Zeitraum zwischen Abstinenznachweis und MPU richtig ermitteln!

Abstinenz & Spezialfälle

MPU Abstinenznachweis Zeitraum

Zwischen dem letzten Abstinenznachweis und der MPU darf kein zu langer Zeitraum liegen.

Je nach Untersuchungsanlass musst du bei der MPU belegen, dass du inzwischen auf die jeweiligen Substanzen verzichtest. Dabei kannst du die Nachweise durch Haaranalysen oder Urinproben führen. Allerdings musst du die Zeit ein wenig im Blick behalten. Denn wenn der letzte Kontrolltermin zu lange zurückliegt, entsteht eine Lücke und deine Belege verlieren ihre Gültigkeit.

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Wenn du für deine MPU Abstinenzbelege brauchst, musst du ein paar Dinge beachten. Ein wichtiger Punkt ist der Zeitraum, über den du deinen Verzicht auf Alkohol oder Drogen dokumentieren solltest. Ein anderer Aspekt betrifft die Gültigkeit deiner Belege. Damit sie nicht verfallen und dadurch für die MPU nicht mehr zählen, darfst du nicht zu viel Zeit verstreichen lassen.

In diesem Beitrag haben wir zusammengestellt, was du über den Zeitraum und die Fristen vom Abstinenznachweis für die MPU wissen solltest.

Für welchen Zeitraum brauche ich einen Abstinenznachweis für die MPU?

Geht es in deinem Fall um ein Drogendelikt, brauchst du praktisch immer Abstinenzbelege. Ohne den Nachweis, dass du inzwischen seit mehreren Monaten clean bist, wird dein Gutachten in aller Regel negativ ausfallen und die Behörde keine Fahrerlaubnis erteilen.

Musst du wegen Alkohol im Straßenverkehr zur MPU, kann unter gewissen Voraussetzungen das sogenannte kontrollierte Trinken eine Alternative sein. Allerdings ist es häufiger so, dass du auch bei einer MPU wegen Alkohol zuvor an einem Abstinenzprogramm teilnehmen musst.

Damit stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum du einen Abstinenznachweis für die MPU benötigt. Es kann sein, dass du von der Behörde eine Vorgabe bekommst. Ansonsten läuft ein Abstinenzprogramm meistens über sechs oder zwölf Monate.

Alkohol

Die Dauer der geforderten Abstinenz bei Alkohol richtet sich nach dem Promillewert, mit dem du erwischt wurdest, den Begleitumständen bei dem Vorfall und deiner Vorgeschichte. Generell gilt:

  • Du musst keine Abstinenz nachweisen, wenn dein Blutalkohol unter 1,6 Promille lag und es der erste und einzige Vorfall war.
  • Mindestens sechs Monate Abstinenz musst du bei einem Promillewert ab 1,6 belegen, wenn es nur dieses eine Delikt gab.
  • Ein Abstinenznachweis über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten wird fällig, wenn du wiederholt wegen Alkohol auffällig wurdest, zur Trunkenheitsfahrt noch ein weiteres Delikt dazukommt oder du mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hattest.

Ob überhaupt eine MPU fällig wird, hat mit diesen Werten aber nichts zu tun. Denn die Behörde kann ein Gutachten von dir verlangen, wenn sie begründete Zweifel an deiner Fahreignung hat. Und das gilt unabhängig vom Promillewert.

Drogen

Bei einer MPU wegen Drogen richtet sich der Zeitraum nach dem Umfang und der Regelmäßigkeit des Konsums:

  • Wurdest du mit einem niedrigen Wert erwischt, hast du nur selten konsumiert und ist dein Konsum im Laufe der Zeit nicht mehr geworden, reichen Abstinenzbelege über sechs Monate aus.
  • Mindestens zwölf Monate Abstinenz musst du nachweisen, wenn ein hoher Wert festgestellt wurde, du verschiedene Substanzen konsumiert hast, es mehrere Delikte gab oder harte Drogen im Spiel waren.

