Alle Fakten zum MPU Zweitgutachten

Rechtliches & Gutachten

Zweitgutachten MPU

Bist du bei der MPU durchgefallen, kannst du ein Zweitgutachten in Auftrag geben.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU oder im Volksmund auch Idiotentest genannt, begutachtet deine Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Vom Ergebnis des Gutachtens hängt ab, ob du deine Fahrerlaubnis wiederbekommst oder behalten kannst. Doch was ist, wenn das MPU-Gutachten negativ ausfällt? Ist es möglich und macht es Sinn, gegen dieses Gutachten vorzugehen? Und wenn ja, wie?

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Auch wenn du weißt, dass du dir einen Fehltritt geleistet hast, hättest du auf die Anordnung einer MPU sicher gut verzichten können. Und wenn dann das Gutachten auch noch negativ ausfällt, sind die Enttäuschung und der Ärger doppelt groß. Das ganze Prozedere von vorne zu wiederholen, kostet neben Zeit und Nerven eine Stange Geld. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, wenn du über andere Lösungen nachdenkst.

Doch welche Möglichkeiten gibt es? Kannst du gegen das negative Gutachten vorgehen? Kann dir ein Zweitgutachten weiterhelfen? Und was hat es mit dem sogenannten Obergutachten auf sich? Wir klären auf!

Wie ist die MPU rechtlich einzuordnen?

Um deine rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der MPU nachvollziehen zu können, musst du zunächst einmal wissen, wie du die MPU rechtlich einordnen musst. Fordert dich die Behörde nach einem Verkehrsverstoß dazu auf, ein MPU-Gutachten vorzulegen, wirkt das auf dich vielleicht wie eine zusätzliche Strafmaßnahme. Aus Sicht des Gesetzgebers soll die MPU aber eine Chance für dich sein, die Zweifel an deiner Fahreignung aus der Welt zu schaffen.

Ausgangspunkt ist dabei immer ein Delikt, das Bedenken an deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr hervorgerufen hat. Bei einigen Verstößen schreibt der Gesetzgeber die MPU verpflichtend vor, in anderen Fällen liegt es im Ermessen der Behörde, ob begründete Zweifel bestehen. So oder so sollst du durch die MPU die Gelegenheit haben, deine Kraftfahreignung aufzuzeigen.

Rein rechtlich gesehen bedeutet das, dass du freiwillig zur MPU antrittst. Die Behörde fordert dich zwar zur Vorlage eines Gutachtens auf. Aber ob du dieser Aufforderung nachkommst, bleibt deiner Entscheidung überlassen. Und weil du das MPU-Gutachten in Auftrag gibst und bezahlst, kannst später mit dem Gutachten machen, was du möchtest. Das ist die Basis, aus der sich die Möglichkeiten ableiten, wie du rechtlich bei einer MPU vorgehen kannst.

Ist es möglich, rechtlich gegen die Anordnung der MPU vorzugehen?

Die Anordnung einer MPU ist kein Beschluss und damit noch kein eigenständiger Verwaltungsakt. Die Behörde veranlasst nicht, dass die Begutachtung stattfindet. Stattdessen fordert sie dich nur dazu auf, ein MPU-Gutachten einzureichen. Rechtlich gesehen handelt es sich bei dieser Aufforderung um eine sogenannte Vorbereitungshandlung.

Vorbereitungshandlung meint, dass das MPU-Gutachten die Entscheidung der Behörde vorbereitet. Diese Entscheidung besteht darin, ob dir eine Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Aufforderung, ein Gutachten vorzulegen, ist deshalb im Prinzip nichts anderes als eine Auflage im Rahmen des Führerscheinverfahrens. Und weil es sich lediglich um eine Aufforderung handelt, der du nachkommen kannst oder eben nicht, kannst du dagegen keine Rechtsmittel einlegen.

Kann der Führerscheinentzug angefochten werden?

Hat dir die Behörde die Fahrerlaubnis bereits entzogen oder einen entsprechenden Bescheid erlassen, weil du innerhalb der gesetzten Frist kein MPU-Gutachten eingereicht hast, ist ein Verwaltungsakt gegeben. Gegen diese Entscheidung kannst du rechtlich vorgehen.

Dazu wendest du dich an einen Anwalt, der gegen den Entzug der Fahrerlaubnis klagt. Das Gericht prüft daraufhin die Klage und entscheidet, ob der Bescheid der Behörde aufgehoben abgeändert oder deine Klage zurückgewiesen wird.

