Alle Fakten zum Aufbauseminar: Gründe, Ablauf und Kosten

Rechtliches & Gutachten

Infos zum Aufbauseminar

Das Aufbauseminar für Fahranfänger hat nichts mit dem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau zu tun.

Für Fahranfänger gelten in der Probezeit strenge Regeln. Wenn du diese nicht einhältst, kann dein Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften zur Folge haben, dass du ein Aufbauseminar besuchen musst. Wie so ein Aufbauseminar abläuft, wie lange es dauert und welche Kosten dafür anfallen, erfährst du in diesem Beitrag.

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Wenn du erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbst, erteilt dir die Behörde den Führerschein auf Probe. Das gilt für alle Führerscheinklassen. Lediglich die Klassen AM, in die zum Beispiel Kleinkrafträder fallen, sowie L und T für landwirtschaftliche Fahrzeuge sind ausgenommen.

Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt, wenn dir die Fahrerlaubnis erteilt wird. Wie alt du zu diesem Zeitpunkt bist, ist unerheblich. Ob du den Führerschein mit 18, 30 oder 50 machst, spielt also keine Rolle. Denn die Probezeit durchlaufen alle Fahranfänger, die erstmals eine Fahrerlaubnis erhalten.

Andersherum gibt es die Probezeit aber auch nur einmal. Verlierst du zwischendurch deinen Führerschein, gibt es keine zweite, neue Probezeit. Wird dir der Führerschein innerhalb der Probezeit entzogen, ist sie dadurch unterbrochen und läuft weiter, wenn du wieder eine Fahrerlaubnis hast.

In der Zeit, in der du deinen Führerschein auf Probe hast, sind die Regelungen strenger als für erfahrene Autofahrer. Verstößt du gegen die Verkehrsregeln, drohen nicht nur Bußgelder und Punkte. Stattdessen musst du auch mit Führerscheinmaßnahmen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes kann zu diesen Maßnahmen gehören, dass sich deine Probezeit verlängert und du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst.

Wann ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an?

Wirst du während deiner Probezeit bei einem erheblichen Verstoß im Straßenverkehr erwischt, kann dich die Behörde zu einem Aufbauseminar verpflichten. So ein Aufbauseminar wird auch als Nachschulung oder kurz ASF bezeichnet.

Bei den Verkehrsdelikten wird zwischen schwerwiegenden Verstößen der Kategorie A und weniger schwerwiegenden Verstößen der Kategorie B unterschieden. Die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an, wenn du als Fahranfänger in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst.

A-Verstöße

Verstöße der Kategorie A wiegen so schwer, dass bereits der erste Verstoß dazu führt, dass die Behörde eine Nachschulung anordnet. Außerdem bringen sie ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen oder mehrere Punkte mit sich. Und deine Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre.

Zu den A-Verstößen gehört zum Beispiel, wenn du mit mehr als 21 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho geblitzt wirst. Auch wenn du von rechts überholst, einen zu geringen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhältst oder während der Fahrt mit deinem Handy zugange bist, begehst du ein Delikt der Kategorie A. Daneben werden zahlreiche verkehrsrechtliche Straftaten als A-Verstöße eingestuft, so zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung oder ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

B-Verstöße

Verstöße der Kategorie B sind weniger schwerwiegend. Ein Aufbauseminar wird deshalb erst fällig, wenn zwei B-Verstöße zusammenkommen. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich auch nicht auf die Dauer deiner Probezeit aus. Erst beim zweiten B-Verstoß gibt es weitreichendere Folgen. Denn zwei B-Verstöße werden so behandelt wie ein A-Verstoß.

Zu den B-Verstößen gehört zum Beispiel, wenn du ein Kind mitnimmst, ohne dass es vorschriftsgemäß etwa in einem Kindersitz gesichert ist. Sind die Reifen an deinem Fahrzeug abgefahren oder ist die Hauptuntersuchung seit mehr als acht Monaten überfällig, liegt ebenfalls ein B-Verstoß vor.

Dreistufiges Sanktionssystem in der Probezeit

Ein A- oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit haben nicht nur zur Folge, dass du ein Bußgeld bezahlen musst und sich dein Punktekonto in Flensburg füllt. Vielmehr ahndet die Behörde deine Verstöße zusätzlich mit Führerscheinmaßnahmen. Dabei greift ein System, das Sanktionen in drei Stufen vorsieht:

  • 1. Stufe: Deine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und du bist verpflichtet, ein Aufbauseminar zu besuchen.
  • 2. Stufe: Begehst du in der verlängerten Probezeit nach der Teilnahme am Aufbauseminar einen weiteren A- oder zwei B-Verstöße, wirst du schriftlich verwarnt. Außerdem empfiehlt dir die Behörde, dich innerhalb der zwei kommenden Monate verkehrspsychologisch beraten zu lassen. Die verkehrspsychologische Beratung ist aber freiwillig.
  • 3. Stufe: Ist die zweimonatige Frist für die verkehrspsychologische Beratung abgelaufen und leistest du dir dann einen A- oder zwei B-Verstöße, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie läuft ein Aufbauseminar ab?

