Natürlich ist ein negatives MPU-Gutachten genau das Gegenteil von dem, was du dir erhofft hattest. Schließlich hast du nicht nur umsonst viel Zeit und Geld investiert, sondern musst jetzt auch noch länger warten, bis du deinen Führerschein wiederbekommst. Da könnte sich die Frage stellen, ob es nicht sinnvoll wäre, gegen das negative Gutachten vorzugehen, um so eine weitere MPU zu vermeiden.
Dass die Behörde ein MPU-Gutachten verlangt, bevor sie dir wieder eine Fahrerlaubnis erteilt, kommt nicht von ungefähr. Vielmehr gab es einen Vorfall, der Zweifel an deiner Kraftfahreignung hervorgerufen hat und aus Sicht der Behörde eine Begutachtung notwendig macht. In der Mehrheit aller Fälle geht es um ein Delikt, bei dem Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Aber auch zu viele Punkte in Flensburg, verkehrsrechtliche Straftaten, diverse andere Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder bestimmte Erkrankungen können eine MPU mit sich bringen.
Die Aussicht, dass eine MPU fällig wird, sorgt oft für Kopfzerbrechen. Zumal die recht hohe Durchfallquote nicht unbedingt Mut macht. Doch dass viele Teilnehmer durchfallen, liegt nicht daran, dass die MPU so schwer ist. Stattdessen hapert es oft an der Vorbereitung.
Aber egal, woran es am Ende lag: Wenn das Gutachten negativ ausfällt, steht die Frage im Raum, wie es nun weitergeht. Muss das Ergebnis so akzeptiert werden? Lässt es sich nicht vermeiden, das ganze Prozedere noch einmal zu durchlaufen? Ist es möglich, gegen das MPU-Gutachten vorzugehen? Und lohnt sich das Ganze? In diesem Beitrag erklären wir, was du wissen und bedenken solltest, wenn du das MPU-Gutachten anfechten willst.
Gibt es Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU?
Als erste Frage stellt sich, ob du gegen die Auflage der Behörde, ein MPU-Gutachten einzureichen, Rechtsmittel einlegen kannst. Hier lautet die Antwort: Nein.
Das liegt daran, dass die Anordnung der MPU kein eigenständiger Verwaltungsakt, sondern lediglich eine sogenannte Vorbereitungshandlung ist. Das MPU-Gutachten bereitet nämlich die eigentliche Entscheidung der Behörde vor. Diese besteht darin, ob die Behörde deinen Führerscheinantrag bewilligt und dir wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.
Hast du deinen Führerschein noch und reichst das geforderte MPU-Gutachten innerhalb der Frist nicht ein, ist der darauffolgende Entzug deiner Fahrerlaubnis die maßgebliche Entscheidung der Behörde. Weil es sich bei den Entscheidungen um Verwaltungsakte handelt, kannst du dagegen rechtlich vorgehen.
Dass du die Anordnung der MPU als Vorbereitungshandlung nicht anfechten kannst, hängt außerdem damit zusammen, dass du nicht dazu verpflichtet bist, dich der Begutachtung zu unterziehen. Die Behörde verlangt nur von dir, dass du ein Gutachten einreichst. Sie veranlasst aber nicht, dass die MPU durchgeführt wird.
Die Durchführung und das Gutachten gibst du in Auftrag. Und letztlich ist das eine freiwillige Entscheidung. Denn niemand zwingt dich, dich der Begutachtung zu unterziehen. Es ist dein gutes Recht, es sein zu lassen. Nur musst du eben davon ausgehen, dass dein Führerscheinantrag abgelehnt oder deine Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn du das geforderte Gutachten nicht einreichst.
Eine Ausnahme würde bestehen, wenn ein offensichtlicher Verfahrensfehler vorliegt. Das wäre der Fall, wenn die Behörde eine MPU verlangt, obwohl dein Verstoß keinerlei Zweifel an deiner Fahreignung begründet. Dann könntest du in einer Stellungnahme ausführen, warum die MPU unbegründet und unangemessen ist. In der Praxis sind solche Verfahrensfehler aber äußerst selten.
