Was sich bei der MPU geändert hat: Cannabis, § 13a FeV und neue Leitlinien

Ömer BekarFachlich verantwortetZuletzt geprüft1. September 2026Lesezeit3 Minuten

Bei der MPU hat sich in den vergangenen zwei Jahren mehr geändert als in den zehn Jahren davor. Cannabis ist legal, aber im Straßenverkehr gilt ein eigener Grenzwert. Die Fahrerlaubnis-Verordnung hat einen neuen Paragrafen bekommen. Und die Leitlinien, nach denen Gutachter urteilen, liegen in einer neuen Fassung vor. Dieser Beitrag ordnet ein, was davon für dich zählt.

Cannabis: eigener Grenzwert statt Nullgrenze

Seit dem 22. August 2024 steht in § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes ein eigener Wert: Ordnungswidrig handelt, wer mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum fährt. Vorher wurde in der Praxis mit einem deutlich niedrigeren analytischen Grenzwert gearbeitet. Wer ältere Ratgeber liest, findet dort oft noch 1,0 ng/ml – das ist überholt.

Neu ist auch § 24a Absatz 2a: Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, handelt gesondert ordnungswidrig. Der Bußgeldrahmen liegt hier bei bis zu fünftausend Euro, sonst bei bis zu dreitausend.

§ 13a FeV: ein eigener Paragraf für Cannabis

Cannabis wird bei der Fahreignung nicht mehr wie eine illegale Droge nach § 14 FeV behandelt, sondern hat mit § 13a FeV eine eigene Regelung bekommen – strukturell parallel zum Alkohol in § 13 FeV.

Praktisch heißt das: Eine MPU wird angeordnet, wenn nach einem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, aber Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen, wenn wiederholt unter Cannabiseinfluss gefahren wurde, wenn die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe bereits entzogen war, oder wenn sonst zu klären ist, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht. Bei Anzeichen für Abhängigkeit wird zunächst ein ärztliches Gutachten verlangt.

Das Wort wiederholt ist der entscheidende Unterschied zur früheren Praxis: Ein einmaliger Verstoß führt nach dem Wortlaut nicht mehr automatisch in die MPU. Ob im Einzelfall trotzdem Zweifel an der Fahreignung bestehen, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.

Alkohol: unverändert 1,6 Promille

Bei Alkohol hat sich nichts bewegt. § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c FeV nennt weiterhin eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder eine Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr. Wichtig ist die Formulierung oder mehr: Der Wert selbst löst die Anordnung bereits aus, nicht erst das Überschreiten.

Neue Fassung der Begutachtungsleitlinien

Anlage 4a FeV nennt die Grundlage, nach der Gutachter urteilen: die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 in der Fassung vom 12. Dezember 2025. Wer wissen will, auf welchem Stand eine Information ist, findet dort die verbindliche Fundstelle – die Leitlinien selbst sind nur als Druckwerk erhältlich.

Was das für deine Vorbereitung bedeutet

Der Ablauf der MPU hat sich durch all das nicht geändert: medizinische Untersuchung, Leistungstest am Computer, psychologisches Gespräch. Was sich geändert hat, sind die Schwellen, ab denen eine MPU überhaupt angeordnet wird, und die Frage, welche Nachweise verlangt werden.

Zwei praktische Konsequenzen. Erstens: Prüfe bei jedem Ratgeber das Datum. Texte, die noch von 1,0 ng/ml oder von einer automatischen MPU nach einem einzigen Cannabis-Verstoß schreiben, sind vor August 2024 entstanden. Zweitens: Was in deinem Fall gilt, steht in der Anordnung deiner Führerscheinstelle. Sie nennt die Fragestellung, und danach richtet sich die Begutachtung – nicht nach dem, was allgemein üblich ist.

Weiter geht es beim MPU-Ablauf wegen Cannabis, bei den Fragen zum Cannabiskonsum und bei der Vorbereitung insgesamt.

Wie ein Gutachten bei Cannabis konkret aufgebaut ist und worauf der Gutachter achtet, steht im Beitrag MPU-Gutachten bei Cannabiskonsum.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite beruhen auf den folgenden Quellen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut der Norm; im Einzelfall entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Verfasst und redaktionell verantwortet vonÖmer Bekar

Ömer Bekar entwickelt seit 2006 digitale Testverfahren für Einstellungstests und Bewerbungsprozesse – unter anderem für Auswahlverfahren von Polizei, Bundeswehr, Zoll und kommunalen Verwaltungen. Aufbau, Ablauf und Auswertungslogik dieser Verfahren erarbeitet er selbst, ebenso die technische Umsetzung. Jede Aufgabe wird fachlich geprüft und im Zwei-Augen-Prinzip namentlich verantwortet.

Auf fahreignungstest.de fließt diese Erfahrung in die Übungstests zur MPU ein. Die fachlichen Inhalte zu Recht, Begutachtung und Abstinenznachweisen entstehen gemeinsam mit Gutachtern, Fachanwälten für Verkehrsrecht und Verkehrspsychologen, die jeden Ratgeber gegenlesen. Ihre Namen nennen wir bewusst nicht: Wer selbst in der Begutachtung tätig ist, könnte später Menschen gegenübersitzen, die sich mit diesen Texten vorbereitet haben. So bleibt ihre Unbefangenheit gewahrt. Die redaktionelle Verantwortung trägt namentlich Ömer Bekar.

Der Antrieb dahinter ist Transparenz: Rund um die MPU bewegen sich Anbieter, die Betroffenen mehrere tausend Euro abnehmen, ohne dafür eine entsprechende Leistung zu erbringen. Wer versteht, wie eine MPU abläuft und was tatsächlich verlangt wird, ist davor besser geschützt.

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 1. September 2026. Rechtsstand und Quellen werden regelmäßig überprüft. Zum Autorenprofil · Wie unsere Inhalte entstehen und geprüft werden · Impressum

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