

Neue EU-Richtlinie für den Führerschein

Im Jahr 2023 möchte die EU eine neue Führerschein-Richtlinie auf den Weg bringen. Für die vierte Richtlinie dieser Art wird der Entwurf der Kommission zunächst im Europaparlament diskutiert und anschließend in den EU-Ländern beraten. Bevor die Änderungen dann endgültig in Kraft treten, müssen sie erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Entwurf für die Richtlinien sieht Neuerungen vor, die in Deutschland auch mit Blick auf Verkehrsverstöße, die Fahrtauglichkeit und die MPU relevant werden könnten. In diesem Zusammenhang geht es vor allem um folgende Punkte:

Mehrere Probezeiten beim Führerschein

Bislang gibt es nur dann eine Probezeit, wenn die Fahrerlaubnis erstmals erteilt wird. Für die Klassen AM, L und T gilt gar kein Führerschein auf Probe.

Die neue Richtlinie der EU möchte die Probezeit künftig anders regeln. Demnach soll jede weitere Führerscheinklasse eine erneute Probezeit in Gang setzen. Hast du zum Beispiel einen Pkw-Führerschein und möchtest irgendwann später auch den Motorrad-Führerschein machen, würde die Probezeit von vorne beginnen. Eine Ausnahme ist nur für einen Aufstieg innerhalb der Stufen des Motorrad-Führerscheins vorgesehen.

Genauere Angaben zur Neuregelung enthält der Entwurf aber nicht. Deshalb ist nicht klar, über welchen Zeitraum der Führerschein auf Probe in der zusätzlichen Klasse gilt. Ebenso steht nicht fest, ob eine Maßnahme bei einem Verkehrsverstoß wie zum Beispiel der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein angeordnetes Aufbauseminar innerhalb der Probezeit nur die zusätzliche Klasse oder alle Führerscheinklassen betrifft.

Regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab dem 70. Lebensjahr

In einigen Mitgliedsstaaten ist es bereits gängige Praxis, dass Senioren ab einem bestimmten Alter regelmäßig zu einem Check ihrer Fahrtauglichkeit antreten müssen. Nach dem Willen der EU soll dies in allen Ländern umgesetzt werden. Der Entwurf sieht vor, dass die EU-Länder künftig Führerscheine von Personen ab dem 70. Lebensjahr auf höchstens fünf Jahre befristen müssen.

Dadurch würde es einfacher, Überprüfungen der Verkehrstauglichkeit, Auffrischungskurse und ähnliche Maßnahmen einzuführen. Für Senioren würde das bedeuten, dass sie ihre Führerscheine nach einer verpflichtenden Überprüfung der Fahrtauglichkeit regelmäßig umtauschen müssten.

Ob diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird, ist aber fraglich. Hierzulande bleibt die Fahrerlaubnis für Autos und Motorräder grundsätzlich ein Leben lang gültig. Eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit kann die Behörde nur dann anordnen, wenn begründete Zweifel an der Kraftfahreignung aufgekommen sind. Allein im Alter sehen Experten jedoch keinen Anlass, der eine Begutachtung rechtfertigt.

Mit zunehmendem Alter kann die Leistungsfähigkeit zwar nachlassen. Trotzdem ist das Unfallrisiko von Senioren nicht wesentlich höher als bei jüngeren Verkehrsteilnehmern. Auch Erkrankungen und Medikamente können sich nachteilig auf die Fahreignung auswirken. Doch das gilt in jedem Alter.

Ein anderer Aspekt ist, dass gerade ältere Verkehrsteilnehmer oft vorausschauender fahren. Durch die langjährige Erfahrung passen sie ihren Fahrstil eher an die Situation an und verzichten auf riskante Manöver.

Hinzu kommt, dass die Testverfahren, die bisher bei einer MPU eingesetzt werden, um die Fahreignung zu überprüfen, nicht ausreichend auf das Lebensalter als Kriterium ausgelegt sind. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Automobilverbände und auch das Bundesverkehrsministerium sprechen sich jedenfalls klar gegen diesen EU-Plan aus.

EU-weit geltender Entzug der Fahrerlaubnis

Angenommen, bei einem Urlaub im Ausland warst du viel zu schnell unterwegs und wurdest geblitzt. Die Folge ist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Bislang gilt so ein Fahrverbot nur in dem Land, in dem du gegen die Verkehrsregeln verstoßen hast. In Deutschland hat es keinerlei Konsequenzen.

Der Entwurf zur neuen Führerschein-Richtlinie sieht vor, dass Maßnahmen grenzüberschreitend EU-weit gelten sollen. Die Regelungen, durch die eine Fahrerlaubnis ausgesetzt, eingeschränkt oder entzogen wird, sollen in Zukunft in allen EU-Ländern gegenseitig anerkannt werden. Hast du dir im EU-Ausland also zum Beispiel ein Fahrverbot eingehandelt, würde es künftig auch in Deutschland gelten.

Bis die Regelung greift und in nationales Recht umgesetzt wird, dürfte zwar noch einige Zeit vergehen. Ein Grund dafür ist, dass Verkehrsverstöße in den EU-Ländern sehr unterschiedlich bestraft werden. Grundsätzlich findet der Plan aber große Zustimmung, denn damit könnte ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden.

Fazit zu den Richtlinien für die Fahrtauglichkeit

Einheitliche und verbindlich festgelegte Bewertungskriterien schaffen die Grundlage dafür, dass bei der Begutachtung für alle Teilnehmer an einer MPU die gleichen Maßstände gelten. Die Richtlinien definieren die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit die Fahrtauglichkeit bestätigt und ein positives Gutachten erstellt werden kann.

Die Gutachter haben zwar einen gewissen Ermessensspielraum. Doch wenn sie in ihrer Einschätzung von den Beurteilungskriterien abweichen, müssen sie dies nachvollziehbar und schlüssig begründen.

Richtlinien legen außerdem die Standards und das Qualitätsniveau fest, denen die Begutachtungsstellen und die erstellten MPU-Gutachten gerecht werden müssen. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass alle Teilnehmer unabhängig vom Untersuchungsanlass gleich behandelt und objektiv begutachtet werden.

Neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung, Weiterentwicklungen im Straßenverkehr und gesetzliche Neuregelungen führen dazu, dass die Begutachtungsleitlinien regelmäßig überarbeitet werden. Eine neue Fassung tritt in Kraft, sobald die dazugehörige Anpassung in der Fahrerlaubnis-Verordnung wirksam ist.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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