Geblitzt nach MPU? Das droht dir jetzt!

Erfahrungen & Tipps

nach MPU geblitzt

Was dir droht, wenn du nach der MPU geblitzt wurdest, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Hast du die MPU erfolgreich hinter dich gebracht, wird dein Punktestand mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf null gesetzt. In Flensburg bist du somit wieder ein unbeschriebenes Blatt. Auch eine neue, zweite Probezeit gibt es nicht. Doch wenn du erneut gegen die Verkehrsregeln verstößt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Behörde wieder eine MPU anordnet. Noch strenger sind die Regeln, wenn dir die Fahrerlaubnis während der erstmaligen Probezeit entzogen wurde.

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Die MPU soll zum einen feststellen, ob du geeignet und befähigt bist, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Zum anderen soll die Begutachtung einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass du wieder gegen die Verkehrsregeln verstößt. Anordnen kann die Behörde eine MPU grundsätzlich immer dann, wenn sie deine Kraftfahreignung begründet anzweifelt.

Doch was passiert, wenn du nach der MPU deinen Führerschein wiederhast und dann geblitzt wirst? Welche Strafen drohen überhaupt bei Geschwindigkeitsverstößen? Und was gilt, wenn du noch in der Probezeit bist? All das klären wir jetzt!

Die Regelungen rund um Tempolimits

Hältst du die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ein, riskierst du erhebliche Strafen. Je nachdem, wo du unterwegs warst und mit welchem Tempo du geblitzt wurdest, musst du mit einem Bußgeld, Punkten und sogar einem Fahrverbot rechnen. Fällst du mehrfach als Raser auf, kann auch eine MPU anstehen.

Die Höchst- und die Richtgeschwindigkeit

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind hierzulande in § 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach gilt zunächst einmal, dass du grundsätzlich nur so schnell fahren darfst, dass du dein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hast.

Daher musst du dein Tempo immer an deine persönlichen Fähigkeiten, die Eigenschaften deines Fahrzeugs und einer möglichen Ladung sowie an die Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen anpassen. Besondere Regeln gelten, wenn du bei Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter weit siehst. Dann darfst du höchstens 50 Stundenkilometer schnell fahren, sofern das überhaupt möglich ist.

Innerorts ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer begrenzt. Außerorts dürfen Autos und andere Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen maximal 100 Stundenkilometer fahren.

Auf Autobahnen gibt es kein Tempolimit. Gleiches gilt für Straßen, bei denen es für jede Fahrtrichtung mindestens zwei markierte Fahrstreifen gibt oder bei denen die Fahrtrichtungen durch einen Mittelstreifen oder eine andere bauliche Einrichtung voneinander getrennt sind. Auf solchen Straßen wird die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern empfohlen.

Maßgeblich sind aber natürlich immer die Verkehrsschilder. Wo ein Verkehrsschild die zulässige Geschwindigkeit vorgibt, musst du dich daran halten.

Manchmal gelten die Einschränkungen auch nur in bestimmten Situationen. Das ist dann mit einem Zusatzschild wie zum Beispiel „bei Nässe“ gekennzeichnet. Bei gewissen Straßentypen wie beispielsweise in verkehrsberuhigten Straßen wiederum gilt Schrittgeschwindigkeit. Unter Schrittgeschwindigkeit versteht die Rechtsprechung teilweise sieben Stundenkilometer, manchmal aber auch zehn Stundenkilometer.

Der Bußgeldbescheid

Grundsätzlich muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von drei Monaten geahndet werden. Danach greift die Verjährung für den Verstoß. Nun kann aber natürlich sein, dass du gar nicht mitbekommen hast, dass du geblitzt wurdest. In diesem Fall erfährst du erst von deinem Verstoß, wenn der sogenannte Anhörungsbogen im Briefkasten liegt.

In dem Anhörungsbogen ist die Ordnungswidrigkeit näher beschrieben. So steht darin unter anderem, wann, wo und um wie viel du zu schnell unterwegs warst. Gleichzeitig kannst du dich zum Tatvorwurf äußern. Sollten die Angaben zur Person falsch sein, musst du sie berichtigen. Zu einer Stellungnahme bist du nicht verpflichtet.

Bleibt der Tatvorwurf bestehen, schickt dir die Behörde einen Bußgeldbescheid zu. Er beinhaltet neben der Strafe aus dem Bußgeldkatalog auch die zusätzlichen Gebühren für das Verfahren. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen. Dafür hast du zwei Wochen lang Zeit. Verzichtest du auf einen Einspruch, wird der Bescheid nach Ablauf der zweiwöchigen Frist rechtskräftig und du musst die Geldbuße bezahlen.

Legst du Einspruch ein und die Behörde lehnt diesen ab, wird der Fall ans zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Das Amtsgericht entscheidet entweder per Beschluss oder setzt einen Termin für die Hauptverhandlung fest, wenn du oder die Staatsanwaltschaft einem Beschluss widersprechen. So oder so versucht das Amtsgericht aber, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dazu greift es auf Beweismittel wie das Foto vom Blitzer oder Zeugenaussagen zurück.

