Das MPU-Gutachten ist der schriftliche Bericht einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über Ihre medizinisch-psychologische Untersuchung. Es beantwortet die Frage, die die Fahrerlaubnisbehörde in ihrer Anordnung gestellt hat, und endet mit einem von drei Ergebnissen: Die Zweifel an Ihrer Fahreignung sind ausgeräumt, sie bestehen fort, oder der Gutachter hält einen anerkannten Kurs nach § 70 FeV für die geeignete Maßnahme. Weil Sie die Begutachtungsstelle selbst beauftragen, geht das Gutachten an Sie. Über Ihre Fahrerlaubnis entscheidet danach die Behörde, nicht der Gutachter.
Welche Inhalte ein Gutachten haben muss, steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung: Anlage 4a FeV legt Grundsätze für die Untersuchung und für das schriftliche Gutachten fest. An diesen Grundsätzen können Sie Ihr eigenes Gutachten prüfen – die Prüfliste weiter unten führt Punkt für Punkt durch.
Wer erstellt das MPU-Gutachten?
Erstellt wird es von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Deren Träger – bekannt sind etwa TÜV- und DEKRA-Gesellschaften – braucht eine Anerkennung der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 66 FeV). Vorher prüft die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), ob der Träger die Anforderungen der Anlage 14 FeV erfüllt; die Anerkennung selbst spricht das Land aus und befristet sie auf höchstens zehn Jahre.
Für die Unabhängigkeit gibt es eine eigene Regel: Wer vertraglich mit Anbietern von MPU-Beratung, Betreuung oder Kursen verbunden ist oder solche Leistungen selbst anbietet, darf keine Fahreignungsbegutachtung durchführen (Anlage 4a Nr. 5 FeV). Wer Sie begutachtet, darf Sie also weder selbst vorbereitet haben noch mit Ihrem Vorbereitungsanbieter vertraglich verbunden sein.
Wie ist ein MPU-Gutachten aufgebaut?
Am Anfang steht die Fragestellung der Behörde. Sie ist der Maßstab für alles Weitere: Der Gutachter hat sich an die vorgegebene Frage zu halten und untersucht anlassbezogen, auf Grundlage der Unterlagen, die ihm die Behörde geschickt hat (Anlage 4a Nr. 1 a FeV). Eine typische Frage lautet sinngemäß, ob zu erwarten ist, dass Sie künftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden. Den genauen Wortlaut finden Sie in Ihrer Anordnung.
Danach folgt die Vorgeschichte: was in Ihrer Führerscheinakte steht und was Sie dazu angeben. Anlage 4a Nr. 2 c FeV verlangt, dass diese Vorgeschichte klar vom heutigen Befund getrennt wird. Das ist für Sie wichtig, denn so lässt sich erkennen, ob der Gutachter ein Urteil auf alte Akteninhalte stützt oder auf das, was er bei Ihnen festgestellt hat.
Der Befundteil gibt wieder, was am Untersuchungstag erhoben wurde. Welche Teile dazugehören, richtet sich nach dem Anlass. In der Regel sind das eine ärztliche Untersuchung, ein Test der Leistungsfähigkeit und ein psychologisches Gespräch; wie diese Teile ablaufen, beschreibt die Seite zum MPU-Ablauf von der Anordnung bis zum Gutachten. Untersucht wird nicht Ihre ganze Persönlichkeit, sondern nur, was für die Kraftfahreignung von Bedeutung ist (Anlage 4a Nr. 1 b FeV).
Im Bewertungsteil zieht der Gutachter Schlussfolgerungen aus den Befunden. Grundlage sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, auf die Anlage 4a FeV ausdrücklich verweist. Bei Alkohol, Cannabis und anderen Betäubungsmitteln sowie Arzneimitteln geht es dabei auch um Ihr künftiges Verhalten: ob Sie Konsum und Fahren sicher trennen, ob bei einer Abhängigkeit eine stabile Abstinenz besteht, ob ein grundlegender Einstellungswandel stattgefunden hat und ein Rückfall unwahrscheinlich ist (Anlage 4a Nr. 1 f FeV). Für Punkte- und Straftatenfälle gilt Entsprechendes für künftige Verstöße (Anlage 4a Nr. 1 g FeV).
Am Ende steht die Antwort auf die Fragestellung – das eigentliche Ergebnis.
