Waren Alkohol oder Drogen der Grund dafür, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, musst du bei der MPU üblicherweise Abstinenznachweise vorlegen. Sie dokumentieren, dass du in den vergangenen Monaten keinen Alkohol getrunken oder keine Drogen genommen hast. Ist deine Abstinenz nicht lückenlos belegt, wird dein MPU-Gutachten negativ ausfallen. Doch was ist, wenn es zwischendurch zu einem Abbruch des laufenden Abstinenzprogramms kommt?
Verlangt die Behörde eine Begutachtung deiner Kraftfahreignung, musst du ein MPU-Gutachten einreichen. Das positive Gutachten schafft die Voraussetzung dafür, dass dir die Behörde den beantragten Führerschein ausstellt.
Hast du deine Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen verloren, musst du aber erst einmal an einem Abstinenzprogramm teilnehmen, bevor du zur MPU antreten kannst. Denn den Abschlussbericht, der deinen Verzicht in den zurückliegenden Monaten bestätigt, musst du in der Begutachtungsstelle vorlegen.
Nun läuft ein Abstinenzprogramm aber über einen längeren Zeitraum. Und in diesen Monaten kann viel passieren. Dazu zählt auch, dass ein Vorkommnis zum Abbruch des Kontrollprogramms führt. Aber was ist dann? Wir erklären, wie es weitergeht, wenn dein Abstinenzprogramm abgebrochen wurde.
Wann ist die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm notwendig?
Ob und über welchen Zeitraum du Abstinenznachweise benötigst, richtet sich nach dem Delikt. Sofern in den Unterlagen, die du im Rahmen deines Führerscheinantrags bekommen hast, nichts dazu steht, fragst du am besten bei der Behörde nach. Denn sie entscheidet, welche Gutachten du zum Nachweis deiner Fahreignung vorlegen musst.
Wurdest du wegen Drogen auffällig, brauchst du immer Abstinenzbelege. Bei einem Alkoholdelikt kommt zwar unter Umständen auch das Konzept des kontrollierten Trinkens infrage. Häufiger werden aber auch hier Abstinenznachweise verlangt. Die Dauer des Abstinenzprogramms kann zwischen vier und 15 Monate betragen, in den meisten Fällen musst du aber sechs oder zwölf Monate dokumentieren.
Hat die Behörde keine konkreten Auflagen genannt, solltest du dich mit einer MPU Beratungsstelle in Verbindung setzen. Ein erfahrener Berater kann einschätzen, ob und über welchen Zeitraum du deine Abstinenz belegen solltest.
So wie es deiner Entscheidung überlassen bleibt, ob du dich der MPU unterziehst, kann dich auch niemand dazu zwingen, an einem Abstinenzprogramm teilzunehmen. Das Risiko ist aber, dass du bei der MPU durchfällst, wenn du entgegen der Erwartung des Gutachters deine Abstinenz gar nicht oder nur über einen zu kurzen Zeitraum belegen kannst.
Welchen Zweck haben Abstinenznachweise?
Nach einem Alkohol- oder Drogendelikt legt die Behörde die Annahme zugrunde, dass du jedenfalls zeitweise deinen Konsum nicht kontrollieren, deine Fahrtauglichkeit nicht richtig beurteilen und nicht mehr zwischen Konsum und Fahren trennen konntest. Um wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen, musst du in der MPU aufzeigen, dass du die Kontrolle zurück und eine stabile Verhaltensänderung erreicht hast. Dazu gehört, dass du auf Alkohol oder Drogen verzichtest.
Die Abstinenznachweise belegen deine Enthaltsamkeit zeitlich lückenlos und belastbar. Für den Gutachter ist das ein wichtiges Zeichen dafür, dass du wirklich an dir gearbeitet und etwas geändert hast. Ohne die Belege müsste er sich allein auf deine Aussagen verlassen. Aber vermutlich kein Teilnehmer, der seinen Führerschein wieder haben möchte, würde zugeben, dass er weiterhin Alkohol trinkt oder Drogen nimmt. Deshalb spielen die Abstinenznachweise eine große Rolle.
Trotzdem solltest du nicht nur auf die Belege setzen. Denn sie dokumentieren die vergangenen Monate. Auf dein künftiges Verhalten lassen sie keine Rückschlüsse zu. Dass du deine Einstellung geändert und Vorkehrungen getroffen hast, um nicht wieder rückfällig zu werden, musst du im Gespräch glaubhaft vermitteln.