Hat dich die Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet, musst du die Nachschulung innerhalb einer festgelegten Frist absolvieren. Üblicherweise beläuft sich die Frist auf zwei Monate. Durchgeführt werden Nachschulungen von zertifizierten Fahrschulen, in denen Fahrlehrer arbeiten, die speziell für die Durchführung der ASF ausgebildet sind. Die Gruppe, die zeitgleich an dem Aufbauseminar teilnimmt, darf aus sechs bis höchstens zwölf Personen bestehen.

Das Aufbauseminar gliedert sich in vier Theorie-Einheiten, die jeweils 135 Minuten dauern. Dazu kommt eine Beobachtungsfahrt. Bei der Beobachtungsfahrt handelt es sich um eine Fahrprobe. Sie dauert eine halbe Stunde, danach gibt es eine 15-minütige Nachbesprechung. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und der zweiten Theorie-Einheit statt und kann mit bis zu drei Teilnehmern gleichzeitig durchgeführt werden.

Du musst die Schulung innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Nach Abschluss des Seminars bekommst du von der Fahrschule eine Bescheinigung. Diese musst du der Behörde vorlegen. Tust du das innerhalb der vorgegebenen Frist nicht, zieht die Behörde deine Fahrerlaubnis ein. Eine neue Fahrerlaubnis wird dir erst erteilt, wenn du die Bescheinigung einreichst.

Spezielles Seminar bei einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen

Wurdest du während der Probezeit wegen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig, musst du ein spezielles Aufbauseminar besuchen. Bei diesem Seminar findet zunächst ein Vorgespräch mit einem anerkannten Verkehrspsychologen statt.

Daran schließen sich drei Sitzungen an. Diese Sitzungen dauern jeweils 180 Minuten und können in einer Gruppe mit sechs bis zwölf Kursteilnehmern durchgeführt werden. Sie verteilen sich über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Zwischen den Sitzungen bekommst du Aufgaben, die du bearbeiten musst.

Ein Wort zu Alkohol in der Probezeit

Für alle Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer, die noch keine 21 Jahre alt sind, gilt in Deutschland ein absolutes Fahrverbot. Du darfst dich also nicht hinters Steuer setzen, wenn du unter dem Einfluss von Alkohol stehst. Durch das absolute Alkoholverbot gilt deine Fahrtüchtigkeit schon dann als eingeschränkt, wenn du einen Wert von 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bzw. 0,2 Promille Alkohol im Blut hast.

Die Folge von einer Fahrt unter Alkoholeinfluss während der Probefahrt sind eine Geldstrafe von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Worauf zielt ein Aufbauseminar ab?

Die Nachschulung möchte zum einen erreichen, dass du dein Fahrverhalten reflektierst. Zum anderen soll sie dein Bewusstsein für Risiken und Gefahrensituationen schärfen. Das Ziel ist, dass du künftig keine Gefährdungen im Straßenverkehr mehr verursachen sollst.

Um dieses Ziel zu erreichen, löst du im Rahmen des Seminars verschiedene Aufgaben und bearbeitest entweder zusammen mit einem weiteren Teilnehmer oder in einer Kleingruppe unterschiedliche Themen. Moderierte Gruppengespräche und Diskussionen gehören ebenfalls zum Kursprogramm.

Zusätzlich dazu bekommst du von der Fahrschule ein Begleitheft. Es enthält Informationen und Arbeitsmaterialien. Außerdem beinhaltet es Aufgaben, die du zum Teil daheim bearbeiten und zur nächsten Sitzung mitbringen musst.

Die Beobachtungsfahrt soll aufzeigen, in welchen Situationen du dich unangemessen verhältst oder unsicher reagierst. Deshalb gibt es nach der Fahrt eine Nachbesprechung. Dabei tauschst du dich mit dem Fahrlehrer und deinen Mitfahrern darüber aus, wie du die Fahrt empfunden hast und welchen Eindruck die anderen hatten.

Welche Kosten fallen für eine Nachschulung an?

Die Fahrschulen können selbst festlegen, welche Gebühren sie für ihre Kurse verlangen. Im Durchschnitt bewegen sich die Kosten für ein Aufbauseminar in einem Rahmen zwischen 200 und 500 Euro.

Ratsam ist, sich bei den Fahrschulen vor Ort zu erkundigen, ob sie Nachschulungen anbieten und wie teuer diese sind. Vergleichst du die Preise, kannst du vielleicht die Kosten begrenzen.

Was passiert bei einer Nichtteilnahme am Aufbauseminar?

Ignorierst du die Anordnung der Behörde und nimmst innerhalb der gesetzten Frist nicht an der Nachschulung teil, wird dir dein Führerschein entzogen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist erst möglich, wenn du die Bescheinigung der Fahrschule über die Kursteilnahme vorlegst.

Wichtig ist außerdem, dass du ein Aufbauseminar, das du begonnen hast, innerhalb von zwei bis vier Wochen vollständig durchläufst. Du kannst das Seminar nicht anfangen und einzelne Sitzungen oder die Fahrprobe zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Hintergrund dazu ist, dass die Theorie-Sitzungen aufeinander aufbauen. Die Fahrprobe erfolgt nach der ersten Sitzung. Der Leiter des Seminars kann die Inhalte der Sitzungen unterschiedlich gestalten und dabei die Fragen oder Beiträge der Kursteilnehmer berücksichtigen. Aus diesem Grund kann der inhaltliche Ablauf von Nachschulungen in gewissem Umfang variieren.

