MPU bestanden oder nicht? So kann dein Gutachten ausfallen!

Erfahrungen & Tipps

Infos zu MPU bestanden oder nicht

Spätestens im Gutachten erfährst du, ob du die MPU bestanden hast oder nicht.

Hast du die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hinter dich gebracht, beginnt eine bange Zeit des Wartens. Der Psychologe gibt dir zwar meist schon am Ende des Gesprächs eine unverbindliche Einschätzung, wie er deine Fahreignung beurteilt. Doch das endgültige Ergebnis steht erst im Gutachten, das auch die Ergebnisse der anderen Abschnitte berücksichtigt. Und bis das Gutachten in deinem Briefkasten liegt, vergehen im Schnitt etwa zwei Wochen.

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Einfach so, aus heiterem Himmel steht dir eine MPU natürlich nicht ins Haus. Stattdessen gab es einen Vorfall, der die Behörde dazu veranlasst hat, an deiner Fahreignung zu zweifeln. In sehr vielen Fällen geht es dabei um Alkohol am Steuer. Aber auch Drogendelikte, zu viele Punkte in Flensburg, verkehrsrechtliche Straftaten, andere Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder bestimmte Erkrankungen können dazu führen, dass die Behörde eine MPU anordnet.

Beantragst du kurz vor Ablauf deiner Sperrfrist wieder die Fahrerlaubnis, fordert dich die Behörde dazu auf, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Du bist zwar nicht dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Doch ohne das Gutachten wird dein Führerscheinantrag abgelehnt. Hast du deinen Führerschein noch, setzt dir die Behörde eine Frist, bis wann du ein MPU-Gutachten einreichen musst. Ist diese Frist abgelaufen und hast du kein positives Gutachten vorgelegt, wird deine Fahrerlaubnis entzogen.

Ob du deinen Führerschein wiederbekommst oder behalten kannst, hängt also davon ab, ob du dich einer MPU unterzogen und diese bestanden hast oder ob nicht.

Vorab ein Tipp

Auf dem Formular, durch das du die Begutachtungsstelle mit der Durchführung der MPU beauftragst, kannst du angeben, an wen das Gutachten geschickt werden soll. Das Gutachten wird immer in zweifacher Ausführung angefertigt. Ein Exemplar ist für deine Unterlagen bestimmt, das andere Exemplar ist für die Behörde vorgesehen. Du kannst wählen, ob die MPU-Stelle dir beide Ausfertigungen zuschicken oder ein Exemplar direkt an die Behörde weiterleiten soll.

Es mag zwar bequemer erscheinen, wenn eine Ausführung gleich an die Behörde geht. Trotzdem solltest du dir immer beide Exemplare zuschicken lassen. Denn du kannst nicht wissen, wie die MPU verlaufen und wie dein Gutachten ausfallen wird.

Doch deine weitere Vorgehensweise hängt davon ab, ob du die MPU bestanden hast oder nicht. Und vor allem ein negatives Gutachten sollte nicht zur Behörde und in deine Führerscheinakte gelangen.

3 Möglichkeiten für das MPU-Gutachten

Die MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist offiziell eine Begutachtung deiner Kraftfahreignung. Um beurteilen zu können, ob du körperlich, geistig und charakterlich dazu geeignet bist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, setzt sich jede MPU aus drei Abschnitten zusammen.

Ein Abschnitt ist die medizinische Untersuchung. Sie beinhaltet eine allgemeine Routineuntersuchung, bei der der Arzt unter anderem dein Herz und deine Lungen abhört, deine Reflexe testet und sich einen Eindruck von deiner Beweglichkeit und deiner Koordination verschafft. Außerdem führst du ein Gespräch mit dem Arzt über Vorerkrankungen und bestehende Beschwerden.

Die ärztliche Untersuchung soll klären, ob aus medizinischer Sicht Bedenken an deiner Fahreignung bestehen. Bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen gibst du zum Schluss eine Blut- oder Urinprobe ab.

Ein weiterer Abschnitt ist ein Leistungstest am Computer. Hier können verschiedene Testverfahren zum Einsatz kommen. Generell geht es aber um Aspekte wie Reaktion, Belastbarkeit, Orientierung und Wahrnehmung.

