MPU wiederholen: Wie oft, wie schnell und bei welcher Stelle

Ömer BekarFachlich verantwortetZuletzt geprüft9. October 2026Lesezeit17 Minuten

75.257 medizinisch-psychologische Untersuchungen wurden 2024 in Deutschland durchgeführt, gut 39 Prozent davon endeten mit dem Ergebnis „ungeeignet“. Das meldet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in ihrer Auswertung zur Begutachtung der Fahreignung 2024. Ein negatives Gutachten ist damit weder selten noch ein Endpunkt: Die Fahrerlaubnis-Verordnung kennt für die MPU weder eine Sperrfrist noch eine Höchstzahl an Versuchen. Sie beauftragen das Gutachten selbst und tragen die Kosten selbst. Nach § 11 Absatz 6 FeV teilen Sie der Fahrerlaubnisbehörde mit, welche Begutachtungsstelle Sie beauftragen – Sie dürfen dieselbe Stelle erneut wählen oder wechseln.

Was ein negatives MPU-Gutachten bedeutet – und was nicht

Das Gutachten ist eine fachliche Einschätzung Ihrer Fahreignung, kein Bescheid und keine Strafe. Es entzieht Ihnen nichts und es verhängt keine Frist. Entscheidungen über die Fahrerlaubnis trifft allein die Fahrerlaubnisbehörde, und zwar auf Grundlage der Unterlagen, die ihr vorliegen.

Entscheidend ist, wer über das Gutachten verfügt. Auftraggeber der Untersuchung sind Sie, nicht die Behörde. Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Beschluss vom 11. Juni 2008 (Aktenzeichen 3 B 99.07) ausdrücklich festgehalten: Nach § 11 Absatz 6 Satz 5 FeV ist der Betroffene grundsätzlich auch berechtigt, über die weitere Verwendung dieses Gutachtens zu entscheiden.

Viele Suchende verwenden den umgangssprachlichen Ausdruck „Idiotentest“. Gemeint ist dieselbe Untersuchung. Der Begriff taucht in keiner Rechtsvorschrift auf und spielt für das Verfahren keine Rolle.

Lesen Sie das Gutachten vollständig, auch wenn das unangenehm ist. Der Gutachter beschreibt darin, worauf er seine Einschätzung stützt, und nennt am Schluss die Maßnahmen, die aus seiner Sicht nötig sind, damit die Fahreignung positiv bewertet werden kann. Dieser Abschnitt ist die präziseste Vorbereitungsanleitung, die Sie bekommen können, denn er bezieht sich auf Ihren Fall.

Wann bekommen Sie das Ergebnis der MPU?

Nicht am Untersuchungstag. Am Termin selbst erfahren Sie lediglich, dass die Untersuchung abgeschlossen ist; eine mündliche Vorabauskunft über das Ergebnis ist nicht vorgesehen. Der Gutachter wertet die körperliche Untersuchung, die Laborbefunde, die Ergebnisse des Leistungstests und das psychologische Gespräch gemeinsam aus und fasst sie in einem schriftlichen Gutachten zusammen.

Wie lange das dauert, hängt vor allem an den Laborbefunden, die der Stelle vorliegen müssen, bevor sie das Gutachten abschließen kann. Einen allgemein gültigen Zeitraum gibt es nicht – die Begutachtungsstelle nennt Ihnen den bei ihr üblichen Zeitraum beim Termin. Fragen Sie danach, wenn gegenüber der Behörde eine Frist läuft, denn maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht der Tag Ihrer Untersuchung.

Das fertige Gutachten geht an Sie. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie es einreichen.

Erfährt die Führerscheinstelle von dem negativen Gutachten?

Nur, wenn Sie es einreichen – und das hängt davon ab, in welcher Lage Sie sich befinden. Hier unterscheiden sich zwei Ausgangssituationen grundlegend, und diese Unterscheidung wird häufig übersehen.