Bei Drogendelikten ist also immer ein Abstinenznachweis erforderlich. Die Frage ist nur, für welchen Zeitraum.

Wer entscheidet über das Abstinenzprogramm?

Letztlich ist es deine eigene Entscheidung, ob du dich der MPU überhaupt unterziehst. Die Behörde verlangt von dir nur, dass du ein Gutachten vorlegst. Du bist aber nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Niemand kann dich dazu zwingen, dich der Begutachtung zu unterziehen. Nur wird eben dein Führerscheinantrag zurückgewiesen, wenn du dich weigerst und kein Gutachten einreichst.

Mit den Abstinenznachweisen ist es ähnlich. Auch hier entscheidest grundsätzlich du selbst, ob du an einem Abstinenzprogramm teilnimmst und wenn ja, über welchen Zeitraum. Allerdings fällst du wahrscheinlich bei der MPU durch, wenn du keine Abstinenznachweise erbringst, obwohl der Gutachter dies angesichts deines Delikts eigentlich erwartet.

Bei der Entscheidung, über welchen Zeitraum du den Abstinenznachweis für die MPU führst, kannst du dich an deinem Konsumverhalten und deiner Vorgeschichte orientieren:

  • Hat dein Fehltritt den Charakter eines einmaligen Ausrutschers, bist du zuvor noch nie (aktenkundig) auffällig geworden und konntest du dein Fehlverhalten vollständig aufarbeiten, genügen sechs Monate Abstinenz.
  • Zwölf Monate Abstinenz solltest du belegen, wenn du regelmäßig und in größeren Mengen konsumiert hast oder es bereits vergleichbare Fehltritte gab.

Grundsätzlich ist es sicherer, zwölf statt sechs Monate Abstinenz zu belegen. Zumal du bei sechs Monaten immer gute und überzeugende Argumente haben solltest, warum dieser Zeitraum in deinem Fall genügt.

Im Zweifel solltest du dich an einen MPU Berater oder einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Ein Experte kann einschätzen, ob und wie lange du deine Abstinenz belegen solltest. Schließlich wäre es schade und ärgerlich, wenn dein Gutachten am Ende negativ ausfällt, nur weil du bei der MPU den geforderten Abstinenznachweis nicht oder über einen zu kurzen Zeitraum erbracht hast.

Wie viele Kontrolltermine müssen es sein?

Wie viele Proben du im Verlauf des Abstinenzprogramms abgibst, hängt davon ab, ob du den Nachweis über Haaranalysen oder Urinproben führst:

  • Bei einem Kontrollprogramm mit Urin finden standardmäßig mindestens vier Urintests in sechs Monaten statt. Läuft dein Programm ein Jahr lang, gibst du mindestens sechs Urinproben ab.
  • Weist du deine Abstinenz anhand von Haaranalysen nach, wird alle drei Monate eine Haarprobe entnommen.

Bei einem Abstinenzprogramm mit Urin erfährst du die Kontrolltermine sehr kurzfristig. Das Labor teilt dir maximal 24 Stunden vorher mit, wann du die nächste Probe abgeben musst. Dass die Kontrolltermine unvorhersehbar und unangekündigt vergeben werden, liegt daran, dass Alkohol, Drogen und deren Abbauprodukte nur recht kurz im Urin nachgewiesen werden können.

Wüsstest du vorher, wann du eine Probe abgeben musst, könntest du deinen Konsum deshalb entsprechend steuern. Für dich heißt das aber gleichzeitig, dass du während der gesamten Dauer des Abstinenzprogramms ständig verfügbar sein musst. Verpasst du einen Termin oder musst du die Kontrollen mehrfach verschieben, wird das Labor dein Programm abbrechen, weil es deine Abstinenz dann nicht mehr lückenlos und belastbar nachweisen kann.

