Was ist Fahrerflucht und wann droht eine MPU wegen Unfallflucht?

Allgemein

Fahrerflucht MPU

Fahrerflucht kann eine MPU nach sich ziehen.

Wer sich nach einem Verkehrsunfall einfach vom Unfallort entfernt, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Und dieses Verhalten ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Vielmehr ist damit ein Straftatbestand erfüllt, der mit einer Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet wird. Zusätzlich dazu droht ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Alkohol am Steuer, Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder zu viele Punkte in Flensburg sind typische Gründe für die Anordnung einer MPU. Doch was ist bei Fahrerflucht? Musst du mit einer MPU rechnen, wenn du Fahrerflucht begangen hast? Wann ist dieser Tatbestand überhaupt erfüllt? Und welche Strafen sind bei Unfallflucht vorgesehen? Das und mehr klären wir in diesem Beitrag!

Was genau ist Fahrerflucht?

Den Begriff der Fahrerflucht gibt es zwar im alltäglichen Sprachgebrauch. Der Gesetzgeber spricht aber vom unerlaubten Entfernen von einem Unfallort. Geregelt ist die Unfallflucht in § 142 StGB (Strafgesetzbuch). Demnach begeht ein Unfallbeteiligter Unfallflucht, wenn er den Unfallort verlässt,

„bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung […] ermöglicht hat.“

Gleiches gilt, wenn der Unfallbeteiligte keine

„nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.“

Das heißt in anderen Worten, dass du dich der Unfallflucht schuldig machst, wenn du nicht lange genug am Unfallort wartest oder die Polizei nicht verständigst. Welche Wartezeit angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Denn dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Uhrzeit, das Verkehrsaufkommen am Unfallort, die Witterungsverhältnisse und natürlich der entstandene Schaden zählen dazu.

Außerdem ist der Tatbestand der Unfallflucht nur dann erfüllt, wenn du vorsätzlich gehandelt hast. Vorsatz bedeutet, dass du den Unfall bemerkt hast und den Unfallort absichtlich verlässt. Hast du gar nichts von dem Unfall mitbekommen, entfernst du dich nicht vorsätzlich und begehst deshalb auch keine Straftat.

Wie realistisch dieses Szenario ist, muss im Zweifel aber ein Gericht entscheiden. Bei einem Bagatellschaden kann es durchaus sein, dass du die Kollision nicht bemerkt hast. Bei einem größeren Unfall wirst du so aber eher selten erfolgreich argumentieren können.

Wie verhalte ich mich richtig, um keine Fahrerflucht zu begehen?

Grundsätzlich machst du dich immer dann der Fahrerflucht schuldig, wenn du einen Unfall verursacht hast und den Ort des Geschehens ohne weitere Maßnahmen verlässt. Allerdings spielt auch eine Rolle, was genau passiert ist.

Parkendes Auto

Rempelst du ein parkendes Auto an und fährst dann einfach weg, handelt es sich um Fahrerflucht. Dass es ausreicht, wenn du einen Zettel oder eine Visitenkarte mit deinen Kontaktdaten und Infos zu deiner Versicherung an der Windschutzscheibe hinterlässt, ist ein Mythos. So eine Notiz schützt dich nicht vor dem Vorwurf der Fahrerflucht. Zumal der Zettel vom Geschädigten übersehen werden oder bis zu seiner Rückkehr von einem Dritten längst wieder entfernt sein könnte.

Hast du einen Parkschaden verursacht, solltest du eine gewisse Zeit abwarten. Gibt es einen Parkschein, solltest du warten, bis dieser abgelaufen ist. Ansonsten sollte es schon mindestens eine halbe Stunde sein. Taucht der Fahrer bis dahin nicht auf, solltest du die Polizei informieren.

Kein Schaden oder nur Bagatellschaden

Wie groß der Schaden war, den du verursacht hast, spielt zwar für die Bemessung der Strafe eine entscheidende Rolle. Doch bei der Frage, ob es sich um Fahrerflucht handelt, ist unerheblich, ob nur um ein Bagatellschaden oder ein größerer Schaden vorliegt.

Es ist also egal, ob du einen kleinen Kratzer hinterlassen, einen Seitenspiegel abgefahren, einen erheblichen Blechschaden verursacht oder mit einem Radfahrer zusammengestoßen bist. Immer dann, wenn du dich einfach vom Unfallort entfernst, musst du damit rechnen, wegen Fahrerflucht belangt zu werden.

Andererseits ist der Tatbestand der Unfallflucht im Normalfall nur dann erfüllt, wenn es einen Schaden gibt. Bei einem Unfall ohne Folgen und ohne Geschädigten ist keine Fahrerflucht gegeben. Trotzdem solltest du nicht einfach weiterfahren. Denn ein Schaden muss nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sein. Deshalb solltest du am Unfallort warten oder die Polizei kontaktieren. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Wildunfall oder Kollision mit Haustier

Laut Gesetz können Tiere keine Geschädigten sein. Folglich ist Fahrerflucht bei einem Wildunfall ausgeschlossen.

