Jagdschein und MPU: Fakten zum waffenrechtlichen Gutachten

MPU Grundlagen

MPU Jagdschein

Eine MPU kann auch im Zusammenhang mit dem Jagdschein angeordnet werden.

Der Umgang mit Schusswaffen geht mit einer besonderen Verantwortung einher. Denn Nachlässigkeit kann schnell dazu führen, dass andere in Gefahr geraten oder einen Schaden erleiden. In bestimmten Fällen verlangt der Gesetzgeber deshalb eine waffenrechtliche Untersuchung. Das Gutachten soll deine persönliche Eignung für den Waffenbesitz nachweisen.

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Ob für eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst, Personenschutz oder Geldtransport, als Sportschütze oder zu Jagdzwecken: Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis anstrebt. Doch in Deutschland gelten strenge Regeln und Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz und das Führen von Waffen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU oder im Volksmund auch als Idiotentest bekannt, bringst du wahrscheinlich eher mit dem Verkehrsrecht in Verbindung. Doch auch wenn es um deinen Jagdschein oder deine Waffenbesitzkarte geht, kann eine MPU fällig werden. Wir erklären, was es mit der waffenrechtlichen Begutachtung auf sich hat!

Die gesetzlichen Grundlagen für den Waffenbesitz

Das deutsche Waffenrecht ist im Wesentlichen in drei Rechtsnormen verankert. Über allem steht das Waffengesetz (WaffG). Es regelt den Umgang mit Waffen und Munition im Allgemeinen. Die Umsetzung der einzelnen Vorschriften aus dem Waffengesetz sind dann in der Allgemeinen Waffenverordnung (AWaffV) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) genauer definiert.

Möchtest du eine Waffe besitzen oder führen, überprüft die zuständige Waffenbehörde, ob insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Lebensalter
  • Zuverlässigkeit und Eignung
  • Sachkunde
  • Bedarf
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Haftpflichtversicherung, sofern notwendig

Diese Grundvoraussetzungen gelten immer. Bist du noch keine 25 Jahre alt oder kommen Zweifel an deiner Eignung auf, kann die Waffenbehörde zusätzlich ein waffenrechtliches Gutachten von dir verlangen.

Nachweis der Eignung bei unter 25-Jährigen

Beantragst du erstmals eine Waffenbesitzkarte (WBK) und hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, musst du deine persönliche Eignung nachweisen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 6 Abs. 3 WaffG. Ob du die Erlaubnis zum Umgang mit Schusswaffen aus beruflichen Gründen oder zu Sportzwecken braucht, spielt dabei keine Rolle.

Das notwendige Zeugnis kann ein Amtsarzt, ein Facharzt oder ein Fachpsychologe erstellen. Du durchläufst dafür ein wissenschaftlich anerkanntes Testverfahren. Es beinhaltet neben dem Ausfüllen von Fragebögen hauptsächlich ein Gespräch mit dem Arzt oder Psychologen. Er verschafft sich einen Eindruck von dir und überprüft deine Lebensgewohnheiten und Ansichten vor dem Hintergrund der waffenrechtlichen Erlaubnis. Gibt es an deiner Eignung keine Zweifel, bekommst du das schriftliche Gutachten, das du dann bei der Behörde vorlegen kannst.

Für Jäger gilt diese Regelung nicht. Hier greifen andere Bestimmungen, die sich aus dem Bundesjagdgesetz und den Jagdgesetzen der Länder ergeben. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn du eine Waffenbesitzkarte für Waffen beantragst, die Sportschützen schon mit 18 Jahren erhalten können. Auch dann brauchst du das Zeugnis nicht.

Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung

Das Waffengesetz misst der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung von Waffenbesitzern eine sehr hohe Bedeutung bei. Zur Zuverlässigkeit gehört in erster Linie, dass es keine strafrechtlichen Verurteilungen gibt, du also nicht vorbestraft bist. Aber die Behörde überprüft auch andere Gesichtspunkte. So darfst du zum Beispiel keiner verbotenen Organisation angehören.

Die Eignung hingegen konzentriert sich auf persönliche und charakterliche Merkmale. Hier geht es beispielsweise darum, dass du über die notwendige Reife verfügst, psychisch gesund bist und keine Suchterkrankung vorliegt. Außerdem darf von dir keine Gefahr für dich selbst und für andere ausgehen.

Die MPU im Zusammenhang mit Waffenbesitzkarte oder Jagdschein

Liegen bestimmte Tatsachen vor, die an deiner persönlichen Zuverlässigkeit zweifeln lassen, muss die zuständige Waffenbehörde ein Zeugnis über deine geistige und körperliche Eignung für den Umgang mit Waffen und Munition verlangen. Diese Vorgabe steht in § 6 Abs. 2 WaffG. Dort heißt es nämlich:

Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

Mit der Forderung nach einem waffenrechtlichen Gutachten möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Personen Schusswaffen besitzen und führen, denen die charakterliche Reife dafür fehlt. Andersherum heißt das für dich, dass dir die Begutachtung die Chance eröffnet, die Zweifel an deiner Zuverlässigkeit und Eignung aus der Welt zu schaffen.