Kontrollen durch Haaranalysen sind viel besser planbar. In den Haaren ist ein Alkohol- und Drogenkonsum mehrere Monate lang nachweisbar. Deshalb sind unangekündigte Kontrollen nicht notwendig.

Damit der Abstinenznachweis geführt werden kann, müssen deine Haare aber eine gewisse Länge haben. Außerdem dürfen sie kosmetisch nicht behandelt, also weder getönt, gefärbt oder gebleicht noch anderweitig chemisch verändert sein.

Was ist der maximale Zeitraum zwischen dem letzten Abstinenznachweis und der MPU?

Die Richtlinien, die die Beurteilungskriterien bei der MPU verbindlich und einheitlich definieren, legen fest, wie lange Abstinenznachweise gültig sind. Demnach beträgt die Gültigkeit eines Abstinenzbelegs drei Monate. Sind drei Monate vergangen, verfällt ein Nachweis und wird nicht mehr anerkannt.

Du kannst zur MPU antreten, sobald du dein Abstinenzprogramm abgeschlossen und den Abschlussbericht von deinem Anbieter erhalten hast. Der Abschlussbericht ist ein Gutachten, das den Verlauf deines Kontrollprogramms dokumentiert.

Der Anbieter führt darin unter anderem die Anzahl und die Ergebnisse deiner Proben auf. Außerdem steht in dem Bericht, ob es irgendwelche Auffälligkeiten oder Vorkommnisse gab. Hast du also zum Beispiel einen Termin verschoben, warst du während des Programms in Urlaub oder weicht ein Wert erklärbar ab, ist das in dem Gutachten festgehalten.

Den Abschlussbericht legst du als Beleg für deine Abstinenz bei der MPU vor. Doch dabei musst du auf die Zeit achten, die seit dem letzten Kontrolltermin vergangen ist. Durch die begrenzte Gültigkeit der Belege ergibt sich nämlich:

Der Zeitraum zwischen dem letzten Abstinenznachweis und dem Termin, an dem die MPU stattfindet, darf maximal drei Monate betragen.

Spätestens zwölf Wochen nach dem letzten Kontrolltermin musst du also zur Begutachtung antreten. Lässt du mehr Zeit verstreichen, entsteht eine zu große Lücke. Deine Abstinenz ist dadurch zeitlich nicht mehr so lückenlos dokumentiert, wie es die Beurteilungskriterien vorschreiben. Die Folge davon wäre, dass dein Abstinenznachweis für die MPU nicht mehr anerkannt wird und du das ganze Abstinenzprogramm von vorne beginnen müsstest.

Warum ist ein kürzerer Zeitraum besser?

Dass die Richtlinien einen recht kurzen Zeitraum zwischen dem letzten Abstinenznachweis und der MPU vorschreiben, hängt damit zusammen, dass ein Rückfall in alte Verhaltensmuster vermieden werden soll. Es soll sichergestellt sein, dass du nach dem Abschluss des Abstinenzprogramms nicht doch wieder Alkohol trinkst oder Drogen nimmst.

Aus diesem Grund sieht es der Gutachter generell gerne, wenn du die drei Monate nicht ausschöpfst, sondern der Zeitraum seit dem letzten Abstinenznachweis und der MPU deutlich kürzer ausfällt. Im Rahmen des medizinischen Teils der MPU gibst du zwar ohnehin eine Blut- oder Urinprobe ab. Dieser Test stellt aber nur fest, ob du in den Tagen unmittelbar vor der Begutachtung konsumiert hast.

Hat der Gutachter Zweifel, ob du tatsächlich die ganze Zeit seit dem Abschluss des Programms abstinent warst, kann er eine zusätzliche Haaranalyse verlangen. Sie kann aber nur entnommen werden, wenn deine Haare lang genug und unbehandelt sind.

Ist der zusätzliche Nachweis nicht möglich und kannst du den Gutachter nicht von deiner durchgehenden Abstinenz überzeugen, droht ein negatives Gutachten. Dieses Risiko kannst du vermeiden, wenn du zeitnah nach dem Ende des Abstinenzprogramms zur MPU antrittst.