Doch das heißt nicht, dass du einfach weiterfahren kannst. Stattdessen solltest du prüfen, ob das Tier verletzt ist. Anschließend solltest du entweder die Polizei oder die zuständige Behörde informieren. Denn in einigen Bundesländern gilt eine Meldepflicht bei Wildunfällen. Hast du ein Wildtier angefahren und lässt es verletzt liegen, kannst du außerdem wegen Tierquälerei belangt werden.

Wie bei einem Wildtier kann dir auch bei einem Hund, einer Katze oder einem anderen Haustier keine Unfallflucht vorgeworfen werden. Trotzdem ist ein umsichtiges Verhalten Pflicht. Bleibe am Unfallort, kläre ab, ob das Tier tot oder verletzt ist, und stelle sicher, dass der Verkehr durch dein Fahrzeug oder das Tier auf der Straße nicht beeinträchtigt wird. Lässt du ein verletztes Tier einfach liegen, kann dir Tierquälerei vorgeworfen werden.

Leitplanke

Neben Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern kann auch eine Kollision ohne andere Beteiligte ein Verfahren wegen Fahrerflucht mit sich bringen. Streifst du zum Beispiel eine Leitplanke, fährst gegen eine Straßenlaterne oder stößt mit einem Verkehrsschild zusammen und entfernst dich danach vom Unfallort, handelt es sich ebenfalls um eine Fahrerflucht gemäß § 142 StGB.

Bleibe deshalb vor Ort und verständige die Polizei. Du darfst den Unfallort nur dann verlassen, wenn dein Fahrzeug durch seine Position oder seine Beschädigungen eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer bildet. Ebenfalls zulässig ist, wenn du von der Unfallstelle aus auf direktem Wege zur nächsten Polizeidienststelle fährst.

Personenschaden

Sind bei einem Unfall mit Fahrerflucht Menschen zu Schaden gekommen, drohen deutlich höhere Strafen als bei einem Bagatell- oder Sachschaden. Je nach Schwere des Unfalls ist von einer Geldstrafe über Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einer Freiheitsstrafe alles denkbar.

Außerdem droht bei einem Personenschaden nicht nur ein Verfahren wegen Fahrerflucht. Vielmehr kann auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung dazukommen. Denn § 323c StGB verpflichtet jeden Unfallbeteiligten dazu, Erste Hilfe zu leisten.

Und: Unfallflucht betrifft alle Verkehrsteilnehmer! Nicht nur als Autofahrer kannst du dich der Unfallflucht schuldig machen. Ob du auf vier oder zwei Rädern unterwegs bist, ist unerheblich. Verursachst du also zum Beispiel als Fahrradfahrer einen Schaden und entfernst dich unerlaubt vom Unfallort, gilt das gleiche Strafmaß. Je nach Schwere des Vergehens sind sogar Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Wirst du der Fahrerflucht überführt, musst du je nach Schwere des Vergehens mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Außerdem kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot infrage. Der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Entscheidend für das Strafmaß sind die Umstände des Unfalls und die Höhe des verursachten Schadens. Pauschale Aussagen sind deshalb nicht möglich.

Selbstanzeige bei Fahrerflucht

Unfallflucht ist eine Straftat und damit ein schweres Vergehen. Trotzdem räumt der Gesetzgeber die Chance ein, das Strafmaß zu senken. Möglich ist das durch eine Selbstanzeige.

Hast du den Unfallort unerlaubt verlassen, zum Beispiel aus Angst, weil du in Panik geraten bist, um einer Strafe zu entgehen oder weil du angenommen hast, keinen nennenswerten Schaden verursacht zu haben, kannst du dich nachträglich bei der Polizei melden.

Damit deine Selbstanzeige strafmildernd wirkt, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du meldest den Unfall innerhalb von 24 Stunden freiwillig der Polizei.
  • Der Unfall ist außerhalb des fließenden Verkehrs passiert, es handelte sich also zum Beispiel um einen Parkschaden.
  • Bei der Kollision ist nur ein nicht bedeutender Sachschaden entstanden.

Die Selbstanzeige führt dann dazu, dass das Gericht eine geringere Strafe verhängt. Bei einem Bagatellschaden kann das Gericht wegen Belanglosigkeit sogar ganz von einer Strafe absehen.

Die Einstellung des Verfahrens

Ein Verfahren wegen Unfallflucht kann aus verschiedenen Gründen eingestellt werden. Kam es nur zu einem Sachschaden und ist die Schadenshöhe nicht allzu hoch, kann das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Bei Kleinstschäden kommt eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit in Betracht. Außerdem kann das Verfahren natürlich eingestellt werden, weil du vom Vorwurf der Fahrerflucht freigesprochen wirst.

Bei einem größeren Schaden musst du mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem droht ein Fahrverbot. Bewegt sich die Schadenshöhe im vierstelligen Bereich oder wurde jemand verletzt, kann das Gericht neben der Geldstrafe und den Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist verhängen. Bei einer Fahrerflucht mit tödlicher Verletzung wird das Urteil regelmäßig eine Freiheitsstrafe vorsehen.