Weil sich so ein Gerichtsverfahren über mehrere Monate erstrecken kann, wird der Anwalt meist die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) stellen. Das Ziel dabei ist, dass du deinen Führerschein zumindest so lange behalten kannst, bis die Entscheidung des Gerichts vorliegt.

Allerdings zeigt die Praxis, dass die Erfolgsaussichten sehr überschaubar sind. Denn die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis nicht grundlos, sondern stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben. Aussicht auf Erfolg dürfte die Klage deshalb nur dann haben, wenn ein offensichtlicher Verfahrensfehler vorliegt oder der Führerscheinentzug tatsächlich unbegründet und unangemessen ist.

Doch in diesem Fall reicht es meist aus, die Behörde in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hinzuweisen. Die Behörde wird dann den Sachverhalt noch einmal überprüfen und den Bescheid berichtigen.

Gibt es Rechtsmittel gegen ein negatives MPU-Gutachten?

Ungefähr zwei Wochen nach der Begutachtung erhältst du das MPU-Gutachten. Es führt die Befunde und Ergebnisse aus dem medizinischen Teil, dem computergestützten Reaktions- und Leistungstest und der psychologischen Untersuchung auf. Auf der letzten Seite steht das Endergebnis, also ob du bestanden hast oder nicht. Bei einem negativen Gutachten nennt der Gutachter die Maßnahmen, die seiner Meinung nach notwendig sind, um deine Fahreignung wiederherzustellen.

Du solltest das ganze Gutachten sehr aufmerksam lesen und dir die Erklärungen Satz für Satz anschauen. So kannst du nachvollziehen, warum der Gutachter deine Fahreignung bemängelt. Teilst du seine Auffassung nicht, hast du die Möglichkeit, rechtlich gegen das negative MPU-Gutachten vorzugehen.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei dem Gutachten um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Als Auftraggeber des Gutachtens stehst du mit der MPU-Stelle in einem Vertragsverhältnis und kannst im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses gesetzliche Mängelrechte geltend machen.

Demnach hast du zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Dazu musst du, am besten zusammen mit einem Anwalt, in einer schriftlichen Stellungnahme genau ausführen, warum du den Ausführungen nicht zustimmst. Gleichzeitig forderst du den Gutachter dazu auf, die angegebenen Punkte zu prüfen und zu korrigieren.

Die MPU-Stelle ist grundsätzlich dazu verpflichtet, auf deine Stellungnahme zu reagieren. Bessert der Gutachter das MPU-Gutachten in deinem Sinne nach und berichtigt seine Beurteilungen wie von dir gefordert, ist dein Ziel erreicht. Allerdings passiert das in der Praxis eher selten.

Negatives Gutachten anfechten

Bleibt der Gutachter bei seiner Beurteilung, kannst du das Gutachten anfechten. Diesen Schritt solltest du dir aber gut überlegen. Denn zum einen erfährt die Behörde auf diese Weise, dass es überhaupt ein negatives MPU-Gutachten gibt. Dieses bleibt dann zehn Jahre lang in deiner Akte.

Zum anderen sind die Erfolgsaussichten bei einer Anfechtung sehr überschaubar. Bei der Überprüfung des Gutachtens orientiert sich das Gericht an den Vorgaben, die laut Anlage 4a zur Fahrerlaubnis-Verordnung für die Durchführung der MPU und das Erstellen eines Gutachtens gelten. Sind diese Grundsätze erfüllt, gibt es am Gutachten aus rechtlicher Sicht nichts zu bemängeln.

Hinzu kommt, dass du in der Beweispflicht bist. Du musst also nachweisen, dass die Begutachtung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, die Befunde nicht stimmen, der Gutachter falsche Schlüsse gezogen hat oder absichtliche Manipulationen an den Ergebnissen vorliegen. Doch dieser Nachweis ist schwer zu führen.

Die Gutachter in den Begutachtungsstellen sind erfahrene Profis, die ihren Job beherrschen. Auch die erstellten Gutachten erfüllen in aller Regel die gesetzlichen Vorgaben. Eine Chance auf Erfolg besteht deshalb nur dann, wenn tatsächlich offensichtliche Fehler vorhanden sind, die du stichhaltig belegen kannst.

Doch in diesem Fall wird die MPU-Stelle meist von sich aus nachbessern, ohne dass du vor Gericht ziehen musst. Außerdem solltest du immer bedenken, dass ein Gerichtsverfahren teuer ist und sehr lange dauern kann.