Doch wenn du mit einem Seminar beginnst und irgendwann später mit einem anderen Seminar weitermachst, würdest du möglicherweise bestimmte Inhalte verpassen. Daher musst du ein Seminar komplett durchlaufen.

Tipp

Es kann sein, dass du innerhalb der vorgegebenen Frist nicht an einem Aufbauseminar teilnehmen kannst, zum Beispiel aus zeitlichen oder finanziellen Gründen. In diesem Fall solltest du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob es nicht sinnvoll wäre, vorübergehend freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten.

Denn wenn du die Frist verstreichen lässt und dir die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht, musst du damit rechnen, dass nach der Neuerteilung bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen eine MPU angeordnet wird.

Was droht bei Verstößen nach der Teilnahme an der Nachschulung?

Wie vorhin schon erläutert, gibt es während der Probezeit ein dreistufiges Sanktionssystem. Begehst du innerhalb deiner jetzt verlängerten Probezeit im Anschluss an das Aufbauseminar noch einmal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, schickt dir die Behörde eine schriftliche Verwarnung zu. Außerdem legt dir die Behörde nahe, innerhalb von zwei Monaten freiwillig eine Beratung durch einen Verkehrspsychologen in Anspruch zu nehmen.

Sind die zwei Monate abgelaufen und verstößt du dann mit einem Delikt aus der Kategorie A oder zwei Delikten aus der Kategorie B gegen die Verkehrsregeln, entzieht dir die Behörde die Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung darf frühestens nach drei Monaten erfolgen. Ob du an der verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen hattest oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Damit dir die Behörde wieder eine Fahrerlaubnis erteilt, musst du einen Antrag stellen. Ein MPU-Gutachten musst du dabei noch nicht vorlegen. Wenn du aber deine Fahrerlaubnis wiederhast und in der verbliebenen Probezeit einen A- oder zwei B-Verstöße begehst, entstehen begründete Zweifel an deiner Fahreignung. Deshalb wird die Behörde dann eine MPU anordnen, um abklären zu lassen, ob du geeignet bist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Eine MPU droht dir auch dann, wenn du das angeordnete Aufbauseminar nicht fristgerecht absolvierst und dir deswegen die Fahrerlaubnis vorübergehend entzogen wird. Stellt dir die Behörde wieder einen Führerschein aus, nachdem du die Bescheinigung eingereicht hast, und kommt es danach zu einem A- oder zwei B-Verstößen, wird deine Fahreignung ebenfalls durch eine MPU überprüft.

Was ist ein Fahreignungsseminar?

Im Unterschied zu einem Aufbauseminar, das eine behördlich angeordnete Maßnahme für Fahranfänger ist, ist ein Fahreignungsseminar freiwillig. Du kannst daran teilnehmen, um einen Punkt abzubauen. Aus diesem Grund wird das Fahreignungsseminar auch als Punkteabbauseminar bezeichnet.

Die Teilnahme an dem Seminar ist möglich, wenn du einen bis maximal fünf Punkte in Flensburg hast. Bei sechs oder mehr Punkten werden dir keine Punkte erlassen. Außerdem ist ein Punkteabbau nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

Das Fahreignungsseminar setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Modul zusammen. Sein Ziel ist, die Ursachen und Hintergründe deiner Verkehrsverstöße aufzuklären und dir alternative Verhaltensweisen aufzuzeigen.

Die Kosten für ein Fahreignungsseminar belaufen sich im Schnitt auf ungefähr 400 Euro. Neben Fahrschulen bieten der TÜV und die Dekra solche Kurse an. Hast du erfolgreich teilgenommen, sinkt der Stand deines Punktekontos in Flensburg um einen Punkt.

Fazit zum Aufbauseminar

Das Aufbauseminar ist eine Führerscheinmaßnahme für Fahranfänger in der Probezeit. Die Behörde ordnet die Teilnahme an, wenn du einen A- oder zwei B-Verstöße begangen hast. Du musst das Seminar innerhalb der gesetzten Frist absolvieren und die Bescheinigung bei der Behörde einreichen. Andernfalls verlierst du deine Fahrerlaubnis.

Ömer Bekar

Experte für digitale Diagnostik, Online Marketer und SEO Experte

Ömer Bekar ist seit 2004 führend in der Entwicklung digitaler Diagnostik und Eignungstests. Er spezialisiert sich auf die Erstellung maßgeschneiderter Testverfahren für Behörden und renommierte Unternehmen. Zudem konzipiert er präzise Fragekataloge für Bewerbungsprozesse und Eignungsauswahl. Als Qualifizierungsexperte nach DIN 33430 und ISO 10667 verbindet er wissenschaftliche Genauigkeit mit praktischer Anwendung. Vertrauen Sie auf seine umfassende Expertise und Professionalität.

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