Sie beantragen die Neuerteilung nach einem Entzug. Das Verfahren läuft auf Ihren Antrag. Legen Sie kein Gutachten vor, kann die Behörde den Antrag ablehnen; die Ablehnung wird aktenkundig. Nehmen Sie den Antrag zurück, bevor die Behörde entscheidet, endet das Verfahren ohne Sachentscheidung. Dafür genügt ein formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Ein späterer neuer Antrag ist jederzeit möglich.

Sie besitzen die Fahrerlaubnis noch und die Behörde hat ein Gutachten mit Frist angeordnet. Dann greift § 11 Absatz 8 Satz 1 FeV: Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Voraussetzung ist nach § 11 Absatz 8 Satz 2 FeV, dass Sie auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden. Das Gutachten schlicht zurückzuhalten kostet Sie in dieser Lage also die Fahrerlaubnis.

Gelangt ein negatives Gutachten ohne Ihre Zustimmung zur Behörde, darf sie darauf keine Entziehung stützen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der genannten Entscheidung 3 B 99.07 entschieden, dass die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 46 Absatz 1 Satz 2 FeV nicht auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten gestützt werden darf, das die Fahrerlaubnisbehörde ohne Zustimmung des Betroffenen zur Kenntnis bekommen hat.

Damit alle Ausfertigungen zunächst bei Ihnen landen, halten Sie das bereits bei der Auftragserteilung gegenüber der Begutachtungsstelle fest.

Wege eines negativen MPU-Gutachtens Das Gutachten geht zuerst an den Betroffenen. Bei einem eigenen Antrag auf Neuerteilung kann er es zurueckhalten und den Antrag zuruecknehmen. Bei einer behoerdlichen Anordnung mit Frist darf die Behoerde nach Paragraf 11 Absatz 8 FeV auf Nichteignung schliessen, wenn das Gutachten nicht beigebracht wird. Negatives Gutachten geht an Sie (§ 11 Abs. 6 FeV) Eigener Antrag auf Neuerteilung Keine Frist der Behörde gegen Sie Anordnung mit Frist Fahrerlaubnis besteht noch Gutachten nicht einreichen, Antrag vor der Entscheidung zurücknehmen Nichtbeibringung: Behörde darf auf Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV, nach Hinweis) Kein Eintrag, neuer Antrag jederzeit Entzug der Fahrerlaubnis droht

Was in der Zwischenzeit mit Ihrem Führerschein passiert

Ein negatives Gutachten verändert Ihre Fahrerlaubnis zunächst nicht. Es verpflichtet Sie insbesondere nicht dazu, einen Führerschein abzugeben. Was tatsächlich passiert, hängt wieder daran, ob Sie die Fahrerlaubnis noch besitzen.

Die Fahrerlaubnis ist bereits entzogen. Dann ändert das negative Gutachten an Ihrer Lage nichts: Sie bleiben ohne Fahrerlaubnis, bis Sie ein positives Gutachten vorlegen und die Behörde die Neuerteilung ausspricht. Eine zusätzliche Sperre entsteht durch den missglückten Versuch nicht. Die strafgerichtliche Sperrfrist, falls eine verhängt wurde, läuft davon unabhängig weiter.

Sie besitzen die Fahrerlaubnis noch. Dann behalten Sie sie zunächst. Kritisch wird es erst, wenn die Behörde ein Gutachten mit Frist angeordnet hat und diese Frist verstreicht – dann darf sie nach § 11 Absatz 8 FeV auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Bei der Neuerteilung nach einem Entzug stellt die Behörde am Ende ein neues Führerscheindokument aus; der alte Kartenführerschein lebt nicht wieder auf.

Woran der erste Versuch gescheitert ist

Die MPU besteht aus mehreren Teilen, und das Gutachten nennt, welcher davon zum negativen Ergebnis geführt hat. Diese Zuordnung bestimmt, was Sie bis zum zweiten Anlauf ändern müssen.

Der medizinische Teil umfasst die körperliche Untersuchung und die Laborwerte. Scheitert es hier, liegt es häufig an Befunden, die weiteren Konsum nahelegen, oder an Lücken in den Nachweisen. Wie dieser Abschnitt abläuft, steht auf der Seite zum medizinischen Teil der MPU.