Kann man das MPU-Gutachten anfechten?
Es dauert meist um die zwei Wochen, bis das Gutachten mit dem endgültigen Ergebnis deiner MPU im Briefkasten liegt. In dem Gutachten sind die Ergebnisse von allen drei Abschnitten der Begutachtung aufgeführt.
Darin steht also, ob nach der ärztlichen Untersuchung aus medizinischer Sicht Einschränkungen an deiner Fahreignung bestehen und wie du beim computergestützten Reaktions- und Leistungstest abgeschnitten hast. Außerdem gibt das Gutachten das psychologische Gespräch ausführlich wieder.
Auf der letzten Seite findet sich der abschließende Befund. Dort erfährst du, ob du die MPU bestanden hast oder ob nicht. Bist du durchgefallen, empfiehlt der Gutachter Maßnahmen, die aus seiner Sicht notwendig sind, um deine Fahreignung wiederherzustellen.
Um das Ergebnis nachvollziehen zu können, solltest du das ganze Gutachten aufmerksam lesen. Am besten gehst du die Erklärungen Wort für Wort durch. Auf diese Weise kommst du dahinter, wo der Gutachter Mängel sieht und warum er deine Fahreignung infrage stellt. Bist du mit den Einschätzungen nicht einverstanden, hast du die Möglichkeit, das negative MPU-Gutachten anzufechten.
Die rechtlichen Grundlagen, um das MPU-Gutachten anzufechten
Die Rechtsprechung behandelt das Gutachten, das du bei der Begutachtungsstelle in Auftrag gegeben hast, als einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Weil du mit der MPU-Stelle in einem Vertragsverhältnis stehst, kannst du die gesetzlichen Mängelrechte geltend machen, die das BGB vorsieht.
Dabei geht es zunächst um deinen Anspruch auf Nachbesserung gemäß § 635 BGB. Konkret bedeutet das, dass du aufzeigen musst, warum du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist. Gleichzeitig musst du den Gutachter dazu auffordern, die benannten Punkte zu überprüfen und zu berichtigen.
Die Vorgaben für das Gutachten
Der nächste Schritt wäre dann, gerichtlich gegen das negative MPU-Gutachten vorzugehen. Bei der Frage, ob ein Gutachten mangelhaft ist, legt die Rechtsprechung die Grundsätze zugrunde, nach denen gemäß Anlage 4a FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) eine MPU durchgeführt und das Gutachten erstellt werden muss. Demnach gilt:
- Das Gutachten muss allgemeinverständlich formuliert, nachvollziehbar und überprüfbar sein.
- Für ein schlüssiges Gutachten müssen alle wesentlichen Befunde aufgeführt und die Schlussfolgerungen, die zur Beurteilung führen, erläutert sein.
- Im Gutachten müssen die angewendeten Untersuchungsverfahren angegeben sein. Basieren die Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnissen, ist auch die Angabe der entsprechenden Quellen notwendig. Alle wissenschaftlichen Grundlagen im Detail aufzuführen, ist aber nicht erforderlich.
- Insbesondere die Eignungsfragen der Behörde muss das Gutachten vollständig beantworten. Wie umfangreich das Gutachten ausfällt, richtet sich aber nach der Befundlage. Je eindeutiger die Befundlage ist, desto kürzer kann das Gutachten sein.
- Das Gutachten muss die Vorgeschichte und den aktuellen Befund darstellen und dabei zwischen beiden unterscheiden.
Sind diese Grundsätze erfüllt, ist das MPU-Gutachten aus rechtlicher Sicht in Ordnung. Außerdem solltest du bedenken, dass der Gutachter in seinem Gutachten auf ausdrückliche Erklärungen verzichten kann, wenn sich seine Bewertung auf die verbindlich definierten und einheitlichen Begutachtungsleitlinien stützt.
Drei große Minuspunkte beim Anfechten des MPU-Gutachtens
Möchtest du rechtlich gegen das Ergebnis der MPU vorgehen, solltest du dich an einen Anwalt wenden. Denn ohne juristischen Beistand wirst du wenig ausrichten können. Und spätestens, wenn das Verfahren vor Gericht geht, brauchst du den Rechtsanwalt sowieso.