Welche Ergebnisse kann ein MPU-Gutachten haben?
| Ergebnis | Was es aussagt | Was danach üblicherweise geschieht |
|---|---|---|
| Positiv (geeignet) | Die Zweifel der Behörde sind ausgeräumt. | Sie reichen das Gutachten ein; die Behörde entscheidet über die Fahrerlaubnis. Einzelheiten auf der Seite MPU bestanden. |
| Kursempfehlung | Die Eignung ist noch nicht gegeben, ein anerkannter Kurs nach § 70 FeV wird als geeignete Maßnahme angesehen. | Mit Zustimmung der Behörde vor Kursbeginn genügt nach dem Kurs in der Regel die Teilnahmebescheinigung statt eines neuen Gutachtens (§ 11 Abs. 10 FeV). |
| Negativ (nicht geeignet) | Die Zweifel bestehen fort. | Sie entscheiden, ob Sie das Gutachten einreichen; zur Wiederholung siehe MPU wiederholen. |
Die Kursempfehlung hat Bedingungen, die oft übersehen werden. Der Kurs muss nach § 70 FeV anerkannt sein, Sie dürfen keine Fahrerlaubnis besitzen, und die Behörde muss der Teilnahme zugestimmt haben, bevor der Kurs beginnt (§ 11 Abs. 10 FeV). Wurde das Gutachten nach einer Entziehung wegen acht oder mehr Punkten (§ 4 Abs. 10 Satz 4 StVG) oder in den Fällen des § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet, gilt dieser Weg nicht.
Wer bekommt das Gutachten, und müssen Sie es der Führerscheinstelle vorlegen?
Die Behörde schickt der Begutachtungsstelle die Fragen und Ihre Akte, den Auftrag erteilen aber Sie (§ 11 Abs. 6 FeV). Den fertigen Bericht bringen Sie anschließend selbst bei, und zwar innerhalb der Frist, die die Behörde in der Anordnung gesetzt hat. Gezwungen werden Sie dazu nicht. Die Folge regelt jedoch § 11 Abs. 8 FeV: Legen Sie es nicht fristgerecht vor, darf die Behörde auf Ihre Nichteignung schließen. Auf diese Folge muss die Anordnung hinweisen.
Für ein negatives Gutachten heißt das: Zurückhalten verhindert nicht, dass die Behörde entscheidet, es verhindert nur, dass der Gutachtentext in die Entscheidung eingeht. Ob in Ihrer Lage eine Rücknahme des Antrags oder ein späterer neuer Anlauf sinnvoller ist, sollten Sie vor Ablauf der Frist mit der Behörde oder anwaltlich klären.
Was macht die Fahrerlaubnisbehörde mit dem Gutachten?
Die Behörde hat die Fragestellung formuliert, und sie wertet die Antwort aus. Das Gutachten ist ihre Entscheidungsgrundlage, die Entscheidung über Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis trifft sie selbst. Darum prüft sie, ob der Bericht die gestellten Fragen vollständig beantwortet und schlüssig begründet ist – dieselben Maßstäbe, die Sie mit der Prüfliste unten anlegen können. Sind Sie nur bedingt geeignet, kann die Behörde die Fahrerlaubnis beschränken oder mit Auflagen erteilen (§ 23 Abs. 2 FeV); dazu mehr auf der Seite MPU bestanden.
Woran erkennen Sie ein ordnungsgemäßes Gutachten?
Anlage 4a Nr. 2 FeV verlangt drei Eigenschaften. Das Gutachten muss in allgemeinverständlicher Sprache geschrieben sein. Es muss nachvollziehbar sein: alle wesentlichen Befunde wiedergeben und die Schlussfolgerungen darstellen, die zum Ergebnis führen. Und es muss nachprüfbar sein: die Untersuchungsverfahren nennen, aus denen die Befunde stammen, und die Quellen, wenn Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnissen beruhen. Die wissenschaftlichen Grundlagen der Verfahren muss es nicht im Einzelnen erläutern.
Prüfliste für Ihr Gutachten – haken Sie ab, was zutrifft:
0 von 8 Punkten abgehakt.