Den Arzt oder Psychologen für die Begutachtung kannst du dir selbst auswählen. Hintergrund dafür ist, dass du selbst das Gutachten in Auftrag geben und auch bezahlen musst. Wichtig ist nur, dass der Arzt oder Psychologe die notwendige Qualifizierung für Begutachtungen gemäß Waffengesetz hat. Außerdem darfst du bei dem Arzt oder Psychologen in den vergangenen fünf Jahren nicht in Behandlung gewesen sein.

Anordnung einer waffenrechtlichen MPU als Besitzer von WBK oder Jagdschein

Die zuständige Waffenbehörde kann nicht nur ein Eignungszeugnis verlangen, wenn du eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragst. Auch als Jäger, Förster oder Privatperson mit Waffenschein oder Waffenbesitzkarte kann eine MPU anstehen. Dabei kann es verschiedene Gründe geben, warum die Behörde ein Gutachten verlangt.

Möglich ist eine Anordnung zum Beispiel dann, wenn du die vorgeschriebene Versicherung nicht vorweisen kannst oder deine Waffe und die Munition nicht ordnungsgemäß verschlossen aufbewahrst. Streitigkeiten oder ein aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, egal ob mit oder ohne Waffe, können ebenfalls eine MPU nach sich ziehen. Gleiches gilt, wenn du wegen Alkohol oder Drogen auffällig wirst, beispielsweise im Straßenverkehr oder bei einer anderen Gelegenheit.

Weil die Behörden miteinander vernetzt sind und sich untereinander austauschen, können auch vermeintlich harmlose Fehler weitreichende Folgen haben. Oft betrifft ein Vorfall die Waffenbesitzkarte oder den Jagdschein mit und neben einer Geldstrafe ordnet die Behörde eine MPU an. Im schlimmsten Fall führen die Zweifel an der Eignung dazu, dass dir dein Waffen- oder Jagdschein entzogen wird und erst nach einer bis zu fünfjährigen Wartezeit wieder erteilt werden darf.

Um das Gutachten kommst du nicht herum.

Wenn die zuständige Aufsichtsbehörde Zweifel daran hat, dass du persönlich dafür geeignet bist, eine Waffe zu besitzen und zu führen, kann und wird sie ein Gutachten von dir verlangen. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind eindeutig.

Natürlich könntest du versuchen, dich juristisch gegen die Entscheidung zu wehren. Die Praxis zeigt aber, dass die Erfolgschancen minimal sind. Außerdem kostet ein Rechtsstreit viel Zeit, Nerven und Geld. Damit du deinen Waffen- oder Jagdschein behalten kannst oder möglichst schnell wiederbekommst, ist deshalb der bessere Weg, dich der waffenrechtlichen MPU zu unterziehen.

Mit dem Gutachten kannst du belegen, dass die Vorkommnisse, die dir zur Last gelegt werden, eine absolute Ausnahme waren und es an deiner grundsätzlichen Zuverlässigkeit und Eignung keine Zweifel gibt.

Der Ablauf einer MPU wegen Waffen- oder Jagdschein

Eine waffenrechtlichen MPU läuft prinzipiell genauso ab wie eine verkehrsrechtliche MPU. Denn in beiden Fällen geht es um eine medizinisch-psychologische Begutachtung deiner Eignung. Nur hat eine MPU, die sich auf den Waffen- oder Jagdschein bezieht, eine andere Fragestellung als eine MPU im Verkehrsbereich.

Die Anmeldung zur MPU

Um das Gutachten erstellen zu lassen, kannst du dir einen Amtsarzt, Facharzt oder Psychologen mit entsprechender Zulassung aussuchen. Du kannst dich aber auch an eine MPU-Stelle wenden, die ansonsten hauptsächlich Begutachtungen der Kraftfahreignung durchführt. Die meisten MPU-Stellen sind auch für waffenrechtliche Begutachtungen akkreditiert.

Hast du dich für eine Begutachtungsstelle entschieden, informierst du die Aufsichtsbehörde darüber. Sie schickt daraufhin deine Akte an die von dir benannte Stelle. Nachdem du die Gebühr überwiesen hast, kannst du den Termin für die Begutachtung vereinbaren. Zur MPU musst du dann deinen Ausweis mitbringen, damit die MPU-Stelle deine Identität überprüfen kann.

Die Begutachtung

Wie jede MPU ist auch eine Begutachtung im Zusammenhang mit dem Waffen- oder Jagdschein auf den Untersuchungsanlass abgestimmt. Und bei einer waffenrechtlichen MPU gilt gemäß § 4 Abs. 5 AWaffV die Vorgabe, dass sich der Gutachter einen persönlichen Eindruck über dich verschaffen und deine Eignung für den Umgang mit Waffen und Munition einschätzen soll.