Ist ein Zweitgutachten eine sinnvolle Alternative bei nicht bestandener MPU?

Statt das negative Erstgutachten gerichtlich anzufechten, ist mitunter der bessere Weg, ein Zweitgutachten in Auftrag zu geben. Für das Zweitgutachten wählst du eine andere Begutachtungsstelle aus und wiederholst dort die MPU. Eine Wartezeit musst du dabei nicht beachten. Du kannst die MPU dann und so oft wiederholen, wie du willst.

Die Behörde musst du nicht darüber informieren, dass es bereits ein negatives Erstgutachten gibt. Du musst sie lediglich bitten, deine Akte samt Eignungsfrage für das Gutachten an die neue MPU-Stelle zu schicken. Sollte sich die Behörde querstellen, kannst du deinen Führersantrag formlos zurückziehen und anschließend neu stellen.

Der Haken an einem Zweitgutachten ist aber, dass der Gutachter in der anderen MPU-Stelle die gleichen Beurteilungskriterien anwendet. Denn die Richtlinien für die Begutachtung und Bewertung der Fahreignung sind einheitlich und verbindlich vorgeschrieben.

Durch das Erstgutachten weißt du zwar, woran es beim ersten Anlauf gehapert hat. Doch wenn die Befunde gleich sind, du im Wesentlichen bei deinen Aussagen bleibst und der Gutachter seine Einschätzungen in Übereinstimmung mit den Begutachtungsleitlinien vorgenommen hat, wird das Zweitgutachten zum gleichen Ergebnis kommen.

Außerdem solltest du bedenken, dass du für das Zweitgutachten die reguläre Gebühr bezahlen musst. Du musst zwar kein volles Abstinenzprogramm mehr durchlaufen, sofern du den Zeitraum zwischen der letzten Probe und der MPU nicht überschritten hast, und kannst auch die Vorbereitung kürzer halten. Aber die Gebühr für die MPU fällt beim Zweitgutachten noch einmal in voller Höhe an.

Hast du Erfolg und das Zweitgutachten fällt positiv aus, legst du dieses MPU-Gutachten natürlich der Behörde vor. In einem laufenden Gerichtsverfahren kannst du das Zweitgutachten als Gegendarstellung einführen. Die Praxis zeigt aber, dass ein Zweitgutachten oft negativ ausfällt, wenn du dich nicht gezielt auf die MPU vorbereitest und die empfohlenen Maßnahmen aus dem Erstgutachten umsetzt.

Was ist ein Obergutachten?

Eine weitere Möglichkeit, um gegen ein negatives MPU-Gutachten vorzugehen, ist ein sogenanntes Obergutachten. Ein Obergutachter ist ein Sachverständiger in einer übergeordneten Behörde. Er erstellt kein Zweitgutachten, sondern überprüft, ob das ursprüngliche MPU-Gutachten richtig und plausibel ist. Im Ergebnis kann er das Erstgutachten bestätigen, berichtigen oder aufheben. Eine Übersicht mit Stellen für ein Obergutachten findest du hier.

Der Obergutachter kann das Erstgutachten aber nur auf formale Richtigkeit und inhaltliche Plausibilität prüfen. Er kann also ermitteln, ob das Erstgutachten den formalen Vorgaben entspricht und keine inhaltlichen Fehler enthält. Ob das Gutachten zum korrekten Ergebnis kommt, kann der Obergutachter letztlich nicht beurteilen. Denn er kann nur die Angaben berücksichtigen, die ihm durch das Gutachten vorliegen.

Sind die erhobenen Daten und Befunde korrekt ausgewertet, die Ausführungen schlüssig und die Schlussfolgerungen plausibel, wird der Obergutachter das Ergebnis bestätigen. Und auch ein Obergutachten geht mit einem Verfahren einher, das teuer ist und lange dauert.

Fazit zum MPU Zweitgutachten

Verlangt die Behörde ein MPU-Gutachten, bevor sie über deinen Führerscheinantrag entscheidet, wirst du die Begutachtung mit Rechtsmitteln kaum verhindern können. Gegen ein negatives Gutachten kannst du dich rechtlich zur Wehr setzen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten gering. Die bessere Alternative kann sein, ein Zweitgutachten einzuholen. Die Praxis zeigt aber, dass der Weg mit den größten Erfolgsaussichten darin besteht, das negative Ergebnis zunächst zu akzeptieren und nach einer intensiven und gezielten Vorbereitung einen neuen Anlauf zu starten.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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