Der Leistungstest prüft Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit am Rechner. Er ist der einzige Teil, den Sie gezielt trainieren können, und er wird oft unterschätzt. Wer hier gescheitert ist, findet die einzelnen Verfahren beim Reaktionstest und beim Linienverfolgungstest. Fällt nur der Leistungstest negativ aus, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Fahrverhaltensbeobachtung als Ausgleich vorgesehen.

Im Leistungstest gilt eine Besonderheit, die viele überrascht: Bewertet wird nicht eine Gesamtpunktzahl, sondern jedes eingesetzte Verfahren für sich. Geprüft werden Reaktionsfähigkeit unter Zeitdruck, Aufmerksamkeit und Konzentration über eine längere Strecke, die Belastbarkeit bei gleichzeitig eintreffenden Reizen sowie die visuelle Orientierung. Wer in einem dieser Bereiche unter dem geforderten Wert bleibt, hat den Leistungstest nicht bestanden – auch dann, wenn die übrigen Werte deutlich darüber liegen.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz für den zweiten Anlauf: Es genügt nicht, allgemein „schneller zu werden“. Das Gutachten benennt das Verfahren, in dem der Wert gefehlt hat, und genau dieses Verfahren gehört geübt. Die Aufgabenformen sind standardisiert und wiederholen sich, weshalb Training hier anders wirkt als beim psychologischen Gespräch: Vertrautheit mit der Aufgabenstellung kostet im Termin keine Bedenkzeit mehr.

Bleibt allein der Leistungstest unter dem geforderten Wert, während die übrigen Teile unauffällig sind, ist damit nicht zwingend das gesamte Gutachten negativ. Für diesen Fall ist eine Fahrverhaltensbeobachtung vorgesehen, in der Sie im realen Straßenverkehr zeigen können, dass Sie die Anforderungen dennoch erfüllen. Ob sie in Betracht kommt, entscheidet die Begutachtungsstelle anhand der erhobenen Werte; ein Anspruch darauf, sie anstelle des Leistungstests zu absolvieren, besteht nicht.

Das psychologische Gespräch ist der häufigste Stolperstein. Der Gutachter prüft, ob Sie die Ursachen Ihres Verhaltens benennen können und ob die beschriebene Veränderung stabil ist. Ein negatives Ergebnis bedeutet hier nicht, dass Sie etwas falsch gesagt haben, sondern dass die Veränderung nicht belegt war.

Ein Ergebnis trägt besonders schwer: Wer trotz vollständiger Abstinenznachweise durchfällt, ist fast immer am Gesprächsteil gescheitert, nicht an den Werten. Die Nachweise belegen, dass Sie nicht konsumiert haben, nicht, warum Sie es künftig nicht wieder tun.

Der Abstinenznachweis erfüllt damit eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Er dokumentiert einen Zeitraum ohne Konsum; die Begutachtung fragt darüber hinaus, ob Sie erklären können, wodurch der frühere Konsum zustande kam, was sich seither geändert hat und woran diese Änderung auch unter Belastung hält. Wer den Nachweis vorlegt, die zweite Frage aber mit allgemeinen Vorsätzen beantwortet, erhält trotz lückenloser Belege ein negatives Gutachten. Das ist kein Widerspruch im Verfahren, sondern der Unterschied zwischen einem belegten Zeitraum und einer belegten Veränderung.

Was eine Kursempfehlung statt eines negativen Gutachtens bedeutet

Nicht jedes Gutachten, das kein „geeignet“ ausspricht, ist ein negatives Gutachten. Nach der BASt-Auswertung für 2024 erhielten über vier Prozent der Begutachteten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Das ist ein eigenständiges drittes Ergebnis, kein Durchfallen.

Der Unterschied ist erheblich: Wer diese Empfehlung erhält, muss die MPU nicht vollständig wiederholen, sondern den benannten Kurs absolvieren. Der Gutachter sieht die Voraussetzungen in diesem Fall als grundsätzlich erfüllt an und hält eine begrenzte, klar beschriebene Maßnahme für ausreichend.

