Einen festen Fragenkatalog gibt es bei der MPU nicht. Anlage 4a FeV verpflichtet den Gutachter, anlassbezogen zu untersuchen und sich an die Fragestellung zu halten, die ihm die Fahrerlaubnisbehörde vorgegeben hat – die Fragen entstehen also aus deiner Akte und aus dem Gesprächsverlauf. Regelmäßig geht es um vier Bereiche: deine Fahrpraxis, den Tattag und seine Ursachen, was sich seither geändert hat, und den konkreten Anlass. Bewertet wird nicht die einzelne Antwort, sondern ob daraus ein stimmiges Gesamtbild entsteht.

Beispielfragen helfen dir bei der Vorbereitung auf die MPU.
Warum es keinen Fragenkatalog geben kann
Anlage 4a FeV setzt den Rahmen für jede Begutachtung, und dieser Rahmen schließt eine feste Frageliste aus. Dort steht, dass die Untersuchung anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen vorzunehmen ist und dass der Gutachter sich an die vorgegebene Fragestellung zu halten hat. Ebenfalls dort: Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte Persönlichkeit, sondern nur das, was für die Kraftfahreignung Bedeutung hat.
Weil damit deine Akte den Gesprächsstoff bestimmt, unterscheidet sich jede Untersuchung von der nächsten – selbst bei gleichem Delikt. Zwei Menschen mit derselben Promillezahl bringen unterschiedliche Vorgeschichten mit, und genau diese Unterschiede sind das, was der Gutachter beurteilen soll. Welche Frage die Behörde konkret gestellt hat, steht übrigens in deinem Anordnungsschreiben; die Fragestellung entscheidet darüber, worauf sich die ganze Untersuchung richtet.
Wie der Gutachter aus dieser Fragestellung ein Urteil bildet, ist ebenfalls nicht seinem Gefühl überlassen. Dafür gibt es die Beurteilungskriterien, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Maßgeblich ist die 5. Auflage, die Anfang März 2026 erschienen ist. Anlass für die Neuauflage nach nur gut drei Jahren waren die verkehrsrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz vom 27. März 2024.
Die vier Bereiche, um die es immer geht
So unterschiedlich die Gespräche verlaufen: Der Gutachter arbeitet sich von deiner Vorgeschichte zur Prognose vor. Die Reihenfolge kann wechseln, die vier Bereiche kommen praktisch immer vor.
Der letzte Kasten ist der entscheidende. Anlage 4a FeV formuliert ausdrücklich, dass eine Fahrerlaubnis nur erteilt werden kann, wenn sich ein grundlegender Wandel in der Einstellung vollzogen hat und Bedingungen vorhanden sind, die einen Rückfall als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Reue allein und der Vorsatz, es künftig besser zu machen, erfüllen das nicht.
Frage-Antwort-Trainer: fünf Fragen, die regelmäßig kommen
Lies die Frage, formuliere deine Antwort laut aus – nicht im Kopf – und decke erst danach auf, worauf der Gutachter dabei achtet. Musterantworten stehen hier bewusst nicht. Eine auswendig gelernte Antwort ist im Gespräch das Erste, was auffällt, und sie passt ohnehin nie auf deinen Fall.
1. „Was ist Ihr Ziel für die heutige Untersuchung?“
- Ob dein Ziel der Führerschein ist oder das Ausräumen der Eignungszweifel. Nur das Zweite ist die Frage, die die Behörde gestellt hat.
- Ob du weißt, welche Fragestellung in deinem Anordnungsschreiben steht.
- Ob dein Ziel auch dann noch trägt, wenn das Gutachten negativ ausfällt.
2. „Wie ist es zu dem Delikt gekommen?“
- Ob du den Ablauf ohne Beschönigung schilderst. Der Vorgang liegt ihm als Akte vor.
- Vor allem das Warum. „Ich weiß selbst nicht, was mich geritten hat“ ist die Antwort, die am wenigsten trägt – du hast dich damals entschieden, also gab es Gründe.
- Ob du deine damaligen Denkmuster benennen kannst statt nur äußere Umstände.
3. „Welche Konsequenzen haben Sie aus dem Vorfall gezogen?“
- Ob du gesetzliche Folgen von eigenen Konsequenzen unterscheidest. Entzug, Bußgeld und Punkte hast du nicht gezogen, die hast du bekommen.
- Woran du angesetzt hast, um die Ursache abzustellen.
- Ob diese Konsequenz zu der Ursache passt, die du eben bei Frage 2 genannt hast.
4. „Was hat sich seit dem Entzug der Fahrerlaubnis verändert?“
- Ob du konkrete Maßnahmen nennst und nicht nur Vorsätze.