Ein kurzer Zeitraum zwischen dem letzten Abstinenznachweis und der MPU hat noch einen weiteren Vorteil. Solltest du bei der MPU durchfallen und sind seit dem letzten Kontrolltermin noch keine drei Monate vergangen, kannst du dein Abstinenzprogramm nahtlos fortsetzen.

Du kannst das Programm also fortführen, ohne dass eine zeitliche Lücke entsteht. Ist die letzte Probenabgabe hingegen mehr als drei Monate her, sind die Belege zwischenzeitlich verfallen und du müsstest das Abstinenzprogramm noch einmal ganz von vorne beginnen.

Was tun, wenn sich der Zeitraum zwischen Abstinenznachweis und MPU in die Länge zieht?

Es kann passieren, dass die Zeit knapp wird. Möglich ist das zum Beispiel, weil die Behörde unerwartet lange braucht, bis sie deinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bearbeitet hat. Genauso ist denkbar, dass die Begutachtungsstelle ausgebucht ist und erst später einen Termin für die MPU vergeben kann.

Um zu vermeiden, dass der Zeitraum zwischen dem Abstinenznachweis und der MPU zu groß wird, solltest du den Führerscheinantrag rechtzeitig stellen. In der Praxis hat es sich bewährt, wenn du die Fahrerlaubnis gute drei Monate vor dem Ende deines Abstinenzprogramms beantragst. So bleibt genug Zeit, in der die Behörde deinen Antrag bearbeiten kann, während du dich zur MPU anmelden, dein Abstinenzprogramm zu Ende bringen und dich auf die Begutachtung vorbereiten kannst.

Sollte sich trotzdem abzeichnen, dass du den zulässigen Zeitraum zwischen Abstinenznachweis und MPU eventuell überschreiten könntest, solltest du reagieren. Dabei hast du zwei Möglichkeiten:

  • Setze dich mit dem Anbieter deines Abstinenzprogramms in Verbindung und vereinbare einen weiteren Kontrolltermin. Setzt du das Programm auf diese Weise fort, entsteht keine zeitliche Lücke und die vorhergehenden Belege bleiben gültig.
  • Wende dich an die Begutachtungsstelle und schildere dort deinen Fall. Die MPU-Stelle kann dir sagen, was du unternehmen sollst, damit deine Abstinenzbelege nicht verfallen.

Tatsächlich kann es ausreichen, wenn die Begutachtungsstelle im Vorfeld darüber informiert ist, dass du die Verzögerung nicht verschuldet hast. Besser ist aber, wenn du keine unnötigen Risiken eingehst und sicherstellst, dass der Zeitraum zwischen dem Abstinenznachweis und der MPU weniger als drei Monate beträgt.

Fazit zum Zeitraum von Abstinenznachweis und MPU

Ob und über welchen Zeitraum du einen Abstinenznachweis für die MPU brauchst, hängt vom Delikt und seinen Begleitumständen, deiner Vorgeschichte und deinem Konsumverhalten ab. In vielen Fällen wird erwartet, dass du deinen Verzicht über zwölf Monate dokumentierst. Teilweise können aber auch sechs Monate genügen, während andersherum auch ein noch längerer Zeitraum notwendig sein kann. Lass dich im Zweifel dazu in einer Beratungsstelle oder von einem Anwalt beraten.

Zur MPU antreten kannst du, sobald du das Abstinenzprogramm erfolgreich beendet hast. Wichtig dabei ist, dass du dir nicht zu viel Zeit lässt. Denn der Zeitraum zwischen dem letzten Abstinenznachweis und dem Termin deiner MPU darf höchstens drei Monate betragen. Danach verlieren die Belege ihre Gültigkeit und du müsstest das ganze Programm noch einmal von vorne durchlaufen.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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