Lesen Sie deshalb genau nach, welches der drei Ergebnisse in Ihrem Gutachten steht, bevor Sie einen zweiten vollständigen Anlauf planen. Eine Kursempfehlung, die als Ablehnung missverstanden wird, kostet unnötig Zeit und den vollen Preis einer weiteren Begutachtung.

Wie oft dürfen Sie die MPU wiederholen?

So oft, wie es nötig ist. Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält keine Obergrenze für die Zahl der Begutachtungen und keine Sperrfrist nach einem negativen Gutachten. Auch ein dritter oder vierter Anlauf ist zulässig.

Das gilt rechtlich uneingeschränkt, praktisch jedoch mit einer Einschränkung: Jeder Versuch kostet erneut Geld und Zeit, und ein kurz aufeinanderfolgender zweiter Anlauf ohne erkennbare Veränderung führt in aller Regel zum selben Ergebnis. Die Zahl der Versuche ist nicht der begrenzende Faktor, die Belegbarkeit Ihrer Veränderung ist es.

Im Internet kursiert regelmäßig die Behauptung, die freie Wahl der Begutachtungsstelle oder die Wiederholbarkeit werde abgeschafft. In der Fahrerlaubnis-Verordnung findet sich dafür keine Grundlage.

Müssen Sie zur selben Begutachtungsstelle zurück?

Nein. Nach § 11 Absatz 6 FeV teilen Sie der Fahrerlaubnisbehörde mit, welche Stelle Sie beauftragen; die Behörde übersendet dieser Stelle dann die Unterlagen und die zu klärenden Fragen. Sie wählen unter allen amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung, und diese Wahl steht Ihnen bei jeder Wiederholung neu zu. Ein Verzeichnis der anerkannten Stellen führt die Bundesanstalt für Straßenwesen.

Ob der Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine neue Stelle kennt Ihren ersten Versuch nicht, sofern das Gutachten nicht aktenkundig geworden ist. Dafür geben Sie einen Vorteil auf: Die bisherige Stelle kennt Ihren Fall und kann eine umgesetzte Empfehlung unmittelbar einordnen.

Gesichtspunkt Bei derselben Stelle bleiben Zu einer anderen Stelle wechseln
Empfehlung des Erstgutachtens klar und umgesetzt Spricht dafür: Die Umsetzung lässt sich direkt am Erstgutachten zeigen Möglich, aber Sie erklären den Zusammenhang neu
Kurzer Abstand zum ersten Versuch Der kurze Abstand ist dort bekannt Spricht dafür, wenn die Veränderung noch nicht lange belegt ist
Erreichbarkeit Spricht dafür, wenn es die einzige Stelle in der Nähe ist Nur sinnvoll, wenn die Anfahrt zumutbar bleibt
Verlauf des ersten Termins als belastend erlebt Bei großen Stellen führt meist ohnehin eine andere Person das Gespräch Spricht dafür, wenn die Belastung die Vorbereitung beeinträchtigt
Kosten Unverändert, kein Nachlass für Wiederholer Unverändert, zzgl. möglicher Fahrtkosten

Ein Wechsel allein ändert am Ergebnis nichts. Er verschafft Ihnen einen unbelasteten Start, ersetzt aber keine inhaltliche Vorbereitung. Welche Stellen es gibt und wie die Anmeldung abläuft, steht auf der Seite zur Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Wie Sie den zweiten Anlauf anmelden

Der Weg führt nicht direkt zur Begutachtungsstelle, sondern über die Fahrerlaubnisbehörde. Nach § 11 Absatz 6 FeV legt sie fest, welche Fragen im Hinblick auf Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind, und fordert Sie auf, sich innerhalb einer Frist auf Ihre Kosten der Untersuchung zu unterziehen. Diese Fragestellung bestimmt Umfang und Preis der Begutachtung.

Anschließend teilen Sie der Behörde mit, welche Stelle Sie beauftragen. Die Behörde übersendet dieser Stelle die Unterlagen und die zu klärenden Fragen. Erst danach vereinbaren Sie den Termin unmittelbar mit der Begutachtungsstelle.