- Ob die Änderung an dir liegt oder nur an den Umständen. Ein Jobwechsel schützt nicht vor demselben Muster im nächsten Job.
- Ob damit Bedingungen entstanden sind, die einen Rückfall unwahrscheinlich machen – genau diese Formulierung steht in Anlage 4a FeV.
5. „Haben Sie professionelle Hilfe in Anspruch genommen?“
- Was dir die Unterstützung gebracht hat. Die Bescheinigung allein ist kein Ergebnis und garantiert kein positives Gutachten.
- Ob du dieselben Einsichten auch ohne Kurs benennen kannst. Professionelle Hilfe ist keine Pflicht.
- Ob deine Schilderung zu deinen Angaben im Fragebogen passt.
Die Fragen sind Beispiele, keine Vorlage. Wenn dir zu einer Frage nur eine Antwort einfällt, die gut klingen soll, ist das das eigentliche Ergebnis der Übung – an dieser Stelle fehlt die Aufarbeitung, nicht die Formulierung.
Vor dem Gespräch: der Fragebogen
Einen Fragenkatalog gibt es bei der MPU doch – nur nicht dort, wo ihn die meisten vermuten. Bevor die Begutachtung beginnt, füllst du einen mehrseitigen Bogen aus: persönliche Daten, Lebenssituation, Biografie, Gesundheit, Konsumverhalten, Fahrverhalten und Fragen zum Anlass. Die Fragen sind nicht schwer, oft genügen Stichworte oder ein Kreuz. Einheitlich sind die Bogen übrigens nicht; jede Begutachtungsstelle hat ihren eigenen.
Entscheidend ist die Vollständigkeit und die Wahrheit, denn der Fragebogen strukturiert die folgenden Untersuchungen vor. Widersprüche zwischen deinen Angaben dort und deinen Aussagen im Gespräch fällt der Gutachter nicht unter den Tisch – nach Anlage 4a FeV sind über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen.
Danach durchläufst du die drei Teile jeder MPU: die ärztliche Untersuchung, den Leistungstest am Computer und das psychologische Untersuchungsgespräch. Nur der letzte Teil ist der, um den es auf dieser Seite geht.
Die Fragen im Gespräch, nach Bereichen
Fahrpraxis und Vorgeschichte
Seit wann hast du den Führerschein, welche Strecken fährst du überwiegend, wie viele Kilometer im Jahr, was war die längste Fahrt. Überprüfen kann der Gutachter das meist nicht, und darum geht es auch nicht. Er sieht an der Antwort, ob du dich mit deinem Fahren überhaupt befasst hast. Wer hier lange überlegen muss, hat das erkennbar nicht getan.
Tattag und Delikt
Hier geht es um den Vorfall selbst, meist in Warum-Form: „Weshalb sind Sie heute hier?“, „Wieso haben Sie sich hinters Steuer gesetzt?“ Ja-oder-Nein-Fragen sind selten, weil sie nichts hergeben. Der Gutachter will die Kette hinter der Entscheidung sehen, nicht das Ergebnis – das kennt er aus der Akte.
Verhaltensänderung
Was hat sich seither verändert, was ist heute anders, welche Strategien hast du in deinen Alltag eingebaut, was hätte passieren können, wenn du so weitergemacht hättest. Anlage 4a FeV verlangt hier keinen guten Vorsatz, sondern einen grundlegenden Wandel der Einstellung.
Anlassbezogene Fragen
Bei Alkohol und Drogen geht es um den Konsum: wann er begann, wie er sich entwickelt hat, wie du die Zeit ohne Fahrerlaubnis erlebt hast, welche Situationen für dich riskant sind und wie du ihnen begegnest. Bei Alkohol- oder Cannabismissbrauch ohne Abhängigkeit nennt Anlage 4a FeV das Prüfziel ausdrücklich: ob du Konsum und Fahren zuverlässig voneinander trennen kannst. Lag eine Abhängigkeit vor, muss sich die Untersuchung auf eine stabile Abstinenz erstrecken. Bei Punkten geht es entsprechend um Art und Häufigkeit der Verstöße.
Worauf es bei deinen Antworten ankommt
Ehrlichkeit ist die Grundlage, aber sie allein reicht nicht. Vor Gericht geht es um die Wahrheitsfindung; bei der MPU steht der Sachverhalt bereits in deiner Akte. Die Aufgabe des Gutachters ist eine andere: einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass sich das Verhalten wiederholt.