Der umfangreichste Abschnitt der MPU ist das psychologische Gespräch. Es dauert etwa eine Stunde und hat mit Blick auf das Ergebnis das größte Gewicht. Der Gutachter stellt dir verschiedene Fragen, die sich auf das Delikt, deine Vorgeschichte und die Entwicklungen seitdem beziehen. Letztlich soll das Gespräch zeigen, ob du dein Fehlverhalten erkannt, die Ursachen dafür aufgearbeitet und dein Verhalten so verändert hast, dass ein Rückfall in alte Muster unwahrscheinlich ist.

In das Gutachten fließen die Ergebnisse aller Abschnitte ein. Und dabei gibt es drei Möglichkeiten, wie das Gutachten ausfallen kann.

1. MPU bestanden = positives Gutachten

Mit einem positiven MPU-Gutachten hast du ein wichtiges Etappenziel erreicht. Eine große Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein hast du damit genommen. Denn das positive Gutachten bedeutet, dass du die MPU bestanden hast. Der Gutachter ist der Ansicht, dass deine Fahreignung in vollem Umfang wiederhergestellt ist und auch die Prognose für dein künftiges Verhalten gut aussieht.

Das positive MPU-Gutachten reichst du bei der Behörde ein. Je nachdem, wie lange deine Fahrerlaubnis entzogen war, musst du möglicherweise noch weitere Dokumente vorlegen. Das kann zum Beispiel ein aktuelles Passbild, die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, ein Sehtest oder ein aktuelles Führungszeugnis sein.

Dass du die MPU bestanden hast, erfüllt eine wesentliche Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Rein theoretisch kann die Behörde deinen Antrag aber trotzdem zurückweisen. Denkbar ist das vor allem dann, wenn du dir zwischenzeitlich einen weiteren, verkehrsrechtlich relevanten Fehltritt geleistet hast, der dir einen Eintrag im Fahreignungsregister oder Führungszeugnis eingebracht hat.

Auch andere, neue Tatsachen, die gegen deine Fahreignung sprechen, oder Restzweifel an deiner Fahreignung bei der Behörde können eine Ablehnung deines Antrags zur Folge haben. In der Praxis sind das aber echte Ausnahmefälle. Üblicherweise ist es eine Formsache, dass die Behörde deinen Antrag bewilligt, wenn du die MPU bestanden hast und das dazugehörige Gutachten einreichst.

Liegen alle Unterlagen vor und ist dein Antrag bewilligt, stellt dir die Behörde die Fahrerlaubnis aus. Je nach Wohnort kann das wenige Tage oder ein paar Wochen dauern. Dann kannst du den Führerschein abholen oder bekommst ihn auf dem Postweg. Hast du die MPU innerhalb der Sperrfrist absolviert, musst du aber bis zu deren Ablauf warten. Denn die Behörde darf dir keine Fahrerlaubnis erteilen, solange die Sperrfrist noch läuft.

2. MPU bestanden, aber mit Auflagen = bedingt geeignetes Gutachten

Statt eines positiven Gutachtens kann der Gutachter auch deine bedingte Fahreignung feststellen. Bedingt geeignet heißt, dass deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zwar grundsätzlich gegeben ist, aber noch kleinere Defizite vorliegen. Fällt das Gutachten bedingt positiv aus, hast du die MPU demnach eigentlich bestanden, musst aber Auflagen erfüllen.

Um die letzten Einschränkungen an deiner Fahreignung zu beseitigen, empfiehlt der Gutachter eine Maßnahme gemäß § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In den meisten Fällen geht es um eine Nachschulung. Ein Fahrsicherheitstraining, ein Auffrischungskurs in der Fahrschule, eine Psychotherapie oder medizinische Maßnahmen zum Beispiel kommen als Auflage aber ebenso infrage.

Die Behörde verlangt dann in aller Regel, dass du die empfohlene Maßnahme durchführst, bevor sie deinen Führerscheinantrag bewilligt. Du musst dafür neben etwas Zeit auch noch einmal Kosten einplanen. Die Höhe der Kosten hängt natürlich von der Maßnahme und dem Anbieter ab. Für eine typische Nachschulung solltest du aber mit ungefähr 400 Euro rechnen. Medizinische Behandlungen bezahlt unter Umständen die Krankenkasse.

Hast du die angeregte Maßnahme absolviert, sind die Mängel behoben. Deine Fahreignung ist damit wieder uneingeschränkt vorhanden. Reichst du bei der Behörde den dazugehörigen Nachweis ein, sind die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfüllt. Die Behörde wird also deinen Antrag, wie bei einem positiven Gutachten, bewilligen und dir einen Führerschein ausstellen.