Diese Reihenfolge erklärt zugleich, warum eine neue Stelle von Ihrem ersten Versuch nichts erfährt: Sie erhält die Verfahrensakte der Behörde, nicht das Gutachten der zuvor beauftragten Stelle. Dass bereits ein Antragsverfahren lief, kann aus der Akte hervorgehen; das Ergebnis der ersten Untersuchung geht daraus nicht hervor, solange Sie es nicht eingereicht haben.

Wann ist der zweite Anlauf sinnvoll?

Rechtlich sofort, sachlich erst dann, wenn sich seit dem ersten Termin etwas belegen lässt. Der Gutachter beurteilt nicht Ihre Absicht, sondern einen Zeitraum. Ein zweiter Termin wenige Wochen nach dem ersten liefert diesen Zeitraum nicht.

Diese Schritte gehören vor die erneute Anmeldung:

  1. Die Empfehlungen aus dem Erstgutachten wortgenau durchgehen und jede einzelne einem konkreten Nachweis zuordnen.
  2. Ein laufendes Abstinenzprogramm ohne Unterbrechung fortführen. Entsteht zwischen der letzten Probe und dem neuen Termin eine Lücke, verliert der Nachweis seinen Wert – Einzelheiten stehen beim Abstinenznachweis.
  3. Den Teil aufarbeiten, der im Gutachten benannt ist, statt die gesamte Vorbereitung zu wiederholen.
  4. Den Leistungstest gezielt üben, wenn er zum negativen Ergebnis beigetragen hat.
  5. Erst anmelden, wenn die Nachweise den Zeitraum abdecken, den das Erstgutachten verlangt.

Beim Termin selbst gilt: Verschweigen Sie den ersten Versuch nicht. Der Fragebogen zu Beginn der Untersuchung fragt frühere Begutachtungen ab, und eine unzutreffende Angabe stellt Ihre übrigen Angaben insgesamt in Frage. Der Hinweis auf den ersten Versuch ist zudem die Gelegenheit, die zwischenzeitliche Veränderung darzustellen. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, steht beim Ablauf der MPU.

Was Sie dem Gutachter über den ersten Versuch sagen

Die Wahrheit. Der Fragebogen, den Sie zu Beginn der Untersuchung ausfüllen, fragt frühere Begutachtungen ab. Eine unzutreffende Angabe an dieser Stelle ist das größte vermeidbare Risiko des zweiten Anlaufs.

Der Grund liegt in der Arbeitsweise der Begutachtung. Der Gutachter prüft, ob Ihre Darstellung in sich stimmig ist. Fällt eine Angabe auf, die sich mit der Verfahrensakte nicht verträgt – etwa mehrere Antragsverfahren bei angeblich erster Begutachtung –, betrifft der Zweifel nicht nur diese eine Angabe, sondern Ihre Schilderung insgesamt. Damit fällt die Grundlage weg, auf der eine positive Beurteilung beruhen könnte.

Der offene Umgang mit dem ersten Versuch wirkt in die andere Richtung. Er erlaubt Ihnen, die Zeit dazwischen zu beschreiben: welche Empfehlung im Erstgutachten stand, was Sie daraufhin geändert haben und womit Sie das belegen. Genau diese Entwicklung ist der Gegenstand der Begutachtung. Wer sie verschweigt, verzichtet auf sein stärkstes Argument.

Was kostet die Wiederholung?

Die vollen Kosten fallen erneut an. Einen Nachlass für Wiederholer gibt es nicht, weil das Gutachten vollständig neu erstellt wird: medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch werden sämtlich wiederholt, auch die Teile, die beim ersten Mal unauffällig waren. Einzelne Teile lassen sich nicht aus dem Erstgutachten übernehmen.

Einen gesetzlich festgelegten Preis für die MPU gibt es nicht. Das Entgelt setzt die jeweilige Begutachtungsstelle fest und richtet sich nach der Fragestellung, die die Behörde formuliert hat – eine Begutachtung wegen Alkohol, wegen Betäubungsmitteln oder wegen Punkten kostet unterschiedlich viel. Deshalb gehen die Beträge, die im Netz kursieren, weit auseinander. Verbindlich ist allein die Preisliste der Stelle, die Sie beauftragen; fragen Sie diese vor der Anmeldung ab.