Ein Anwalt kann einschätzen, wie die Chancen auf Erfolg stehen und ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt. Außerdem kann er die Formulierungen im Gutachten besser einordnen und das Ergebnis mit der Gesetzeslage abgleichen. Und für einen Anwalt ist es oft einfacher, sich die Akten und die Tonaufzeichnungen des Gesprächs zu besorgen.
Doch auch wenn es dein gutes Recht ist, dich zu wehren, solltest du sehr gut abwägen, ob du das MPU-Gutachten wirklich anfechten willst. Denn dieser Weg bringt drei große Minuspunkte mit sich:
1. Die Behörde erfährt vom negativen Gutachten.
Bevor du den Rechtsweg beschreiten und das MPU-Gutachten anfechten kannst, muss es erst einmal rechtsgültig werden. Du brauchst die Bestätigung der Behörde, dass sie deinen Antrag zurückweist und dir keine Fahrerlaubnis erteilt. Doch dazu musst du das negative Gutachten einreichen. Genau das ist aber nicht zu empfehlen.
Grundsätzlich kannst du entscheiden, was mit dem MPU-Gutachten geschieht. Ein positives Gutachten wirst du natürlich vorlegen, damit du deinen Führerschein wiederbekommst. Im Unterschied dazu solltest du ein negatives Gutachten für dich behalten. Denn es verbleibt zehn Jahre lang in deiner Akte und macht dir einen neuen Anlauf nur unnötig schwer.
Gibst du das Gutachten nicht weiter, weiß die Behörde nur, dass sie deine Akte schon einmal an eine MPU-Stelle geschickt hat. Ob du bei der Begutachtung warst und wie sie gelaufen ist, erfährt die Behörde hingegen nicht. Möchtest du das MPU-Gutachten aber anfechten, musst du es bei der Behörde einreichen. Anders kannst du nicht dagegen vorgehen.
2. Du bist in der Beweispflicht.
Um zu erreichen, dass dein Gutachten korrigiert wird, musst du nachweisen, dass die Begutachtung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder die Erkenntnisse, Befunde und Schlussfolgerungen des Gutachters falsch sind. Du brauchst also stichhaltige Beweise, dass die Einschätzung nicht stimmt oder absichtlich fehlerhaft getroffen wurde.
Die Praxis zeigt, dass dieses Vorhaben nur äußerst selten gelingt. Die Gutachter in einer MPU-Stelle sind erfahrene Profis. Ihre Beurteilungen treffen sie nicht aus einer spontanen Laune heraus, sondern auf Basis der verbindlich vorgeschriebenen Bewertungskriterien. Auch die erstellten Gutachten erfüllen in aller Regel die gesetzlichen Vorgaben und sind damit wasserdicht.
Sollte sich tatsächlich ein offensichtlicher Fehler eingeschlichen haben, wird die Begutachtungsstelle das Gutachten überarbeiten, ohne dass du dafür vor Gericht ziehen musst. Andernfalls dürfte die Beweisführung äußerst schwierig werden.
3. Das Verfahren dauert und ist teuer.
Selbst wenn du der festen Überzeugung bist, dass du handfeste Beweise für ein fehlerhaftes MPU-Gutachten vorbringen kannst, solltest du dir den Kosten- und Zeitaufwand vor Augen führen. Ein Gerichtsverfahren kann sich über viele Monate hinziehen. Und solange das Verfahren läuft, kannst du die MPU nicht wiederholen. Der Wiedererhalt deines Führerscheins verschiebt sich damit ebenfalls deutlich.
Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren viel Geld kostet. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist fraglich, wenn die Erfolgsaussichten sehr gering sind. Unterm Strich kostet es dich, ein Gutachten vor Gericht anzufechten, um ein Vielfaches mehr als die MPU zu wiederholen. Allein schon angesichts des enormen Zeit- und Kostenaufwands ist es deshalb fast immer sinnvoller, wenn du auf eine Anfechtung verzichtest und stattdessen erneut zur MPU antrittst.