Wie ist der Ablauf eines Abstinenzprogramms?
Für das Abstinenzprogramm suchst du dir einen Anbieter aus. Dazu kannst du dich an die Begutachtungsstelle wenden, bei der du die MPU machen möchtest. Denn die meisten MPU-Stellen führen auch Abstinenzprogramme durch. So hast du alles aus einer Hand. Als Alternativen kommen freie Labore, Rechtsmediziner und eventuell das örtliche Gesundheitsamt infrage.
Es ist durchaus sinnvoll, dich bei mehreren Anbietern nach den Kosten zu erkundigen. Die Anbieter können ihre Gebühren nämlich selbst festlegen, weshalb es durchaus größere Preisunterschiede geben kann. Achte aber darauf, dass der Anbieter gemäß Anlage 4a Nr. 6 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) zugelassen ist und die Belege so erstellt, wie es die sogenannten CTU-Kriterien in den Leitlinien zur Beurteilung der Fahreignung erfordern. Andernfalls werden deine Nachweise nicht anerkannt.
Mit dem Anbieter schließt du dann einen Vertrag, der die Grundlage für das Abstinenzprogramm bildet. In dem Vertrag vereinbarst du den Kontrollzeitraum und die Anzahl der Untersuchungen. Außerdem hält der Vertrag die Kosten, die Gründe, die dazu führen, dass das Abstinenzprogramm abgebrochen wird, und alle weiteren, relevanten Punkte fest. Was die Durchführung angeht, so kannst du zwischen Urintests und Haaranalysen wählen.
Urintests als Abstinenznachweise
Im Urin sind Alkohol, Drogen und Abbauprodukte davon nur wenige Tage lang nachweisbar. Deshalb sehen die Richtlinien vor, dass dich der Anbieter unangekündigt und kurzfristig einbestellen muss. Den nächsten Kontrolltermin erfährst du höchstens 24 Stunden vorher. Aus diesem Grund musst du während des Abstinenzprogramms immer erreichbar sein und flexibel reagieren können.
Standardmäßig finden vier Urintests in sechs Monaten und sechs Urintests in zwölf Monaten statt. Die Verteilung ist aber nicht gleichmäßig. Damit die Untersuchungen unvorhersehbar bleiben, kann es gut sein, dass du eine ganze Zeit lang nichts von deinem Anbieter hörst und dann innerhalb weniger Tage zweimal einbestellt wirst. Außerdem ist die vertraglich vereinbarte Anzahl an Kontrollen nur die Mindestanzahl. Besteht Bedarf, können weitere Untersuchungen erfolgen.
Bei jedem Kontrolltermin musst du dich ausweisen. Wenn du die Urinprobe abgibst, ist ein Arzt anwesend. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um Manipulationen vorzubeugen.
Haaranalysen als Abstinenzbelege
In den Haaren sind Spuren von Alkohol und Drogen mehrere Monate lang nachweisbar. Anders als bei Urintests müssen die Kontrolltermine für Haarproben deshalb nicht kurzfristig und unangekündigt erfolgen. Deshalb kannst du die Termine schon vorher vereinbaren und entsprechend planen.
Die Richtlinien sehen vor, dass bei Alkohol bis zu drei Monate rückwirkend belegt werden können. Bei Drogen ist der Nachweis der Abstinenz für bis zu sechs Monate zulässig. Folglich reichen bei einem einjährigen Abstinenzprogramm zwei Haarproben bei Drogen und vier Haarproben bei Alkohol aus, sofern deine Haare lang genug sind.
Bei einem Untersuchungstermin schneidet der Prüfer zwei Haarsträhnen direkt am Ansatz ab. Dabei werden die Haare bevorzugt am Hinterkopf entnommen. Damit du deine Abstinenz über Haaranalysen nachweisen kannst, müssen deine Haare mindestens drei Zentimeter lang sein. Denn Haare wachsen im Schnitt einen Zentimeter pro Monat. Außerdem dürfen deine Haare nicht gefärbt, gebleicht oder anderweitig behandelt sein, weil das die Befunde verfälschen würde.
Was ist, wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst?
Bei einem Zeitraum von mehreren Monaten kann es natürlich passieren, dass du einen Termin aus privaten oder beruflichen Gründen nicht wahrnehmen kannst. Genauso ist möglich, dass du krank wirst. Vielleicht willst du auch in Urlaub fahren oder musst auf eine Geschäftsreise.