Daraus folgt dreierlei. Erstens müssen deine Aussagen zum Vorfall passen. Wer mit einem hohen Blutalkoholwert angehalten wurde und bei zwei Gläsern Wein bleibt, untergräbt seine Glaubwürdigkeit an einer Stelle, an der sie medizinisch nachprüfbar ist. Zweitens zählt das Gesamtbild, nicht die Einzelantwort – es gibt keine Punkte pro Frage. Drittens bringen dich pauschale Antworten nicht weiter, weil sie über deinen Fall nichts aussagen.
Hilfreich ist, in jeder Antwort drei Ebenen zu verbinden:
- Reflexion: Du hast dein Verhalten selbstkritisch beleuchtet und die Zusammenhänge aufgearbeitet.
- Erkenntnis: Du weißt, wo die Ursachen liegen und wie sie sich entwickelt haben – und damit auch, an welcher Stelle du ansetzen kannst.
- Veränderung: Du hast Strategien, mit denen du das Rückfallrisiko klein hältst, und kannst sie benennen.
Was von Tipps und Tricks zu halten ist
In Foren und in manchen Vorbereitungsangeboten kursieren Formulierungen, mit denen sich der Gutachter angeblich überzeugen lässt. Drei Gründe sprechen dagegen. Die Gutachter in den Begutachtungsstellen sind Verkehrspsychologen, die nichts anderes tun als Fahreignung zu beurteilen. Ihre Urteilsbildung folgt den Beurteilungskriterien und nicht dem Bauchgefühl, das heißt: eine gut klingende Antwort ohne Substanz erfüllt kein Kriterium. Und weil die Fragen aus deiner Akte entstehen, kannst du vorher gar nicht wissen, worauf du eine Antwort zurechtlegen müsstest.
Dazu kommt der einfache Punkt, dass jede vorbereitete Antwort eine Nachfrage nach sich zieht. Der Gutachter hakt gezielt ein. Spätestens bei der zweiten oder dritten Nachfrage ist erkennbar, ob hinter einer Aussage etwas steht.
Wie viele Fragen es werden
Das lässt sich nicht sagen. Der Gutachter spricht die Themen an, die er braucht, um die behördliche Fragestellung zu beantworten. Antwortest du ausführlich und nachvollziehbar, kommt er mit weniger Nachfragen aus. Umgekehrt gilt: Wer seine Antworten sichtbar in die Länge zieht, löst Nachfragen aus statt sie zu vermeiden.
Fazit
Einen Katalog, den du durcharbeiten könntest, gibt es nicht – und zwar nicht aus Geheimniskrämerei, sondern weil Anlage 4a FeV eine anlassbezogene Untersuchung entlang deiner Akte verlangt. Was es gibt, sind wiederkehrende Themen. Nutze Beispielfragen deshalb so, wie der Trainer oben es vorschlägt: als Anlass, deine eigene Antwort einmal auszusprechen und zu prüfen, ob sie trägt.
Lege dir höchstens Stichworte zurecht, lerne nichts auswendig, übernimm keine Musterantworten. Für ein positives Gutachten ist entscheidend, dass ein stimmiges Bild entsteht, in dem Ursache, Konsequenz und heutige Situation zusammenpassen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite beruhen auf den folgenden Quellen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut der Norm; im Einzelfall entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- § 11 FeV – Eignungszweifel und Anordnung von Gutachten
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten – anlassbezogene Untersuchung, Bindung an die behördliche Fragestellung, Trennungsvermögen, grundlegender Einstellungswandel
- DGVP: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien – 5. Auflage, erschienen Anfang März 2026; Anlass der Neuauflage waren die verkehrsrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz vom 27.03.2024
Letzte inhaltliche Prüfung: 7. Oktober 2026
Methodik und was wir ausdrücklich nicht behaupten →
Ömer Bekar ist Performance-Marketing-Manager und SEO-Spezialist aus Bremen. Seit 2006 arbeitet er im Suchmaschinenmarketing und hat vier Führungsrollen als Head of SEO beziehungsweise Head of Performance Marketing verantwortet, inhouse wie auf Agenturseite, zuletzt für die Sit&Watch Media Group und Best Placed Media. Parallel konzipiert und betreibt er seit 2006 digitale Eignungsauswahlverfahren und Vorbereitungsportale für Behörden, Unternehmen und Bewerber, darunter polizeitest.de, bundeswehrtest.de und einstellungstest.de. Die technische Umsetzung übernimmt er selbst, von der Testplattform und der Auswertung bis zu strukturierten Daten und Tracking. Die fachliche Prüfung der Testinhalte liegt bei Diagnostikerinnen und erfahrenen Praktikern.