Die Alternativen zu einer Anfechtung
Statt das MPU-Gutachten mithilfe eines Anwalts anzufechten, kannst du ein Zweitgutachten anfertigen lassen. Dafür suchst du dir eine Begutachtungsstelle aus und beauftragst sie damit, ein Gutachten zu erstellen.
Allerdings legt der Gutachter in einer anderen MPU-Stelle die gleichen Beurteilungskriterien zugrunde wie sein Vorgänger. Sind die Ausführungen im Erstgutachten richtig, wird deshalb auch das Zweitgutachten zu keinem anderen Ergebnis kommen. Die Erfolgsaussichten bei dieser Variante sind deshalb ebenso überschaubar.
Die beste Lösung ist in den meisten Fällen tatsächlich, wenn du das negative Gutachten akzeptierst. Behalte es aber für dich. Durch das Gutachten weißt du, woran es gehapert hat. Außerdem nennt der Gutachter am Ende konkrete Maßnahmen, um deine Fahreignung wiederherzustellen. Diese Empfehlungen solltest du umsetzen und dich noch gezielter vorbereiten. So schaffst du die Grundlage, um die MPU im zweiten Anlauf zu bestehen.
Ist ein Zweitgutachten eine sinnvolle Alternative bei nicht bestandener MPU?
Statt das negative Erstgutachten gerichtlich anzufechten, ist mitunter der bessere Weg, ein Zweitgutachten in Auftrag zu geben. Für das Zweitgutachten wählst du eine andere Begutachtungsstelle aus und wiederholst dort die MPU. Eine Wartezeit musst du dabei nicht beachten. Du kannst die MPU dann und so oft wiederholen, wie du willst.
Die Behörde musst du nicht darüber informieren, dass es bereits ein negatives Erstgutachten gibt. Du musst sie lediglich bitten, deine Akte samt Eignungsfrage für das Gutachten an die neue MPU-Stelle zu schicken. Sollte sich die Behörde querstellen, kannst du deinen Führersantrag formlos zurückziehen und anschließend neu stellen.
Der Haken an einem Zweitgutachten ist aber, dass der Gutachter in der anderen MPU-Stelle die gleichen Beurteilungskriterien anwendet. Denn die Richtlinien für die Begutachtung und Bewertung der Fahreignung sind einheitlich und verbindlich vorgeschrieben.
Durch das Erstgutachten weißt du zwar, woran es beim ersten Anlauf gehapert hat. Doch wenn die Befunde gleich sind, du im Wesentlichen bei deinen Aussagen bleibst und der Gutachter seine Einschätzungen in Übereinstimmung mit den Begutachtungsleitlinien vorgenommen hat, wird das Zweitgutachten zum gleichen Ergebnis kommen.
Außerdem solltest du bedenken, dass du für das Zweitgutachten die reguläre Gebühr bezahlen musst. Du musst zwar kein volles Abstinenzprogramm mehr durchlaufen, sofern du den Zeitraum zwischen der letzten Probe und der MPU nicht überschritten hast, und kannst auch die Vorbereitung kürzer halten. Aber die Gebühr für die MPU fällt beim Zweitgutachten noch einmal in voller Höhe an.
Hast du Erfolg und das Zweitgutachten fällt positiv aus, legst du dieses MPU-Gutachten natürlich der Behörde vor. In einem laufenden Gerichtsverfahren kannst du das Zweitgutachten als Gegendarstellung einführen. Die Praxis zeigt aber, dass ein Zweitgutachten oft negativ ausfällt, wenn du dich nicht gezielt auf die MPU vorbereitest und die empfohlenen Maßnahmen aus dem Erstgutachten umsetzt.
Was ist ein MPU Obergutachten?
Im rechtlichen Bereich spielen Gutachten eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Sachverhalte zu klären. Allerdings fällt ein Gutachten nicht immer so aus, wie erhofft. Ist ein Ergebnis strittig, kann es notwendig sein, das Erstgutachten durch ein weiteres Gutachten überprüfen zu lassen. An dieser Stelle kommt das sogenannte Obergutachten ins Spiel.