Die Verjährung der Strafverfolgung

Ob und wann sich die Polizei nach einer begangenen Fahrerflucht bei dir meldet, hängt von den Voraussetzungen für die Ermittlungen ab. Dabei gilt zunächst einmal, dass es eine Anzeige geben muss. Zeigt der Geschädigte den Schaden nicht an, finden auch keine Ermittlungen statt.

Erstattet der Geschädigte Anzeige, bestimmt die Beweislage die Dauer der Ermittlungen. Hattest du einen Zettel mit deinen Daten hinterlassen oder ist dein Kennzeichen bekannt, kann dich die Polizei natürlich sehr schnell ausfindig machen. Gleiches gilt, wenn du dich im Verlauf des nächsten Tages freiwillig meldest. Liegen hingegen keine Informationen vor, können sich die Ermittlungen in die Länge ziehen.

Du solltest dich aber nicht in falscher Sicherheit wiegen. Bloß weil seit dem Unfall mehrere Wochen oder sogar ein paar Monate vergangen sind, heißt das nicht, dass du nichts mehr zu befürchten hast. Denn bei Fahrerflucht sieht § 78 StGB eine Verfolgungsverjährung von fünf Jahren vor. Erst nach fünf Jahren kannst du also davon ausgehen, dass deine Unfallflucht keine Konsequenzen mehr hat.

Wann drohen der Führerscheinentzug und eine MPU wegen Fahrerflucht?

Weil bei Fahrerflucht immer die Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden müssen, sind pauschale Aussagen zum Strafmaß nicht möglich. Je nach Schadenshöhe kann das Gericht ein Fahrverbot aussprechen. Dieses bewegt sich meist zwischen einem und drei Monaten.

Wirst du wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat wie Unfallflucht verurteilt, kann das Gericht aber genauso deine Fahrerlaubnis entziehen. Die entsprechende Regelung steht in § 69 Abs.2 Punkt 3 StGB.

Ein Fahrverbot bedeutet, dass du zeitweise keine Fahrzeuge im Straßenverkehr führen darfst. Nach Ablauf der Frist bekommst du deinen Führerschein automatisch wieder.

Im Unterschied dazu wird dein Führerschein ungültig, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das Gericht ordnet zusätzlich eine Sperrfrist an, während der dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Ist die Sperrfrist abgelaufen, musst du den Führerschein bei der Behörde neu beantragen.

Was ist mit der MPU?

Die Führerscheinstelle kann außerdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten von dir verlangen, bevor sie entscheidet, ob sie dir eine Fahrerlaubnis erteilt oder du deinen Führerschein behalten kannst. Rein rechtlich gesehen, kann bereits ein erheblicher Verstoß gegen die Verkehrsregeln ausreichen, um die Anordnung einer MPU zu begründen. Und Fahrerflucht ist ein schweres Vergehen, das durchaus Zweifel an deiner Fahreignung hervorrufen kann.

Ob du zur MPU musst, hängt mit Blick auf die Fahrerflucht von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören diese:

  • Wie ist deine Vorgeschichte? Wurdest du im Straßenverkehr bereits auffällig?
  • Wie hoch ist der entstandene Schaden? Blieb es bei einem Sachschaden oder sind auch Personen zu Schaden gekommen?
  • Hattest du deine Kontaktdaten hinterlassen oder dich nachträglich bei der Polizei gemeldet?
  • Hast du den Schaden schon beglichen?
  • Müssen besondere Umstände zu deinen Gunsten berücksichtigt werden, zum Beispiel ein Schockzustand nach dem Unfall?

Letztlich ist es immer eine Entscheidung im Einzelfall, ob die Behörde es für notwendig hält, deine Fahreignung begutachten zu lassen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Wahrscheinlichkeit, dass du zur MPU musst, umso größer ist, je größer der verursachte Schaden und je schwerer das Vergehen war.

Und: Eine Fahrerflucht kann neben der Geld- oder Freiheitsstrafe mit Punkten geahndet werden. Wird ein Fahrverbot verhängt, kommen zwei Punkte dazu, bei einem Entzug der Fahrerlaubnis drei Punkte. Hast du bereits Punkte auf deinem Konto, können die neuen Punkte eine MPU nach sich ziehen. Denn sobald du acht oder mehr Punkte zusammen hast, ist eine MPU gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist es aber keine MPU wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat, sondern eine MPU wegen Punkten.

Fazit zur Fahrerflucht und einer möglichen MPU

Hast du einen Unfall verursacht und verlässt unerlaubt den Unfallort, begehst du Fahrerflucht. Das gilt unabhängig davon, wie groß der verursachte Schaden ist. Auch ein Zettel an der Windschutzscheibe ändert nichts an der Unfallflucht. Die Schwere des Unfalls und die Schadenshöhe entscheiden über das Strafmaß. Der Gesetzgeber sieht dabei eine Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug vor.

Ob zusätzlich eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde. Hat sie begründete Zweifel an deiner allgemeinen Fahreignung, wird sie ein MPU-Gutachten verlangen.

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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