Fehlt Ihrer Ansicht nach Wesentliches, ist das erste Gespräch das mit der Begutachtungsstelle, die ihren Bericht erläutern kann. Welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt – vom Zweitgutachten bis zum Obergutachten – und warum sich das Gutachten selbst nicht wie ein Bescheid anfechten lässt, erklärt die Seite MPU-Gutachten anfechten.
Wie lange dauert es bis zum MPU-Gutachten?
Eine Frist, innerhalb der die Begutachtungsstelle ihren Bericht fertigstellen muss, enthält die FeV nicht. Wann Sie es voraussichtlich bekommen, sagt Ihnen die Begutachtungsstelle; fragen Sie am Untersuchungstag danach. Planen Sie dabei die Frist der Behörde mit ein: Wird es knapp, beantragen Sie bei der Behörde eine Verlängerung, möglichst bevor die Frist abläuft: Behördlich gesetzte Fristen können verlängert werden (§ 31 Abs. 7 VwVfG und die gleichlautenden Landesgesetze), einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Wie lange die schriftliche Ausarbeitung dauert, hängt auch davon ab, wie umfangreich die Befundlage ist.
Gibt es ein Muster für ein positives MPU-Gutachten?
Ein amtliches Muster gibt es nicht. Anlage 4a Nr. 2 b FeV sagt sogar ausdrücklich, dass sich der Umfang nach der Befundlage richtet: Bei eindeutigen Befunden fällt das Gutachten knapper aus, bei komplizierten ausführlicher. Zwei positive Ergebnisse können deshalb sehr unterschiedlich ausformuliert sein. Was Sie als Vorlage nutzen können, sind die Bausteine in der Grafik oben und die Prüfliste.
Ein fertig formuliertes positives Gutachten, das ohne Untersuchung zu haben sein soll, ist eine Fälschung. Warum das strafbar ist und auffliegt, steht auf der Seite zum gefälschten MPU-Gutachten.
MPU-Gutachten oder ärztliches Gutachten?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch nur ein ärztliches Gutachten verlangen (§ 11 Abs. 2 FeV). Das klärt medizinische Fragen, etwa ob eine Erkrankung das sichere Fahren beeinträchtigt, und wird von einem Arzt erstellt. Die MPU nach § 11 Abs. 3 FeV verbindet ärztliche und psychologische Untersuchung und fragt zusätzlich nach Ihrem künftigen Verhalten. Welche Art Gutachten Sie beibringen müssen, steht in Ihrer Anordnung. Die Abgrenzung im Einzelnen erklärt die Seite zum Unterschied zwischen medizinisch-psychologischem Gutachten und MPU.
Mit diesem Selbsttest prüfen Sie, wie gut Sie die Grundlagen der Begutachtung schon kennen:
MPU Online Test
Fundstellen
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, mit Verweis auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- § 11 FeV – Anordnung, Fragestellung, Auftrag, Frist (Abs. 6), Folge der Nichtvorlage (Abs. 8), Kurs statt Gutachten (Abs. 10)
- § 66 FeV – Anerkennung der Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
- § 70 FeV – Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
- § 23 FeV – Beschränkungen und Auflagen (Abs. 2)
- § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem (Abs. 10 Satz 4)
- § 31 VwVfG – Fristen (Abs. 7)
Geprüft am 24.10.2026 gegen den Wortlaut von FeV, StVG und VwVfG. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der aktuelle Normtext und Ihre Anordnung.
Letzte inhaltliche Prüfung: 24. Oktober 2026
Methodik und was wir ausdrücklich nicht behaupten →
Ömer Bekar ist Performance-Marketing-Manager und SEO-Spezialist aus Bremen. Seit 2006 arbeitet er im Suchmaschinenmarketing und hat vier Führungsrollen als Head of SEO beziehungsweise Head of Performance Marketing verantwortet, inhouse wie auf Agenturseite, zuletzt für die Sit&Watch Media Group und Best Placed Media. Parallel konzipiert und betreibt er seit 2006 digitale Eignungsauswahlverfahren und Vorbereitungsportale für Behörden, Unternehmen und Bewerber, darunter polizeitest.de, bundeswehrtest.de und einstellungstest.de. Die technische Umsetzung übernimmt er selbst, von der Testplattform und der Auswertung bis zu strukturierten Daten und Tracking. Die fachliche Prüfung der Testinhalte liegt bei Diagnostikerinnen und erfahrenen Praktikern.