Niemand kann verlangen, dass du ein halbes oder ein ganzes Jahr lang rund um die Uhr zur Verfügung stehst. Allerdings solltest du beachten, welche Regelungen dein Vertrag vorsieht, wenn du nicht verfügbar oder abwesend bist. Hältst du diese Regelungen nicht ein, riskierst du nämlich, dass dein Abstinenzprogramm abgebrochen wird.
Grundsätzlich gilt, dass du deinen Anbieter rechtzeitig und von dir aus darüber informieren musst, dass und warum du keine Probe abgeben kannst. Ansonsten hängt das Vorgehen vom Grund deiner Verhinderung ab.
Erkrankung
Solltest du so krank werden, dass du nicht in der Prüfstelle erscheinen und eine Probe abgeben könntest, musst du deinen Anbieter darüber informieren. Denn in diesem Fall bist du wegen der Erkrankung nicht verfügbar. Außerdem musst du ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Ob die Tage, in denen du krankgeschrieben bist, als Fehltage angerechnet werden, hängt vom Anbieter ab.
Hast du schon einen Kontrolltermin bekommen und erkrankst dann, brauchst du eine ärztliche Bestätigung, dass du bereits an dem Tag, an dem dir dein Anbieter den Untersuchungstermin mitgeteilt hat, krank warst. Zusätzlich muss der Arzt bescheinigen, dass du nicht in der Lage warst, den Weg anzutreten.
Urlaub und berufliche Reisen
Steht eine Reise an, musst du den Anbieter meist spätestens drei Werktage vorher informieren. Ob es sich um einen privaten Urlaub, eine dienstliche Reise oder eine auswärtige Beschäftigung handelt, spielt keine Rolle. Je nach Anbieter genügt ein kurzer Anruf, teilweise ist aber auch eine schriftliche Mitteilung notwendig.
Ist der Anbieter informiert, kann er deine Reise bei der Terminvergabe berücksichtigen. Die Tage deiner Abwesenheit werden zwar notiert. Doch wenn du einfach wegfährst, ohne Bescheid zu geben, und bestellt dich der Anbieter ausgerechnet dann zu einem Kontrolltermin ein, würdest du unentschuldigt fehlen.
Sonstige Fehlzeiten
Bei einem Abstinenzprogramm ist die Zeit, in der du abwesend oder nicht verfügbar sein darfst, begrenzt. Dabei bezieht sich die Begrenzung einerseits auf die Anzahl der Tage am Stück und andererseits auf die Dauer insgesamt.
Die genauen Regelungen stehen in deinem Vertrag. Meistens ist es aber so, dass du in den beiden ersten Wochen des Programms gar nicht und in den letzten sechs Wochen maximal sieben Tage am Stück fehlen darfst. Ansonsten hängt es von der Dauer des Abstinenzprogramms ab, wie viele Tage am Stück und wie viele Tage insgesamt du nicht verfügbar sein musst.
Beachte aber, dass nicht nur Urlaubs- und Dienstreisen zur Abwesenheit zählen. Viele Anbieter rechnen auch beruflich bedingte Abwesenheiten und Krankheitstage an. Bist du über einen längeren Zeitraum hinweg nicht da, zum Beispiel weil du auf Montage bist oder nach einem Unfall in Reha musst, kannst du oft mit dem Anbieter vereinbaren, dass du Urintests durch eine Haaranalyse ersetzt. Dadurch wäre dein Abstinenzprogramm nicht gefährdet.
Wann wird das Abstinenzprogramm abgebrochen?
Die Regelungen, wann und wie du dich beim Anbieter abmelden musst, scheinen auf den ersten Blick recht streng. Dazu musst du aber wissen, dass der Anbieter belastbare Belege erstellt, die den Kontrollzeitraum lückenlos dokumentieren sollen. Außerdem müssen die Nachweise den verbindlich definierten Richtlinien entsprechen, damit sie für die Beurteilung der Fahreignung verwendet werden dürfen.
Gibt es Vorkommnisse, die die ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen, wird das Abstinenzprogramm abgebrochen. Die Gründe, die zu einem sofortigen Abbruch führen, sind im Vertrag geregelt und können je nach Anbieter unterschiedlich sein. Üblicherweise bricht der Anbieter das Abstinenzprogramm aber ab, wenn
- du einen Kontrolltermin unentschuldigt versäumst.
- du mehr als zwei Kontrolltermine verschiebst oder nicht wahrnimmst, auch wenn du dich ordnungsgemäß abgemeldet und ein Attest oder einen anderen Nachweis eingereicht hast.