Nachdem du dich in der MPU-Stelle angemeldet hast, füllst du erst einmal einige Fragebögen aus. Darin geht es um dich als Person, Charakterzüge und Persönlichkeitsmerkmale sowie deine Lebensverhältnisse. Neben medizinischen Fragen machst du außerdem Angaben zu dem Vorfall, der zur MPU geführt hat.

Ein weiterer Abschnitt der Begutachtung ist ein computergestützter Leistungstest. Hier kann die MPU-Stelle unterschiedliche Testverfahren einsetzen. Grundsätzlich messen die Leistungstests aber deine Reaktionszeiten und Kriterien wie Wahrnehmung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit.

Das Gespräch mit dem Gutachter

Der wichtigste Bestandteil der waffenrechtlichen MPU ist das Gespräch mit dem Gutachter. Er wird dir verschiedene Fragen stellen. Dabei wird es in erster Linie um dich, deine Persönlichkeit und deinen Charakter gehen. Schließlich ist dein Persönlichkeitsprofil für das Gutachten maßgeblich.

Wichtig ist aber auch, dass du dich im Vorfeld intensiv mit den Gründen und Ursachen befasst, die zu der Tat, die dir vorgeworfen wird, geführt haben. Du musst dem Gutachter erklären können, wie und warum es zu diesem Verhalten kam. Denn nur wenn du selbst eine schlüssige Erklärung für dein Verhalten hast, kannst du solche Vorkommnisse in Zukunft sicher vermeiden.

Ratsam ist auch, dass du dein Wissen über die Waffengesetze und Vorschriften im Umgang mit Waffen auffrischst. Um dich an die Regeln halten zu können, musst du sie schließlich kennen. Deshalb solltest du damit rechnen, dass der Gutachter solche Kenntnisse abfragen wird.

Sollte der Gutachter für seine Beurteilung weitere Befunde brauchen, wird er dir das mitteilen. Du hast dann die Möglichkeit, die entsprechenden Atteste oder Unterlagen nachzureichen.

Je nachdem, warum die Behörde die Begutachtung angeordnet, kann auch eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Ähnlich wie du es vom Hausarzt kennst, führt ein Arzt dabei eine Routineuntersuchung durch, bei der er unter anderem dein Herz und deine Lungen abhört, deine Beweglichkeit überprüft und deine Reflexe testet.

Die Untersuchung soll sicherstellen, dass deine körperliche Eignung zum Führen einer Waffe nicht beeinträchtigt ist. Eine ärztliche Untersuchung wird vor allem dann Bestandteil der MPU sein, wenn es in deinem Fall um Alkohol, Drogen oder auch ein erhöhtes Aggressionspotenzial geht.

Das Ergebnis der Begutachtung

Für den Termin in der MPU-Stelle solltest du drei bis fünf Stunden einplanen. Oft wird dir der Gutachter schon am Ende des Gesprächs eine unverbindliche Einschätzung dazu geben, welches Ergebnis er erwartet. Diese Einschätzung ist aber wirklich unverbindlich. Denn das Endergebnis steht erst fest, wenn alle Befunde vorliegen.

Ungefähr zwei Wochen nach dem Termin schickt dir die MPU-Stelle das Gutachten per Post zu. Du bekommst es in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist für dich, das andere Exemplar ist zur Vorlage bei der Behörde gedacht. In dem Gutachten erläutert der Gutachter ausführlich, zu welcher Entscheidung er gekommen ist.

Alle Daten, Informationen und Inhalte sind übrigens vertraulich. Die MPU-Stelle gibt keine Auskünfte weiter, auch nicht an die Behörde. Sie erstellt nur das Gutachten, das du dann einreichen kannst, um die waffenrechtliche Erlaubnis zu bekommen.

Fazit zu Jagdschein oder Waffenbesitzkarte und MPU

Die MPU gibt es nicht nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und der Fahrerlaubnis. Auch wenn du erstmals eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragst und unter 25 Jahre alt bist, brauchst du ein Gutachten. Außerdem kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine MPU anordnen, wenn du einen Waffen- oder Jagdschein hast und ein Vorkommnis Zweifel an deiner Eignung, ordnungsgemäß mit Waffen umzugehen, hervorgerufen hat.

Der Ablauf der waffenrechtlichen MPU ähnelt dem Ablauf einer verkehrsrechtlichen MPU, nur mit einer anderen Fragestellung. Entscheidend für ein positives Gutachten ist, dass du den Gutachter davon überzeugen kannst, dass die Eignungszweifel unbegründet sind. Dafür musst du dein Verhalten erklären und begründen können und auch die Regeln und Vorschriften kennen. Mit einer entsprechenden Vorbereitung sollte es aber gut machbar sein, eine waffenrechtliche MPU zu bestehen und dir so deinen Waffen- oder Jagdschein zu sichern.

Ömer Bekar

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Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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