Die Sanktionen

Der bundesweit einheitliche Bußgeldkatalog legt die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten fest. Zu den Ordnungswidrigkeiten zählt auch zu schnelles Fahren.

Ob es bei einem Bußgeld bleibt oder ob Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot dazukommen, hängt davon ab, um wie viele Stundenkilometer du das Tempolimit überschritten hast. Außerdem spielt eine Rolle, ob sich der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts ereignete. Und beim Fahrverbot fällt auch ins Gewicht, ob es sich um den ersten Verstoß handelt oder ob du innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal geblitzt wurdest.

In der folgenden Tabelle haben wir die Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen für dich aufgelistet.

Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts Außerorts
Bis 10 km/h 30 € 20 €
11 – 15 km/h 50 € 40 €
16 – 20 km/h 70 € 60 €
21 – 25 km/h 115 €, 1 Punkt 100 €, 1 Punkte
26 – 30 km/h 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot* 150 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
31 – 40 km/h 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 200 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
41 – 50 km/h 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61 – 70 km/h 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

* Das Fahrverbot wird verhängt, wenn du innerhalb eines Jahres, nachdem der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum zweiten Mal um mehr als 25 Stundenkilometer überschreitest.

Die Regeln in der Probezeit

Erwirbst du erstmalig eine Fahrerlaubnis, erteilt dir die Behörde den Führerschein auf Probe. Ausgenommen sind nur die Führerscheinklassen AM, L und T. In allen anderen Klassen gilt die Probezeit. Wie alt du bist, wenn du den Führerschein machst, spielt keine Rolle. Auch wenn du den Führerschein mit 30 oder 40 machst, startest du deine Teilnahme am Straßenverkehr also mit einem Führerschein auf Probe.

Verstößt du während deiner Probezeit gegen die Verkehrsregeln, drohen nicht nur Bußgelder und Punkte. Je nach Schwere des Verstoßes können weitere Maßnahmen dazukommen. Diese können zum Beispiel vorsehen, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst oder dass sich deine Probezeit verlängert.

Regulär dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt, wenn dir die Behörde die Fahrerlaubnis erteilt. Normalerweise ist das der Fall, wenn du deinen Führerschein in Empfang nimmst. Bekommst du anstelle des Führerscheins eine Prüfbescheinigung, die nur im Inland gültig ist, startet die Probezeit mit der Aushändigung dieses Dokuments. Dieser Fall betrifft in erster Linie das begleitete Fahren ab 17. Die Regelungen zur Probezeit finden sich in § 2a StVO.

Verkehrsverstöße während der Probezeit

Ordnungswidrigkeiten und verkehrsrechtliche Straftaten werden in zwei Gruppen eingeteilt. Je nachdem, wie schwerwiegend die Verstöße sind, erfolgt eine Unterscheidung zwischen der Gruppe A und der Gruppe B.

A-Verstöße sind so schwerwiegend, dass sie nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem oder mehreren Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Vielmehr musst du auch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Außerdem verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre, sodass sie dann insgesamt vier Jahre beträgt. In die Gruppe der A-Verstöße gehören zum Beispiel:

  • Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit um mehr als 21 Stundenkilometer
  • zu geringer Abstand zum Vordermann
  • Überholen von rechts
  • Handynutzung während der Fahrt
  • Überfahren einer roten Ampel

Daneben fallen auch verschiedene Straftaten in die Gruppe der A-Verstöße, so zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder eine fahrlässige Körperverletzung.

B-Verstöße sind weniger schwerwiegend. Deshalb werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß eingestuft. Bleibt es bei einem B-Verstoß, hat er keine Auswirkungen auf deine Probezeit. Erst wenn der zweite B-Verstoß dazukommt, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an.

Zu den B-Verstößen gehört zum Beispiel, wenn du mit abgefahrenen Reifen unterwegs bist oder die Hauptuntersuchung für dein Fahrzeug seit mehr als acht Monaten abgelaufen ist. Auch wenn du Kinder im Auto mitnimmst, ohne sie vorschriftsmäßig zu sichern, liegt ein B-Verstoß vor.

Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Verstoßes. Wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, ist unerheblich. Es zählt also immer der Tag, an dem du die Tat begangen hast. Fällt der Tattag in die Probezeit, musst du mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen, auch wenn die ursprünglichen zwei Jahre deiner Probezeit zwischenzeitlich vorbei sind und die Behörde sich erst danach bei dir meldet.

Sanktionen in drei Stufen

Begehst du innerhalb deiner Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, verhängt die Behörde zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten in Flensburg bestimmte Maßnahmen, die sich auf die Probezeit und deine Fahrerlaubnis auswirken. Dabei sieht das System Sanktionen in drei Stufen vor:

  • Stufe 1: Ein A- oder zwei B-Verstöße haben zur Folge, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Außerdem verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre.
  • Stufe 2: Hast du am Aufbauseminar teilgenommen und begehst innerhalb der jetzt verlängerten Probezeit erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, bekommst du eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird dir nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Beratung ist aber freiwillig.
  • Stufe 3: Ist die zweimonatige Frist abgelaufen und kommt es wieder zu einem A- oder zwei B-Verstößen, entzieht dir die Behörde die Fahrerlaubnis.

Ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, setzt sie dir für die Teilnahme eine Frist. Üblicherweise beläuft sich diese Frist auf zwei Monate. Legst du den Nachweis über deine Kursteilnahme innerhalb der Frist nicht vor, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie darf dir erst dann wieder neu erteilt werden, wenn du die Bescheinigung eingereicht hast.

Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit

Bist du mit deinem Führerschein auf Probe zu schnell unterwegs und wirst geblitzt, kann deine rasante Fahrt weitreichende Folgen haben. Maßgeblich ist, um wie viel du die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hast. Warst du um maximal 20 Stundenkilometer zu schnell, wird nur ein Bußgeld fällig.

Ab 21 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho handelt es sich um einen A-Verstoß. Deshalb verlängert sich deine Probezeit um zwei Jahre und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Zusätzlich dazu fällt das Strafmaß aus dem Bußgeldkatalog an, das je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot vorsieht.

Ist dir das Ganze keine Lehre und es kommt zu weiteren Verstößen, greifen die Sanktionen aus dem dreistufigen System. Eine besondere Regelung gilt, wenn du mit deinem Auto einen Anhänger ziehst. In diesem Fall liegt nämlich schon ein A-Verstoß vor, wenn du erlaubte Geschwindigkeit um 16 Stundenkilometer überschreitest.

Was ist, wenn ich nach der MPU geblitzt werde?

Hat dir die Behörde nach einer erfolgreichen MPU wieder eine Fahrerlaubnis erteilt, beginnt für dich keine neue Probezeit. Denn die Probezeit gibt es nur, wenn du zum ersten Mal deinen Führerschein machst. Hattest du vorher schon seit mehreren Jahren einen Führerschein, ist die Probezeit kein Thema. Denn sie durchläufst du immer nur einmal vollständig.

Etwas anders sieht es aus, wenn dir die Fahrerlaubnis noch während der ersten (oder verlängerten) Probezeit entzogen wird. In diesem Fall läuft die Probezeit nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiter. Auch hier beginnt die Probezeit aber nicht wieder ganz von vorne, sondern sie erstreckt sich nur über die noch offene Restzeit.

Deine Punkte, die im Fahreignungsregister eingetragen sind, werden nach der bestandenen MPU mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelöscht. Dein Punktekonto weist damit also keine Punkte auf.

Wirst du nun geblitzt und handelt es sich tatsächlich nur um einen einmaligen Tempoverstoß, wird es wahrscheinlich bei dem Strafmaß bleiben, das der Bußgeldkatalog vorsieht. Es ist eher nicht zu erwarten, dass die Behörde eine MPU anordnet.

Ein Restrisiko bleibt

Allerdings solltest du dich nicht in zu großer Sicherheit wiegen. Denn die Anordnung der MPU liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde. Und gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) kann sie ein MPU-Gutachten verlangen, wenn du erheblich oder wiederholt gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften verstoßen hast.

Dass dir die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen wurde, weiß die Behörde, weil dieser Fakt einige Jahre lang in deiner Akte gespeichert bleibt. Fällst du weiterhin durch kleinere und größere Verstöße auf, können bei der Behörde berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung aufkommen. Dann kann sie eine MPU anordnen, selbst du für die einzelnen Verstöße gar keine Punkte bekommen würdest oder von acht Punkten weit entfernt bist.

Ein weiterer Aspekt ist, warum du bei der MPU warst. Waren zum Beispiel wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder ein illegales Autorennen der Untersuchungsanlass deiner MPU und wirst du kurz darauf wieder geblitzt, kann es kritisch werden. Auch eine Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen kann dir zum Verhängnis werden.

Vermutet der zuständige Sachbearbeiter anhand der Aktenlage einen Zusammenhang, hättest du durch den erneuten Verstoß das positive Ergebnis deiner MPU selbst widerlegt. Eine erneute Begutachtung kann dann durchaus begründet erscheinen.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass es sich bei der Anordnung der MPU um keinen eigenständigen Verwaltungsakt handelt. Aus diesem Grund kannst du dagegen gerichtlich nicht vorgehen. Besser ist deshalb, du lässt es erst gar nicht so weit kommen.

Geblitzt nach der MPU – Fazit

Erteilt dir die Behörde nach bestandener MPU eine neue Fahrerlaubnis, ist dein Punktekonto in Flensburg leer. Auch eine erneute Probezeit gibt es nicht. Du kannst also wieder als unbescholtener Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen.

Wirst du nach der MPU geblitzt, wird wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer der Bußgeldkatalog angewendet. Und solange du wirklich nur zu schnell warst und kein anderer Tatbestand dazukommt, musst du nicht befürchten, dass dir die Fahrerlaubnis wieder entzogen und erneut eine MPU fällig wird.

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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