Bei einem Obergutachten handelt es sich um ein Gutachten, das ein unabhängiger Sachverständiger erstellt. Er überprüft das Erstgutachten, um es anschließend zu bestätigen, in Teilen zu ändern oder zu widerlegen. Das Ziel eines Obergutachtens ist, eine objektive Beurteilung der Sachlage sicherzustellen und Streitigkeiten zu klären. Im Idealfall lässt sich so ein Gerichtsverfahren vermeiden.
Mit Blick auf die MPU kannst du, zusammen mit deinem Anwalt, ein Obergutachten erstellen lassen, wenn du begründete Einwände gegen das negative Ergebnis der Begutachtung hast oder das MPU-Gutachten deiner Ansicht nach falsch ist. Auch die Führerscheinstelle kann übrigens ein Obergutachten einholen, wenn sie das Gutachten der MPU-Stelle infrage stellt.
Wie wird ein Obergutachten für die MPU erstellt?
Um das Gutachten der MPU überprüfen zu lassen, kannst du einen unabhängigen Sachverständigen einschalten und damit betrauen, ein Obergutachten zu erstellen. Der Sachverständige wird manchmal auch als Schiedsgutachter bezeichnet. Denn seine Aufgabe ist, die Sachlage objektiv zu beurteilen und eventuell zwischen dir und der MPU-Stelle oder der Behörde zu schlichten.
Die Erstellung eines Obergutachtens gliedert sich in folgende Schritte:
- Obergutachten anfordern: Zunächst beantragst du, dass ein Obergutachten erstellt wird. Dazu brauchst du einen Anwalt, der die rechtlichen Voraussetzungen prüft und den Antrag begründet.
- Sachverständigen auswählen: Bei der Auswahl des Obergutachters ist wichtig, dass er einerseits unabhängig und unparteiisch ist und andererseits über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt. Eine Übersicht mit Sachverständigen, die ein Obergutachten zu einer MPU erstellen können, findest du zum Beispiel auf dieser Webseite.
- Erstgutachten überprüfen: Der Obergutachter überprüft das Erstgutachten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Dabei sollte er das Gutachten sowohl fachlich und inhaltlich als auch unter methodischen Gesichtspunkten hinterfragen.
- Obergutachten erstellen: Auf Basis seiner Überprüfung fertigt der Sachverständige ein schriftliches Obergutachten an. Darin führt er seine Ergebnisse aus und begründet sie. Vor allem die strittigen Punkte und die Abweichungen zum Erstgutachten behandelt er ausführlich. Im Endergebnis kann das Obergutachten das ursprüngliche MPU-Gutachten bestätigen, berichtigen oder aufheben.
- Obergutachten verwerten: Das Obergutachten kannst du der MPU-Stelle oder der Behörde vorlegen. Es dient dann als Basis für die weiteren Entscheidungen in deinem Fall.
Dein Anwalt sollte eng mit dem Obergutachter zusammenarbeiten. Denn nur so ist sichergestellt, dass die rechtlichen und fachlichen Aspekte berücksichtigt werden, die für die Beurteilung deiner Fahreignung relevant sind. Ein Obergutachten bringt dir nichts, wenn du es nicht verwerten kannst.
Ist ein Obergutachten zur Überprüfung des Ergebnisses der MPU ratsam?
Ein Obergutachten kann ein hilfreiches Instrument sein, um einen Sachverhalt zu klären und ein Gutachten objektiv zu beurteilen. Allerdings muss dir bewusst sein, dass das Verfahren viel Zeit in Anspruch nimmt und hohe Kosten verursacht. Du solltest deshalb gut abwägen, ob der Nutzen des Obergutachtens in einem angemessenen Verhältnis zum zeitlichen und finanziellen Aufwand steht.
Wichtig ist außerdem, dass du dir einen erfahrenen Anwalt zur Seite holst. Er muss genau prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen, um ein Obergutachten anzufordern und erstellen zu lassen, erfüllt sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Streitigkeiten darüber entstehen, ob das Obergutachten überhaupt zulässig und verwertbar ist.
