
Die MPU ist eine behördlich angeordnete Fahreignungsprüfung.
Die MPU läuft immer in derselben Reihenfolge ab: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Gutachten an und legt die Fragestellung fest, Sie beauftragen eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle, die Stelle untersucht Sie an einem Termin in drei Teilen, und Sie erhalten das Gutachten, das Sie der Behörde vorlegen. Rechtsgrundlage ist § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Durchführung regelt Anlage 4a FeV. Welche Schwerpunkte die Untersuchung hat, hängt vom Anlass ab, also davon, ob Alkohol, Drogen, Punkte oder Straftaten die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausgelöst haben.
Der Weg zur MPU in sieben Schritten
- Anlass: Ein Vorfall begründet Zweifel an Ihrer Fahreignung, etwa eine Trunkenheitsfahrt oder 8 Punkte im Fahreignungsregister.
- Antrag oder Anordnung: Nach einer Entziehung beantragen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde Ihres Wohnorts. Prüft die Behörde Ihre Eignung, fordert sie Sie schriftlich auf, ein Gutachten beizubringen, und nennt Gründe, Fragestellung und Frist.
- Akteneinsicht: Sie können die Unterlagen einsehen, die die Behörde an die Begutachtungsstelle schickt (§ 11 Abs. 6 FeV). Das gelingt nur, solange die Akte noch bei der Behörde liegt.
- Stelle wählen: Sie suchen eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle aus und teilen der Behörde mit, welche Stelle Sie beauftragt haben.
- Akte und Fragestellung: Die Behörde übersendet der Stelle Ihre Unterlagen und die Fragen, die das Gutachten klären soll.
- Untersuchungstag: Anmeldung, Fragebogen, medizinischer Teil, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
- Gutachten: Die Stelle schickt das Gutachten an Sie als Auftraggeber. Sie legen es der Behörde innerhalb der gesetzten Frist vor.
Wie lange die einzelnen Abschnitte dauern und wie viel Zeit zwischen Antrag und Untersuchung vergeht, ist auf der Seite MPU-Dauer zusammengestellt.
Warum die Behörde eine MPU anordnet
§ 2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlaubt der Behörde, bei Bedenken gegen die Eignung ein Gutachten zu verlangen. Die FeV legt fest, wann das ein medizinisch-psychologisches Gutachten sein muss: § 13 FeV für Alkohol, § 13a FeV für Cannabis, § 14 FeV für andere Betäubungsmittel und Arzneimittel, § 11 Abs. 3 FeV unter anderem für erhebliche oder wiederholte Verstöße und Straftaten. Wer wegen 8 Punkten die Fahrerlaubnis verloren hat, muss vor der Neuerteilung in der Regel ein solches Gutachten beibringen (§ 4 Abs. 10 StVG). Die Anordnung nennt den Anlass, und nach ihm richtet die Begutachtungsstelle die Untersuchung aus. Wählen Sie Ihren Anlass, um zu sehen, worauf es bei Ihnen ankommt.
Ihr Anlass für die MPU
Wählen Sie oben einen Anlass.
Begutachtungsstelle wählen und Termin bekommen
Sie dürfen jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung beauftragen, unabhängig vom Wohnort. Die Anerkennung erteilt die zuständige Landesbehörde nach § 66 FeV und Anlage 14 FeV. Eine Liste der anerkannten Stellen veröffentlicht die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Behördliche Hinweise auf Stellen in der Nähe sind Vorschläge, keine Vorgabe. Fachlich arbeiten alle Stellen nach denselben Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, das Entgelt legt jede Stelle selbst fest.
Sobald die Behörde Ihre Akte und die Fragestellung übersandt hat, meldet sich die Stelle bei Ihnen. Häufig vergibt die Stelle den Termin erst nach Zahlungseingang. Wie Sie den Termin vereinbaren, verschieben und was Sie dabei der Behörde mitteilen, steht auf der Seite MPU-Anmeldung. Wird es mit der Frist knapp, beantragen Sie bei der Behörde rechtzeitig eine Verlängerung. Die Behörde muss Sie in der Anordnung darauf hinweisen, dass sie bei Weigerung oder nicht fristgerechter Vorlage auf Ihre Nichteignung schließen darf (§ 11 Abs. 8 FeV).
Der Untersuchungstag: Fragebogen und drei Untersuchungsteile
Am Empfang weisen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass aus. Danach füllen Sie einen mehrseitigen Fragebogen zu Lebenslauf, Gesundheit, Medikamenten, Delikt und Anlass aus. Arzt und Psychologe arbeiten mit diesen Angaben, deshalb fallen spätere Widersprüche auf. Welche Fragen der Bogen enthält, zeigt die Seite MPU-Fragebogen. Die Reihenfolge der drei Teile legt die Stelle fest.
| Teil | Was geprüft wird | Grundlage |
|---|---|---|
| Medizinische Untersuchung | Gesundheitszustand, Reflexe und Koordination; bei Alkohol, Cannabis oder Drogen zusätzlich Blut- oder Urinprobe | Anlage 4a FeV, Begutachtungsleitlinien Kapitel 3 |
| Leistungstest | Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Orientierung und Belastbarkeit am Testgerät | Begutachtungsleitlinien Kapitel 2.5 |
| Psychologisches Gespräch | Vorgeschichte, Ursachen, Verhaltensänderung und deren Stabilität | Fragestellung der Behörde, Anlage 4a FeV |
Medizinischer Teil
Der Arzt fragt nach Vorerkrankungen, Unfällen und Medikamenten und untersucht Sie wie bei einem hausärztlichen Check. Nehmen Sie Medikamente regelmäßig ein, bringen Sie Beipackzettel und ein ärztliches Attest mit. Was die Laborwerte aussagen, erklärt die Seite zu den Leberwerten bei der MPU, den ärztlichen Teil im Einzelnen die Seite MPU: der medizinische Teil.