- der maximal zulässige Zeitraum für Nichtverfügbarkeit überschritten ist.
- ein Befund positiv ausfällt.
- eine Probe manipuliert war. Das kann auch der Fall sein, wenn du eine Haaranalyse durchführen lässt und dem Anbieter verschweigst, dass deine Haare kosmetisch behandelt sind.
- zwei Urinproben zu stark verwässert sind, ohne dass es dafür eine schlüssige Erklärung gibt, die der Arzt im Labor überprüfen kann.
Dass nicht nur ein unentschuldigt verpasster Termin, sondern auch ordnungsgemäß verschobene Termine dazu führen können, dass dein Abstinenzprogramm abgebrochen wird, ergibt sich aus den Richtlinien. Denn zum einen könntest du vor allem bei Urintests auf diese Weise Einfluss auf die Zeitpunkte der Kontrollen nehmen. Zum anderen können verschobene Untersuchungen zur Folge haben, dass deine Abstinenz nicht mehr lückenlos belegt ist.
Wie geht es weiter, wenn dein Abstinenzprogramm abgebrochen wurde?
Über jede entnommene Probe erstellt der Anbieter einen Befundbericht. Dabei sind die Befunde meist durchgehend nummeriert. Ob du diese Befunde einsehen kannst oder die Ergebnisse erst zum Schluss erfährst, ist je nach Anbieter verschieden.
Ist das Abstinenzprogramm ordnungsgemäß beendet, fertigt der Anbieter einen Abschlussbericht an. Darin nennt er die Einzelbefunde und erläutert die angewendeten Messmethoden samt Normwerten. Außerdem steht in dem Bericht, ob es im Kontrollzeitraum irgendwelche Vorkommnisse gab. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass eine Urinprobe stark verwässert war oder es bei einem Wert eine begründete Abweichung gab. Auch verschobene Termine, Krankheitstage und Urlaubszeiten sind im Abschlussbericht aufgeführt.
Der Abschlussbericht ist ein Gutachten, das du bei der MPU vorlegen kannst, um deine Abstinenz nachzuweisen. Ist die MPU erfolgreich verlaufen, wird das Gutachten vom Abstinenzprogramm zusammen mit dem MPU-Gutachten in deine Führerscheinakte aufgenommen.
Hat der Anbieter dein Abstinenzprogramm abgebrochen, bekommst du keinen Abschlussbericht. Stattdessen informiert dich der Anbieter schriftlich darüber, dass und warum es zum Abbruch kam.
Du solltest darauf achten, die Regeln einzuhalten. Musst du nach einem Abbruch des Abstinenzprogramms von vorne beginnen, hast du in die bisherigen Proben umsonst Zeit und Geld investiert. Außerdem dauert es länger, bis du zur MPU antreten kannst und deinen Führerschein wiederbekommst.
Und wenn du selbst das Programm abbrechen willst?
Nicht nur der Anbieter kann das Abstinenzprogramm abbrechen, sondern auch du. Dafür musst du den Vertrag kündigen. Das ist durch ein formloses Schreiben, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite des Anbieters möglich. Hattest du bis dahin noch keine Probe abgegeben, wird mitunter eine Bearbeitungsgebühr fällig. Ansonsten musst du nur die bis dahin erhobenen Befunde bezahlen.
Bevor du das Programm abbrichst, solltest du aber bedenken, dass du den Abschlussbericht brauchst, wenn du zur MPU antreten willst. Wechselst du zu einem anderen Anbieter, beginnst du von vorne und verlierst dadurch Zeit. Bist du über einen längeren Zeitraum abwesend, solltest du nachfragen, ob du das Abstinenzprogramm an einem anderen Standort fortführen kannst.
Abstinenzprogramm abgebrochen – Fazit
Musst du im Rahmen deiner MPU nachweisen, dass du auf Alkohol oder Drogen verzichtest, durchläufst du ein Programm, das üblicherweise ein halbes oder ein ganzes Jahr dauert. In diesem Zeitraum gibst du mehrere Urin- oder Haarproben ab. Auffälligkeiten oder bestimmte Vorkommnisse können dazu führen, dass dein Abstinenzprogramm abgebrochen wird. Aus welchen Gründen ein Abbruch erfolgt, ist in den Vertragsbedingungen genau geregelt. Nach einem Abbruch kannst du jederzeit ein neues Kontrollprogramm starten, beginnst dann aber wieder ganz von vorne.