Der Obergutachter wiederum muss fachlich kompetent und unabhängig sein, damit er das vorliegende Gutachten sachgerecht und objektiv prüfen kann. Das Obergutachten muss dann klar und verständlich verfasst sein. Vor allem auf die strittigen Punkte sollte das Obergutachten ausführlich und nachvollziehbar eingehen.
Der entscheidende Aspekt ist aber, dass der Obergutachter das Erstgutachten letztlich nur auf formale und inhaltliche Richtigkeit prüfen kann. Er kann feststellen, ob die formalen Vorgaben eingehalten sind, die für ein MPU-Gutachten gelten. Außerdem kann der Obergutachter bewerten, ob das Erstgutachten vollständig und in sich schlüssig ist.
Doch das Ergebnis als solches kann er nur bedingt beurteilen. Schließlich hat der Obergutachter die MPU nicht selbst durchgeführt, sondern kann nur die Angaben berücksichtigen, die ihm durch das Gutachten und die Begründung deines Antrags vorliegen.
Was unterscheidet ein Obergutachten von einem Zweitgutachten?
Ein Obergutachten überprüft das Gutachten, das erstellt wurde, nachdem du dich der MPU unterzogen hast. Es bezieht sich also auf ein bestehendes MPU-Gutachten. Im Unterschied dazu ist ein Zweitgutachten ein komplett neues und eigenständiges Gutachten.
Entscheidest du dich für ein Zweitgutachten, wählst du eine andere MPU-Stelle aus und unterziehst dich der Begutachtung noch einmal. Eine Wartezeit musst du nicht beachten. Denn du kannst die MPU beliebig oft wiederholen.
Durch das Erstgutachten weißt du, warum der Gutachter deine Fahreignung bemängelt hat. Allerdings legt der zweite Gutachter die gleichen Kriterien zugrunde. Denn die Richtlinien für die Bewertung der Fahreignung sind verbindlich vorgeschrieben. Ändert sich an den Befunden nichts, behältst du deine Aussagen weitestgehend bei und stimmen die Einschätzungen des Erstgutachters mit den Begutachtungsleitlinien überein, wird die zweite MPU zum gleichen Ergebnis führen.
Geht dein Plan auf und ist das Zweitgutachten positiv, reichst du es natürlich bei der Behörde ein. In einem Gerichtsverfahren kannst du das Zweitgutachten als Gegendarstellung verwenden. Allerdings zeigt die Praxis, dass es oft bei einem negativen Gutachten bleibt, wenn du auf eine gezielte Vorbereitung verzichtest und die Empfehlungen aus dem Erstgutachten nicht umsetzt.
MPU-Gutachten anfechten – ein Fazit
Du kannst ein MPU-Gutachten anfechten, wenn du der Meinung bist, dass es falsch ist. Die Erfolgsaussichten sind aber sehr gering. Zudem lohnt sich der enorme Zeit- und Kostenaufwand, den eine Anfechtung vor Gericht mit sich bringt, meist nicht. In aller Regel ist es sinnvoller, deine Energie in eine gute Vorbereitung zu investieren und die MPU zu wiederholen.
Ömer Bekar entwickelt seit 2006 digitale Testverfahren für Einstellungstests und Bewerbungsprozesse – unter anderem für Auswahlverfahren von Polizei, Bundeswehr, Zoll und kommunalen Verwaltungen. Aufbau, Ablauf und Auswertungslogik dieser Verfahren erarbeitet er selbst, ebenso die technische Umsetzung. Jede Aufgabe wird fachlich geprüft und im Zwei-Augen-Prinzip namentlich verantwortet.
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Der Antrieb dahinter ist Transparenz: Rund um die MPU bewegen sich Anbieter, die Betroffenen mehrere tausend Euro abnehmen, ohne dafür eine entsprechende Leistung zu erbringen. Wer versteht, wie eine MPU abläuft und was tatsächlich verlangt wird, ist davor besser geschützt.