Hinzu kommen die Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde für das Antragsverfahren sowie die Kosten eines Abstinenzprogramms oder eines Vorbereitungskurses, falls Sie beides in Anspruch nehmen. Diese Posten sind unabhängig vom Gutachten und fallen je nach Programm laufend an.

Wie viele MPU-Gutachten fallen negativ aus?

Nach der BASt-Auswertung zur Begutachtung der Fahreignung 2024 wurden 75.257 Untersuchungen durchgeführt, über acht Prozent weniger als im Jahr zuvor. Rund 57 Prozent der Begutachteten erhielten die Bewertung „geeignet“, gut 39 Prozent das Ergebnis „ungeeignet“. Über vier Prozent erhielten die Empfehlung, an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung teilzunehmen – ein eigenständiges Ergebnis, das weder positiv noch negativ ist.

Die Anlässe verteilten sich 2024 nach derselben Quelle so: rund 43 Prozent Alkoholfragestellungen, etwa 25 Prozent Drogen und Medikamente, 19 Prozent Verkehrsauffälligkeit ohne Alkohol oder Betäubungsmittel, 13 Prozent sonstige Anlässe und unter ein Prozent körperliche Mängel.

Diese Zahlen gelten für alle Begutachtungen zusammen. Eine amtliche Quote getrennt nach Erst- und Wiederholungsbegutachtung oder nach einzelnen Begutachtungsstellen veröffentlicht die BASt nicht; Quoten einzelner Anbieter beruhen auf deren eigenen Angaben und sind nicht vergleichbar.

Wenn auch der zweite Versuch scheitert

Dann bleiben drei Wege, und sie unterscheiden sich in Aufwand und Aussicht erheblich.

Das Gutachten inhaltlich angreifen. Das setzt einen konkreten Fehler voraus – etwa eine falsch wiedergegebene Tatsache oder eine Schlussfolgerung, die die erhobenen Befunde nicht tragen. Eine andere Einschätzung allein genügt nicht. Wie das abläuft, steht unter MPU-Gutachten anfechten.

Ein Zweitgutachten einholen. Sie beauftragen eine weitere Begutachtung, ohne das erste Ergebnis anzugreifen. Da Sie ohnehin entscheiden, welches Gutachten Sie vorlegen, ist das der praktisch häufigere Weg. Beachten Sie dabei, dass auch das zweite Gutachten die volle Untersuchung und die vollen Kosten bedeutet.

Das Ergebnis annehmen und den Zeitraum verlängern. Wiederholt sich dieselbe Begründung, liegt es selten an der Stelle oder am Gutachter. Dann fehlt der Nachweis über einen ausreichend langen Zeitraum, und der lässt sich nur durch Zeit gewinnen. Eine strukturierte MPU-Vorbereitung setzt an den Punkten an, die das Gutachten benennt.

Mehrfach negative Gutachten führen nicht dazu, dass Ihnen die Begutachtung verwehrt wird. Sie erhöhen den Anspruch an die Belege, die Sie mitbringen.

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Verantwortlich für diesen Inhalt: Ömer Bekar
Letzte inhaltliche Prüfung: 9. Oktober 2026
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Verfasst und redaktionell verantwortet vonÖmer Bekar

Ömer Bekar ist Performance-Marketing-Manager und SEO-Spezialist aus Bremen. Seit 2006 arbeitet er im Suchmaschinenmarketing und hat vier Führungsrollen als Head of SEO beziehungsweise Head of Performance Marketing verantwortet, inhouse wie auf Agenturseite, zuletzt für die Sit&Watch Media Group und Best Placed Media. Parallel konzipiert und betreibt er seit 2006 digitale Eignungsauswahlverfahren und Vorbereitungsportale für Behörden, Unternehmen und Bewerber, darunter polizeitest.de, bundeswehrtest.de und einstellungstest.de. Die technische Umsetzung übernimmt er selbst, von der Testplattform und der Auswertung bis zu strukturierten Daten und Tracking. Die fachliche Prüfung der Testinhalte liegt bei Diagnostikerinnen und erfahrenen Praktikern.

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