Leistungstest
Die Stelle stellt die Verfahren nach dem Anlass zusammen, häufig sind der Reaktionstest und der Linienverfolgungstest. Für Fahrerlaubnisse der Gruppe 1 (Pkw, Motorrad) setzen die Begutachtungsleitlinien in der Regel einen Prozentrang von 16 als Mindestleistung an, für Gruppe 2 (Lkw, Bus, Fahrgastbeförderung) in der Mehrzahl der Leistungsbereiche einen Prozentrang von 33. Werden die Werte nicht erreicht, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung im Straßenverkehr klären, ob Sie die Minderleistung ausgleichen.
Psychologisches Gespräch
Der Psychologe arbeitet die Fragestellung der Behörde ab: wie es zum Delikt kam, welche Ursachen Sie erkannt haben und was Sie seither verändert haben. Bewertet wird das Gesamtbild Ihrer Angaben, nicht jede Antwort für sich. Auswendig gelernte Musterantworten helfen deshalb wenig. Typische Fragen nach Anlass sind unter Beispielfragen MPU gesammelt. Ob die Stelle eine Ton- oder Videoaufzeichnung des Gesprächs anbietet, fragen Sie am besten bei der Terminvereinbarung.
Mit dem folgenden Test prüfen Sie, wie gut Sie den Ablauf kennen:
MPU Online Test
MPU-Ablauf bei Alkohol
Bei einer MPU wegen Alkohol bleibt die Reihenfolge gleich, der Inhalt verschiebt sich. Die Fragestellung lautet sinngemäß, ob zu erwarten ist, dass Sie erneut unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen. Der medizinische Teil sucht nach körperlichen Hinweisen auf Missbrauch, das Labor ergänzt den Befund. Im Gespräch fragt der Psychologe nach Trinkmengen vor dem Vorfall, nach dem Tattag und danach, wie Sie heute mit Alkohol umgehen. Ob Verzicht erforderlich ist oder ein kontrollierter Umgang ausreicht, entscheidet sich am Einzelfall. Bereiten Sie dazu Belege vor, etwa Abstinenznachweise oder Bescheinigungen über Beratung.
Wer die MPU bezahlt
Die Kosten tragen Sie (§ 11 Abs. 6 FeV). Die Behörde erhebt für das Verfahren zur Neuerteilung eigene Verwaltungsgebühren, das Entgelt für die Untersuchung setzt die Begutachtungsstelle fest. Es unterscheidet sich nach Anlass und Umfang, Laboruntersuchungen und Abstinenzprogramme kommen gesondert hinzu. Verlässliche Beträge erhalten Sie nur bei der Stelle selbst, deshalb lohnt der Vergleich mehrerer anerkannter Stellen vor der Beauftragung.
Das Gutachten: wer es bekommt und wie es weitergeht
Das Gutachten geht an Sie, weil Sie die Untersuchung beauftragt haben. Es muss nach Anlage 4a FeV nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Am Ende stehen drei mögliche Ergebnisse:
- Positiv: Sie legen das Gutachten der Behörde vor, die über die Neuerteilung entscheidet. Mehr dazu unter MPU bestanden.
- Positiv mit Kursempfehlung: Das Gutachten hält die Eignung nach einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für gegeben (§ 70 FeV). Die Teilnahmebescheinigung des Kurses reichen Sie bei der Behörde ein.
- Negativ: Das Gutachten begründet, welche Bedenken bestehen. Legen Sie innerhalb der Frist kein positives Gutachten vor, darf die Behörde den Antrag ablehnen. Wie Sie danach vorgehen, steht unter MPU wiederholen.
MPU und ein rein ärztliches Gutachten zur Fahreignung sind unterschiedliche Verfahren mit eigenem Ablauf. Die Abgrenzung erklärt die Seite Unterschied zwischen medizinisch-psychologischem Gutachten und MPU.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Normen; im Einzelfall entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- § 2 StVG und § 4 StVG (Fahreignungs-Bewertungssystem)
- § 11 FeV – Eignung, Anordnung von Gutachten
- § 13 FeV, § 13a FeV und § 14 FeV – Alkohol, Cannabis, Betäubungs- und Arzneimittel
- § 66 FeV und § 70 FeV – Begutachtungsstellen, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
- Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
- Bundesanstalt für Straßenwesen: Listen der amtlich anerkannten MPU-Stellen
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 12. Dezember 2025 (VkBl. S. 86) – verbindlich nach Anlage 4a FeV
Letzte inhaltliche Prüfung: 17. Oktober 2026
Methodik und was wir ausdrücklich nicht behaupten →
Ömer Bekar ist Performance-Marketing-Manager und SEO-Spezialist aus Bremen. Seit 2006 arbeitet er im Suchmaschinenmarketing und hat vier Führungsrollen als Head of SEO beziehungsweise Head of Performance Marketing verantwortet, inhouse wie auf Agenturseite, zuletzt für die Sit&Watch Media Group und Best Placed Media. Parallel konzipiert und betreibt er seit 2006 digitale Eignungsauswahlverfahren und Vorbereitungsportale für Behörden, Unternehmen und Bewerber, darunter polizeitest.de, bundeswehrtest.de und einstellungstest.de. Die technische Umsetzung übernimmt er selbst, von der Testplattform und der Auswertung bis zu strukturierten Daten und Tracking. Die fachliche Prüfung der Testinhalte liegt bei Diagnostikerinnen und erfahrenen Praktikern.