3. MPU nicht bestanden = negatives Gutachten

Es kann passieren, dass dein Gutachten negativ ausfällt. Wie die Auswertungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen, ist die Durchfallquote bei der MPU mit fast 40 Prozent recht hoch. Dabei sind die medizinische Untersuchung und der computergestützte Leistungstest nur selten der Grund für ein negatives Gutachten.

Überwiegend wird die MPU deshalb nicht bestanden, weil der Teilnehmer sein Fehlverhalten nicht ernsthaft genug aufgearbeitet oder keine ausreichend stabile Verhaltensänderung erreicht hat. Der Gutachter kann kein positives Gutachten ausstellen, wenn er nicht davon überzeugt ist, dass du deinen Fehltritt einsiehst, die Ursachen dafür verstanden hast und über tragfähige Strategien verfügst, die dich vor Rückfällen bewahren.

Wie eingangs schon erwähnt, solltest du es für dich behalten, wenn du die MPU nicht bestanden hast. Denn das negative Gutachten hat nicht nur zur Folge, dass dein Führerscheinantrag abgelehnt wird. Stattdessen würdest du der Behörde damit nur weitere Argumente dafür liefern, dass ihre Bedenken an deiner Fahreignung begründet sind. Und weil das Gutachten zehn Jahre lang in deiner Akte verbleibt, machst du dir einen erneuten Anlauf nur unnötig schwer.

Dass du die MPU nicht bestanden hast, ist natürlich ärgerlich. Aber du solltest versuchen, die Sache positiv zu sehen. So weißt du jetzt zum einen, wie die einzelnen Abschnitte bei der MPU ablaufen. Spekulationen darüber, was wohl auf dich zukommen wird, fallen damit weg.

Zum anderen kannst du das negative Gutachten für dich nutzen. Der Gutachter beschreibt darin ausführlich, worüber ihr gesprochen habt, in welchen Punkten er Verbesserungen sieht und warum er Bedenken hat. Diese Ausführungen zeigen dir auf, woran es gehapert hat.

Ganz zum Schluss beschreibt der Gutachter außerdem ganz konkret, was seiner Meinung nach notwendig ist, um deine Kraftfahreignung wiederherzustellen. Diese Ratschläge solltest du beherzigen und gewissenhaft umsetzen. Hast du alle Punkte intensiv abgearbeitet, sollte deine nächste Teilnahme erfolgreich verlaufen.

Behalte die Fristen im Auge!

Bei der MPU gibt es keine Wartezeiten, die du einhalten musst. Im Prinzip könntest du also sofort einen neuen Termin vereinbaren. Allerdings ist das keine gute Idee. Denn der Gutachter wird seine Zweifel haben, ob du die Empfehlungen aus dem Erstgutachten ernst genommen und wirklich an dir gearbeitet hast, wenn du gleich wieder antrittst.

Hat sich außerdem deine Grundeinstellung praktisch nicht verändert, wird auch das Folgegutachten negativ ausfallen. Nimm dir deshalb lieber genug Zeit, um dich wirklich mit der Thematik zu befassen und auf die MPU vorzubereiten.

Was du aber im Blick haben solltest, sind die Fristen bei deinem Führerscheinantrag. Wird die Zeit knapp, solltest du entweder eine Fristverlängerung beantragen oder deinen Antrag zurückziehen. Beides ist durch ein formloses Schreiben möglich. Auf diese Weise gewinnst du Zeit und verhinderst, dass die Behörde deinen Antrag ablehnt, weil die Frist für die Vorlage des Gutachtens abgelaufen ist.

Vergiss außerdem dein Abstinenzprogramm nicht. Dieses musst du lückenlos fortsetzen, bis du die MPU wiederholst. Unterbrichst du oder ist dein letzter Nachweis älter als drei Monate, verlieren die Belege ihre Gültigkeit und du hättest die MPU allein deswegen nicht bestanden.

MPU bestanden oder nicht – ein Fazit

Das Gutachten deiner MPU kann positiv, bedingt geeignet oder negativ sein. Hast du die MPU bestanden, sollte der Wiedererteilung deines Führerscheins nichts im Wege stehen. Eine eingeschränkte Fahreignung macht eine zusätzliche Maßnahme notwendig. Hast du sie absolviert, wird dir die Fahrerlaubnis erteilt.

Hast du hingegen nicht bestanden, solltest du das negative Gutachten genau studieren und die Hinweise befolgen, die der Gutachter darin nennt. Dadurch schaffst du die Grundlage, um beim nächsten Anlauf auf ganzer Linie zu überzeugen.

 

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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